Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA011
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA011 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §4 |
Zusammenfassung des Antrags | Ergänzung § 4 der Finanzordnung bezüglich Einheitlichkeit der Buchführung durch einen eigenen Absatz |
Schlagworte | Parteienfinanzierung, Rechenschaftsbericht, Buchführung, Finanzordnung in der Satzung |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKontenrahmen und Kontenplan AntragstextEs wird beantragt der Bundesparteitag möge beschliessen in Abschnitt B Finanzordnung unter § 4 den folgenden Absatz § 4 Abs 2 hinzuzufügen und den in § 4 vorgehenden Teil mit Abs 1 zu nummerieren: Der Bundesschatzmeister erstellt einen mit den Landesschatzmeistern beratenen und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Piratenpartei Deutschland entsprechenden Kontenrahmen und Kontenplan, der von allen Untergliederungen für die Buchführung grundsätzlich einzuhalten ist. Falls eine Untergliederung ohne Zustimmung des Bundesschatzmeisters einen abweichenden Kontenrahmen und Kontenplan verwendet, hat diese Untergliederung die hieraus der Bundespartei anfallenden Kosten zu tragen. AntragsbegründungEs ist weder gesetzlich zwingend vorgeschrieben noch in der Satzung geregelt welchen Kontenrahmen und Kontenplan eine Untergliederung bei der Buchführung zu verwenden hat. Es bleibt somit jeder Untergliederung überlassen, welchen Kontenrahmen und Kontenplan sie der Buchführung zugrunde legt. Bei Verwendung verschiedener Kontenrahmen und Kontenpläne kann dadurch ein erheblicher Mehraufwand und erhebliche Mehrkosten entstehen, da die jeweilige übergeordnete Untergliederung die unteschiedlichen Kontenrahmen und Kontenpläne "anpassen" muss, was die Fehlerhaftigkeit der Gesamtbuchführung der Bundespartei unnötig gefährlich erhöht. Beispiel:Gerade bei dem Konto Mitgliedsbeitrag ist der Beitrag satzungsgemäß unter den Untergliederungen aufzuteilen und eine durchgehend gleiche Kontonummernbezeichnung dieses Kontos unbedingt von Nöten. Es kann sonst nur erschwerend eine einheitliche Software aufgestellt werden und erschwert auch ohne Software die manuelle Buchführung. Diskussion
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