Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA585
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA585 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Wissenschaft„Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei erkennt den hohen gesellschaftlichen Wert von Wissenschaft und deren Ideologiefreiheit an und stellt Kriterien für wissenschaftliches Arbeiten auf. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWissenschaft und Forschung AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text als gesonderten Programmpunkt unter dem Titel "Wissenschaft und Forschung" ins Grundsatzprogramm aufnehmen. Im Falle einer Ablehnung mögen die Module "Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung", "Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft", "Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung" und "Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen" einzeln als Module abgestimmt werden. Auf Wunsch der Versammlung kann der Antrag auch als Positionspapier behandelt werden. Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen AntragsbegründungDer Antrag besteht aus vier Teilen, die unsere Wertschätzung der Wissenschaft zum Ausdruck bringen und gleichzeitig grundlegende Anforderungen an wissenschaftliche Arbeit stellen. Modul 1, "Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung", erkennt die Bedeutung der wissenschaftlichen Entwicklung für die Gesellschaft dar und enthält die Forderung, nach einer staatlichen Unterstützung für Forschungsprojekte, insbesondere für Grundlagenforschung, die sich für gewinnorientierte Unternehmen nicht rechnet. Zusammen mit Modul 4, "Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen", wird unsere bereits an anderen Stellen im Programm festgelegte Forderung nach freier Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen auf den wissenschaftlichen Bereich ausgeweitet. Modul 2, Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft, stellt fest, dass wissenschaftliche Erkenntnisse an sich nicht "gut" oder "böse" sein können und dass keine Einschränkung von wissenschaftlichen Untersuchungen aus ethischen, religiösen oder ideologischen Gründen zulässig ist. Ein Beispiel für solche Einschränkungen sind religiös motivierte Versuche, Experimente in der Gentechnik einzuschränken. Eine Partei, die sich für freie Forschung und freies Wissen einsetzt, darf solche Versuche nicht gutheißen. Selbstverständlich gilt dies nicht für konkrete Methoden, so können Menschenversuche oder Experimente, die eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt darstellen, gesetzlich beschränkt werden. Auch hier gilt allerdings die Regel, dass stets eine Abwägung stattfinden muss und nicht den Panikmachern nach dem Mund geredet werden darf (man denke an die Weltuntergangsszenarien, die im Vorfeld der LHC-Inbetriebnahme im INternet herumschwirrten und einen Stopp der Arbeiten an dem Teilchenbeschleuniger forderten). Schließlich werden in Modul 3, "Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung", die Anforderungen aufgeführt, die die Gesellschaft als Gegenleistung für die Wertschätzung und das Vertrauen an wissenschaftliche Tätigkeit stellt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Forderung nach Transparenz, die wir bereits in vielen anderen Politikfeldern aufgestellt haben. Für die Wissenschaft sollen zwei Transparenzstandards gelten: zum einen die interne Transparenz, also die Pflicht, Experimente sauber und lückenlos zu dokumentieren und zum Zweck der Überprüfbarkeit zur Verfügung zu stellen; gleichzeitig wird auch die finanzielle Transparenz erwartet, um Verflechtungen von Forschungseinrichtungen und der Industrie aufzudecken (besonders wenn die wissenschaftlichen Gutachten von der Politik zur Entscheidungsfindung herangezogen werden muss klar sein, welche Interessen am Werk sind, wenn z.B. ein von einem Pharmaunternehmen, einem Musiklabel oder einem Ölmulti finanziertes Institut seine "Empfehlungen" abgibt). Zudem wird das Kriterium der Wissenschaftlichkeit aufgestellt, das sich in erster Linie gegen Pseudo- und Parawissenschaften, Esoterik, Astrologie und sonstigem Aberglauben wendet. Genügt eine Einrichtung den Transparenz- und Überprüfbarkeitskriterien nicht (und dass ist bei esoterischen Disziplinen fast immer der Fall), darf sie keinerlei Unterstützung und Anerkennung erhalten - das bedeutet z.B. keine staatliche Förderung weiterer "Forschung" auf diesem Gebiet, keine Zulassung von Astrologie- oder Homöopathie-Studiengängen, und so weiter. Der Antrag in seiner Gesamtheit positioniert die Piratenpartei als eine technik- und fortschrittsfreundliche Partei, die für freies Wissen und wissenschaftliche Entwicklung eintritt. Der Antrag wurde beim Landesparteitag 2012.1 der Piratenpartei Bayern in Straubing als Positionspapier angenommen. Entsprechend dem Programmentwicklungskonzept wird der Antrag im Namen der Piratenpartei Bayern eingereicht. Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:TurBor/Antr%C3%A4ge/Wissenschaft Diskussion
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