Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA585

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA585
Einreichungsdatum
Antragsteller

Boris Turovskiy / Landesverband Bayern

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wissenschaft„Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei erkennt den hohen gesellschaftlichen Wert von Wissenschaft und deren Ideologiefreiheit an und stellt Kriterien für wissenschaftliches Arbeiten auf.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wissenschaft und Forschung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Text als gesonderten Programmpunkt unter dem Titel "Wissenschaft und Forschung" ins Grundsatzprogramm aufnehmen. Im Falle einer Ablehnung mögen die Module "Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung", "Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft", "Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung" und "Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen" einzeln als Module abgestimmt werden. Auf Wunsch der Versammlung kann der Antrag auch als Positionspapier behandelt werden.

Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung
Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.

Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft
Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung, eine Beeinflussung der wissenschaftlichen Entwicklung insbesondere in Form von Einschränkungen und Verboten aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen ist deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden. Eine solche Überprüfung darf sich dabei nicht einseitig auf die möglichen Gefahren und Risiken fokussieren, sondern muss vorrangig den Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht ziehen.

Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung
Die hohe Wertschätzung der Wissenschaft macht es unabdingbar, dass an wissenschaftliche Vorgänge hohe Anforderungen von Transparenz und Nachvollziehbarkeit gestellt werden. Wissenschaftliche Ergebnisse müssen stets in einer Form veröffentlicht werden, die eine unabhängige Überprüfung der dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen ermöglicht. Ebenso ist die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.

Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen
Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden. Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Antragsbegründung

Der Antrag besteht aus vier Teilen, die unsere Wertschätzung der Wissenschaft zum Ausdruck bringen und gleichzeitig grundlegende Anforderungen an wissenschaftliche Arbeit stellen.

Modul 1, "Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung", erkennt die Bedeutung der wissenschaftlichen Entwicklung für die Gesellschaft dar und enthält die Forderung, nach einer staatlichen Unterstützung für Forschungsprojekte, insbesondere für Grundlagenforschung, die sich für gewinnorientierte Unternehmen nicht rechnet. Zusammen mit Modul 4, "Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen", wird unsere bereits an anderen Stellen im Programm festgelegte Forderung nach freier Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen auf den wissenschaftlichen Bereich ausgeweitet.

Modul 2, Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft, stellt fest, dass wissenschaftliche Erkenntnisse an sich nicht "gut" oder "böse" sein können und dass keine Einschränkung von wissenschaftlichen Untersuchungen aus ethischen, religiösen oder ideologischen Gründen zulässig ist. Ein Beispiel für solche Einschränkungen sind religiös motivierte Versuche, Experimente in der Gentechnik einzuschränken. Eine Partei, die sich für freie Forschung und freies Wissen einsetzt, darf solche Versuche nicht gutheißen. Selbstverständlich gilt dies nicht für konkrete Methoden, so können Menschenversuche oder Experimente, die eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt darstellen, gesetzlich beschränkt werden. Auch hier gilt allerdings die Regel, dass stets eine Abwägung stattfinden muss und nicht den Panikmachern nach dem Mund geredet werden darf (man denke an die Weltuntergangsszenarien, die im Vorfeld der LHC-Inbetriebnahme im INternet herumschwirrten und einen Stopp der Arbeiten an dem Teilchenbeschleuniger forderten).

Schließlich werden in Modul 3, "Wissenschaftlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Forschung", die Anforderungen aufgeführt, die die Gesellschaft als Gegenleistung für die Wertschätzung und das Vertrauen an wissenschaftliche Tätigkeit stellt. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Forderung nach Transparenz, die wir bereits in vielen anderen Politikfeldern aufgestellt haben. Für die Wissenschaft sollen zwei Transparenzstandards gelten: zum einen die interne Transparenz, also die Pflicht, Experimente sauber und lückenlos zu dokumentieren und zum Zweck der Überprüfbarkeit zur Verfügung zu stellen; gleichzeitig wird auch die finanzielle Transparenz erwartet, um Verflechtungen von Forschungseinrichtungen und der Industrie aufzudecken (besonders wenn die wissenschaftlichen Gutachten von der Politik zur Entscheidungsfindung herangezogen werden muss klar sein, welche Interessen am Werk sind, wenn z.B. ein von einem Pharmaunternehmen, einem Musiklabel oder einem Ölmulti finanziertes Institut seine "Empfehlungen" abgibt). Zudem wird das Kriterium der Wissenschaftlichkeit aufgestellt, das sich in erster Linie gegen Pseudo- und Parawissenschaften, Esoterik, Astrologie und sonstigem Aberglauben wendet. Genügt eine Einrichtung den Transparenz- und Überprüfbarkeitskriterien nicht (und dass ist bei esoterischen Disziplinen fast immer der Fall), darf sie keinerlei Unterstützung und Anerkennung erhalten - das bedeutet z.B. keine staatliche Förderung weiterer "Forschung" auf diesem Gebiet, keine Zulassung von Astrologie- oder Homöopathie-Studiengängen, und so weiter.

Der Antrag in seiner Gesamtheit positioniert die Piratenpartei als eine technik- und fortschrittsfreundliche Partei, die für freies Wissen und wissenschaftliche Entwicklung eintritt.

Der Antrag wurde beim Landesparteitag 2012.1 der Piratenpartei Bayern in Straubing als Positionspapier angenommen. Entsprechend dem Programmentwicklungskonzept wird der Antrag im Namen der Piratenpartei Bayern eingereicht.

Diskussion: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:TurBor/Antr%C3%A4ge/Wissenschaft

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge