Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA565
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA565 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Faire Teilhabe an der Wertschöpfung der Wirtschaft in Deutschland. Um dies im Unterschied zu allen anderen Parteien auch realisieren zu können, verknüpft sie in Deutschland Geschäfte mit Beschäftigung. |
Schlagworte | BGE, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Niedriglohn, Mindestlohn, Rente |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFaire Teilhabe aller Menschen an der Wirtschaft mit Marktausgleich und BGE 2.0 AntragstextDie Piratenpartei Deutschland bietet ausnahmslos allen Menschen eine faire Teilhabe an der Wertschöpfung der Wirtschaft in Deutschland. Um dies im Unterschied zu allen anderen Parteien auch realisieren zu können, verknüpft sie in Deutschland Geschäfte mit Beschäftigung. Dazu führen wir eine neue Steuer mit der Bezeichnung „Marktausgleich“ ein. Sofern der parallel eingereichte Programmantrag „Finanzierung der öffentlichen Haushalte durch Umsatzprovisionen“ Eingang ins Programm findet, können im Gegenzug alle anderen Steuern entfallen. Die Wirkung dieser Steuer ist, sowohl den Arbeitsmarkt als auch die Wettbewerbsnachteile der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber multinationalen Unternehmen und Importeuren aus Billigstandorten weitgehend auszugleichen, so dass eine maximale Balance zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Staat entsteht. Es ist das erklärte Ziel dieser Steuer, keinerlei Einnahmen zu generieren, sondern das Verhalten der Unternehmen durch Motivation so zu steuern, daß Sie jedem Bundesbürger ein Einkommen bieten. Dabei ist das Konzept u.a. durch die daraus entstehende Kaufkraft auch das unternehmerfreundlichste Konzept. Der Marktausgleich ist mit der Beschäftigungsintensität verknüpft: Unternehmen, die im Inland eine ausreichend hohe Beschäftigungsintensität mit hohen Mindesteinkommen bieten, erhalten einen Steuersatz von 0%. Nur Unternehmen, deren inländische Beschäftigungsintensität zu gering ist, zahlen überhaupt diese Steuer. Je weiter die Unternehmen von einer ausreichenden Beschäftigungsintensität entfernt sind, desto höher ist der Steuersatz, der auf den Nettobetrag jeder Rechnung aufgeschlagen werden muss. Die Beschäftigungsintensität wird gemessen durch das „Verhältnis Inlandsmitarbeiter pro Inlands-Umsatzmillion“. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen hat, sondern auf die Proportion zum Umsatz. Die Zielgröße der Beschäftigungsintensität liegt bei z.B. 8 Mitarbeitern pro Umsatzmillion (siehe unten, Anlage 2). Das heißt: Ein Unternehmen, das 1 Million € Jahresumsatz erzielt und 8 Mitarbeiter beschäftigt, genießt ebenso den Mindestsatz von Null % wie ein Unternehmen mit 1 Milliarde € Jahresumsatz, das 8.000 Mitarbeiter beschäftigt. Unternehmen, die im Inland z.B. weniger als 6 Mitarbeiter pro Umsatzmillion beschäftigen, müssen z.B. 200% Marktausgleichsteuer auf ihre Produkte aufschlagen. Unternehmen mit einer zu geringen Beschäftigungsintensität wären also nicht mehr wettbewerbsfähig. Das veranlasst die Unternehmen, so viele Menschen auf der Gehaltsliste zu führen, wie sie zur Erreichung des wettbewerbsfähigen Steuersatzes benötigen. Dazu gibt es 5 Möglichkeiten: Vollzeitarbeitnehmer mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 40.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 1.200 Stunden / Jahr Teilzeitarbeitnehmer mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 32.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 600 Stunden / Jahr Auszubildende mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 24.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von z.B. 1.200 Stunden / Jahr „abwesende Arbeitnehmer“ mit einem ausreichend hohen Mindestgehalt von z.B. 24.000 € und einer maximalen Arbeitszeit von 0 Stunden / Jahr In einer späteren Phase: Umstellung des Kindergeldes auf das Modell „abwesende Arbeitnehmer“ (nicht so hoch wie der Betrag für Erwachsene) Dies dreht den Arbeitsmarkt um 180 Grad in einen Arbeitnehmer-orientierten Markt. Arbeitgeber sind extrem motiviert, nicht nur bei Produkten, Technologien und Kunden, sondern nun auch bei Arbeitsbedingungen in einen Wettbewerb untereinander zu treten, und zwar nicht nur um hochqualifizierte Arbeitnehmer, sondern um allen Menschen. Das beinhaltet auch, dass Arbeitgeber nicht wettbewerbsfähig sind, wenn sie nicht die Beschäftigungsmodelle am Markt anbieten, die die Menschen nachfragen. Menschen, die ein bestimmtes Beschäftigungsmodell nachfragen, wählen aus einem Überangebot an dringend zu besetzenden Arbeitsplätzen einen Arbeitgeber, der das Gesuchte zu den besten Konditionen anbietet. Eine Sonderform der Beschäftigung sind die „abwesenden Arbeitnehmer“. Diese Gruppe macht ein Geschäft mit der Wirtschaft: Unternehmen bieten Einkommensplätze ohne Arbeit, dafür können sie die Einkommensbezieher quasi als Betriebsrentner von der Steuer absetzen. Diese Gruppe beinhaltet Rentner, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner, Erwerbsunfähige und auch Erwerbsarbeitsunwillige. Das heißt: 2.000 € monatliche Mindestrente, 2.000 € monatlich für’s Studieren, 2.000 € monatlich als bezahlte Hausarbeit, usw. Mit den „abwesenden Arbeitnehmern“ beinhaltet der Marktausgleich also ein bedingungsloses Grundeinkommen 2.0 mit einer voll gegenfinanzierten Höhe von 2.000 €:
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) gibt es in vielen Variationen. Ihnen allen gemein ist zunächst, dass es nicht bedingungslos ist, weil 1 Bedingung erfüllt sein muss: Die deutsche Staatsbürgerschaft oder ersatzweise ein legaler Aufenthalt in Deutschland (andernfalls hätte jeder der 7 Milliarden Weltbürger das Recht, ein Grundeinkommen in Deutschland zu beziehen). Eine weitere Gemeinsamkeit ist die Zwickmühle der Finanzierung. Jedes BGE kann nur so viel Geld auszahlen, wie es einnimmt. Alle bisherigen BGE-Modelle, die finanzierbar sind, bieten ein BGE auf ALG2-Niveau, während die Modelle, die ein höheres BGE bieten wollen, vollkommen unfinanzierbar sind. Behauptungen, es sei finanzierbar, folgen keine konkreten Rechnungen. Daher überzeugen die bisherigen BGE-Modelle niemanden, der sich für Details interessiert. Wahlen kann man damit nicht gewinnen. Ein verheerender Nachteil der meisten bisherigen BGE-Modelle ist, dass sie die Arbeitslosigkeit zu reduzieren versuchen, indem die Arbeitgeber das BGE vom Gehalt abziehen. Das macht zwar Arbeit billiger, ist aber auch eine Einladung zum massiven Ausbau des Niedriglohnsektors und der Leiharbeit. Das zieht wiederum auch die Gehälter der Mittelschicht nach unten, zumal ein enormer Anreiz besteht, Vollzeitjobs in mehrere schlecht bezahlte Teilzeitjobs zu zerlegen. Durch den Kombilohn-Effekt bisheriger BGE-Modelle lassen sich die Unternehmenseigentümer dabei auch noch von Staat und Gesellschaft subventionieren, was die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößert. Weitere Nachteile und Probleme bisheriger BGE-Modelle lassen sich im weiterführenden Link der Antragsbegründung nachlesen. Das BGE 2.0 hat diese Probleme nicht, weil es direkt aus den Umsätzen der Wirtschaft finanziert wird. Dies ist für Unternehmen sogar besonders lohnend, weil die „abwesenden Arbeitnehmer“ des BGE die billigste Lösung sind, um „Einkommensplätze“ als Steuersparmodell zu besetzen. Ein BGE 2.0 von 2.000 € als „Betriebsrente und Steuersparmodell“ kostet die Unternehmen kaum mehr als halb so viel wie ein Vollzeit-Arbeitsplatz. Die Tatsache, dass die Wirtschaft heute keinen einzigen zusätzlichen Arbeitnehmer benötigt, um das heutige Überfluss-Warenangebot zu produzieren, macht die „abwesenden Arbeitnehmer“ zusätzlich interessant. Und schließlich ist auch zu berücksichtigen, wie viele Menschen für ein BGE ohne Erwerbsarbeit infrage kommen. Zieht man von der Gesamtbevölkerung die Erwerbstätigen und Kinder ab (die erst in einer späteren Phase zu den „„abwesenden Arbeitnehmern“ hinzukommen, liegt der Bedarf je nachdem, wie sich verschiedene Faktoren entwickeln, bei 20-40 Mio. reinen BGE-Empfängern. Die Faktoren sind vor allem die Entwicklung von Automation und Rationalisierungen sowie die Entscheidung der Menschen, erwerbstätig zu sein oder auch nicht. Wenn die Hälfte aller Erwerbsfähigen nicht erwerbstätig sein will, ändert sich im Vergleich zu heute nichts. Das BGE 2.0 ist also mit mindestens 2.000 € monatlich nicht nur hoch, sondern auch problemlos finanzierbar. Nachteile gibt es nicht. Mehr dazu im Link der Antragsbegründung
Der nachfolgende Gesetzentwurf ist von vielen Menschen durchdacht und geprüft worden. Jeder Einwand wurde nachweislich entkräftet. Aber natürlich ist das Konzept und der nachfolgende Gesetzentwurf auch eine Diskussionsgrundlage, die flexibel den Wünsche und Präferenzen der konstruktiv mitwirkenden Mitglieder der Piratenpartei Deutschland angepasst werden kann. Jede politische bzw. wirtschaftspolitische Idee muss konkret werden, wenn sie jemals umgesetzt werden soll. Der letzte Schritt vor der Umsetzung eines politischen Ziels ist ein Gesetzentwurf. Wie sähe das Bandbreitenmodell als Gesetzestext aus? Das Marktausgleichgesetz Auf jeden Umsatz, den in- und ausländische Unternehmen in Deutschland an inländische Kunden fakturieren, ist ein Marktausgleich aufzuschlagen. Der Marktausgleich ist eine Steuer, die wie eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Einen Vorsteuerabzug gibt es nicht. Die Steuerpflicht beginnt ab 250.000 € Jahresumsatz, bezogen auf den rollierenden Wert der jeweils letzten 12 Monate. Die Höhe des Marktausgleichs ist abhängig vom Verhältnis der Inlandsarbeitsplätze zum Inlandsumsatz. Die Details sind Anlage 1 dieses Gesetzes zu entnehmen. Steuermindernd wirken nur folgende Angestellte: deutsche Staatsbürger, Angehörige ersten Grades deutscher Staatsbürger Inhaber einer deutschen Arbeitserlaubnis. Die EU-Richtlinie 2006/123 berechtigt zur Arbeit in Deutschland, nicht jedoch zur Anrechnung auf den Marktausgleich. Mindernd auf den Marktausgleich wirken nur Inlandsarbeitsplätze, die die Arbeitszeit- und Gehaltskriterien lt. Anlage 2 erfüllen. Unternehmensinhaber und Teilhaber mit mindestens je 5% Unternehmensanteil wirken unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Arbeitszeit wie je 1 Arbeitnehmer mindernd auf den Marktausgleich. Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 250.000 € Umsatz (rollierender Wert der jeweils vorangegangenen 12 Monate) können sich selbst auf die Gehaltsliste eines anderen Unternehmens setzen lassen und dort ein Gehalt beziehen. Sobald sie die 250.000 € Umsatzgrenze überschreiten, wirkt ihr Gehalt bei einem anderen Unternehmens nicht mehr mindernd auf den Marktausgleich. Jeder deutsche Staatsbürger bzw. Inhaber einer deutschen Arbeitserlaubnis kann grundsätzlich nur bei einem einzigen Arbeitgeber mindernd auf den Marktausgleich wirken. Die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ prüft anhand der von ihr verwalteten Sozialversicherungsnummern, dass kein Bürger von mehr als 1 Unternehmen von der Marktausgleichsteuer abgesetzt wird. Ausnahme von diesem Grundsatz sind Tätigkeiten in Berufen lt. Anlage 3. Unternehmen, die mindestens eines der nachfolgenden Ausschlußkriterien verletzen, müssen den vollen Marktausgleich an das Finanzamt abführen: Mindestens 1 Angestellter erfüllt die Kriterien lt. Anlage 1 (Arbeitszeit und Gehalt) nicht. Der Altersdurchschnitt der Angestellten liegt unter 42 Jahren (Ausnahmen: Bergbau und Luftfahrt). Weniger als 40% der Angestellten sind weiblich (Ausnahmen: schwere körperliche Arbeit). etc. (Gehaltsunterschiede, Diskriminierungen, Umweltschutz, Verbraucherschutz, …) Als 1 Unternehmen im Sinne von Punkt 10. gelten Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 50% gleiche Eigentümer (auch indirekt, z.B. über Beteiligungsgesellschaften) Marktauftritt unter gleicher Marke gemeinsamer Einkauf gemeinsamer Vertrieb
Mitarbeiter pro Umsatzmillion Marktausgleich unter 6 200% 6 bis unter 7 100% 7 bis unter 8 50% ab 8 0% (Anmerkung: Die Zahlen sind für Änderungswünsche offen) Anlage 2: Gehalts- und Arbeitszeitvoraussetzungen Gehalt Jahresarbeitszeit maximal 24.000 € 0 Stunden ("abwesende Arbeitnehmer", siehe "BGE 2.0") 32.000 € 600 Stunden (Teilzeit) 40.000 € 1.200 Stunden (Vollzeit) (Anmerkung: Die Zahlen sind für Änderungswünsche offen)
Arbeitnehmer aus den unten genannten Branchen dürfen sich von einem zweiten Unternehmen als "abwesende Arbeitnehmer" (lt. Anlage 2) als Steuersparmodell auf die Gehaltsliste setzen lassen. Das Gehalt der Arbeitgeber aus den unten genannten Branchen wird so zum Kombilohn: Gastronomie Friseurhandwerk (und evtl. weitere preisempfindliche, haushaltsnahe Dienstleistungen) Landwirtschaft Fischerei AntragsbegründungDieser Programmpunkt ist DIE Chance für die Piratenpartei Deutschland, mit einer Lösung für das Problem aufzutrumpfen, das fast allen Bürgern Deutschland mit Abstand am wichtigsten ist: Der Arbeitsmarkt - mit allem, was davon abhängt (Einkommen, Lebensqualität, Familienplanung, etc.) Mit diesem Programmpunkt hätte die Piratenpartei Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem sie nicht nur die Defensive verlassen könnte, in die sie die etablierten Parteien (und Medien) getrieben haben, weil solche konkreten Antworten bisher fehlen. Die Piratenpartei Deutschland könnte in die Offensive gehen und nachweisen, dass sie mit diesem Programmpunkt die einzige Partei ist, die überhaupt eine Lösung anbietet, während die etablierten Parteien komplett ratlos sind oder das Problem der Bürger sogar ignorieren bzw. leugnen. Zudem ist dieser Programmpunkt der Schlüssel zur Erfüllung vieler Programmpunkte der Piratenpartei. Nehmen wir als Beispiel PA002 mit u.a. mit folgenden Forderungen: „Wettbewerbswirtschaft mit sozialem Ausgleich“ „sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ „freie und selbstbestimmte Entfaltung von Lebens- und Erwerbsentwürfen“ „Wohlbefinden und Zufriedenheit der Bevölkerung“ „Schutz der Bevölkerung vor ausbeuterischen Abhängigkeitsverhältnissen“ All dies wird mit diesem Programmpunkt von der Forderung zur realisierbaren Möglichkeit, indem es (um wieder PA 002 zu zitieren) „Marktgeschehen ergänzt und korrigiert“ und einen „wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen“ konkret und problemlösend definiert. Auch PA091, PA093, PA102, PA105 und viele andere werden durch diesen Programmpunkt von der Forderung zur realisierbaren Möglichkeit. Dieses Konzept erfüllt alle 3 Killkriterien für Programmpunkte: Nachhaltige und wirkliche Lösung eines Problems, realistische Umsetzbarkeit sowie Mehrheitsfähigkeit bei den Wählern. Damit ist es nicht nur mehr als eine bloße Forderung, sondern auch den etablierten Parteien weit voraus, die seit Jahrzehnten an diesem Problem scheitern und lediglich hilflos an den Schrauben eines durch und durch fehlkonstruierten Systems hin- und herdrehen. Mit dem beinhalteten „BGE 2.0“ versucht dieser Programmantrag, sowohl den vielen Unterstützern bisheriger BGE-Modelle (u.a. PA016, PA108, PA250) einen Ausweg aus der Unrealisierbarkeit dieser Modelle anzubieten, als auch die Argumente der BGE-Kritiker durch einen ganz neuen Ansatz zu entkräften. Das Konzept bedeutet nicht weniger als eine neue, menschenfreundliche Welt. Ausreichend viele (und ausreichend gut bezahlte) Arbeitsplätze im Inland werden damit zur Bedingung, um im Inland Geschäfte machen zu können. Unternehmen, denen es nicht gelingt, genügend Arbeitsplätze zu besetzen, scheiden aus dem Markt aus. Schlecht bezahlte Jobs anzubieten bleibt zwar möglich, aber erstens sind sie betriebswirtschaftlich sinnlos, weil die Unternehmen sie nicht von der Steuer absetzen können, und zweitens wird es niemanden mehr geben, der solche Jobs annimmt. Leiharbeit wird es ebenfalls nicht mehr geben, weil nur eigene Angestellte von der Steuer abgesetzt werden können. Das Konzept eignet sich ebenso für Wahlkampfgespräche mit einzelnen Bürgern wie für Flyer, Webseiten, Interviews in Medien und den Schlagabtausch in Talkshows. Es ist durchgerechnet auf Basis der amtlichen Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes. Noch niemand hat beim „Ideen-Grillen“ des Konzeptes einen Haken finden können außer „kenne ich nicht, will ich nicht“. In zahllosen Debatten hat sich gezeigt, dass sich dieses Konzept hervorragend eignet, um Zuhörern/Zuschauern/Lesern zu demonstrieren, wie fehlkonstruiert das heutige System ist und dass es auf jeden Einwand eine überzeugende Antwort gibt. Es ist so detailliert verfasst, dass es sofort umgesetzt werden könnte, aber auch eine flexible Diskussionsgrundlage, auf deren Basis die AGs und Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Änderungswünsche und Verbesserungen einbringen können. Wenn die Piratenpartei etwas wirklich dringend braucht, dann sind es wirkliche Alternativen zum heutigen System. Alle Piraten sind gebeten, die Idee zu durchdenken und bei einem Informationsdefizit oder Fragen einfach den Antragsteller zu kontaktieren, gern auch im Mumble. Weitere Infos unter http://www.bandbreitenmodell.de/piratenpartei Die bisher ausführlichste Diskussion im Internet: Blog „Uhupardo“, Posting „Der Tag nach dem Crash – Das Bandbreitenmodell“, http://uhupardo.wordpress.com/2011/11/06/serie-der-tag-nach-dem-crash-teil-1-das-bandbreitenmodell/ Diskussion
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