Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA542
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA542 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Familie und Gesellschaft |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Grundsicherung für alle Kinder mindestens entsprechend der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums (aktuell lt. Bundestag: 536 €) eingeführt wird. Die Forderung gilt bis zur Einführung eines BGE. |
Schlagworte | Kinder, Familie, Soziales, Sozialpolitik, Familienpolitik, HartzIV, Armut, Kinderarmut |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKindergrundsicherung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen: 1. Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass eine Grundsicherung für alle Kinder – auch Flüchtlingskinder – mindestens entsprechend der Höhe des soziokulturellen Existenzminimums (aktuell lt. Bundestag: 536 €) eingeführt wird. 2. Zur Umsetzung dieser Forderung kooperiert die Piratenpartei mit anderen Organisationen, die dasselbe Ziel verfolgen und erarbeitet mit ihnen gemeinsam ein konkretes Modell. Darin wird gemeinsam festgelegt, bis zu welchem Alter die Kindergrundsicherung gezahlt wird und welche anderen familienunterstützenden Leistungen an ihrer Stelle abgeschafft werden können. 3. Sobald ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, das für Kinder mindestens die genannte Höhe hat, ist die Forderung nach einer Kindergrundsicherung hinfällig. AntragsbegründungNach Unicef-Angaben liegt der Anteil der Kinder, die in Deutschland unter Kinderarmut leiden, bei 8,8%. Eine Grundsicherung für Kinder kann dies nicht verhindern, aber die Zahl verringern. Kinder können kein eigenes Einkommen generieren. Sie sind dadurch vollkommen abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Eltern. Kinder stellen für Eltern ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Menschen, die im Niedriglohnbereich tätig sind sowie alleinerziehende Elternteile müssen häufig „ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ („Hartz IV“) in Anspruch nehmen. Arbeitslose Eltern mit geringer Qualifikation und mehreren Kindern haben kaum Möglichkeiten, Beschäftigungen zu finden, bei denen sie mehr verdienen als Hartz IV für die ganze Familie. Gäbe es eine Grundsicherung für Kinder, wären Eltern auf dem Arbeitsmarkt Menschen ohne Kindern finanziell gleichgestellt. Eine Grundsicherung für Kinder könnte also bei vielen Eltern dazu führen, dass sie nicht mehr als Aufstocker zum Jobcenter müssen oder dass sie überhaupt erst eine Beschäftigung aufnehmen können. Das bringt eine große Erleichterung für die betroffenen Familien. Sie müssen sich nicht mehr der behördlichen Schikane aussetzen, haben das Gefühl, selbständig leben zu können und müssen nicht mehr unter Arbeitslosigkeit leiden. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Arbeitslosigkeit von Eltern massive negative Auswirkungen auf deren Kinder hat. Die Möglichkeit (nicht der Zwang!) zu arbeiten wirkt sich also auf die Entwicklung der Kinder der Betroffenen positiv aus. Die Zukunft der Gesellschaft hängt davon ab, dass Kinder geboren werden und gute Entwicklungschancen und Bildung erhalten. Einen Großteil der Last tragen die Eltern: Das finanzielle Risiko und den erheblichen zeitlichen Aufwand sowie die massiven Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Da die gesamte Gesellschaft von den Kindern profitiert (Rente, Pflege etc.), ist es angemessen, alle zumindest an der Grundsicherung für die Kinder zu beteiligen. Eine Grundsicherung für Kinder steht nicht einem Einsatz gegen die Ungerechtigkeit von Hartz IV und für eine Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens entgegen. Im Gegenteil kann es ein erster Schritt auf dem Weg zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sein, da diese Forderung zunächst leichter durchsetzbar sein dürfte als ein BGE für alle Menschen. Zahlreiche Verbände und Initiativen sowie die Grünen und die LINKE setzen sich bereits für eine Kindergrundsicherung ein. Die Piratenpartei könnte vermittelnd tätig werden und sich um die Einigung auf ein konkretes Modell bemühen. Durch positive Erfahrungen mit einer Kindergrundsicherung kann die allgemeine Akzeptanz für ein BGE erhöht werden. Bisher werden Flüchtlingskinder durch das Asylbewerbergesetz benachteiligt und bekommen noch weniger Geld als Kinder von HartzIV-Empfängern. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention 333PA229. Andere Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und BAföG könnten abgeschafft werden, das würde einen großen Bürokratieabbau nach sich ziehen. Zudem würden die Jobcenter durch weniger Bedarfsgemeinschaften und die Familiengerichte durch weniger Unterhaltsprozesse entlastet. Neben der individuellen Grundsicherung muss selbstverständlich auch die Infrastruktur für Kinder, z.B. gesellschaftlich finanzierte Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote verbessert werden. Geld- und Sachleistungen sollten aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, denn Kinder brauchen beides: Wohnung, Essen, Kleidung UND Schule, Freunde, Bildung und Spiel. Ein „Missbrauch“ der Leistung ist nicht möglich. Anspruchsberechtigt sind nur Kinder bzw. als Verwalter des Geldes deren Eltern. Wer Kinder bekommt, muss sich um diese kümmern und es entstehen Kosten. Eltern, die ein Alkoholproblem haben, sollte geholfen werden. Dass es Eltern mit Suchtproblemen gibt, ist kein Grund, eine große Zahl von Familien einem hohen Armutsrisiko auszusetzen (s. Punkte 1.-3. dieser Begründung). Infos zum aktuellen Diskussionstand, verschiedenen Modellen und Unterstützern: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergrundsicherung Diskussion
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