Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA533
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA533 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Wir wollen ein Beweisverwertungsverbot für illegal erworbene Beweise. |
Schlagworte | beweisverwertungsverbot, illegal beschaffte beweise |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerbot der Verwertung illegaler Beweise AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen: Die Piratenpartei ist für ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. AntragsbegründungIm Gegensatz zu Staaten wie zum Beispiel den USA (Fruit of the poisonous tree) unterliegt in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot in diesem Fall dem Ermessen des Richters und wird nur sehr selten angewandt. Dies führt zu einer Aushöhlung der Bürgerrechte durch Überschreitungen des Rechtsrahmens der Exekutive. Die Exekutive hat praktisch keine Konsequenzen für ihr Fehlverhalten zu befürchten und erzielt so "Erfolge" gegen geltendes Recht. Das Fehlen jeglicher Konsequenzen und der praktische "Erfolg" führen zu einer schleichenden Erosion des Rechts, insbesondere der Bürgerrechte. Beispielsweise werden Überwachungsmaßnahmen ohne klare Rechtsgrundlage durchgeführt; die Berechtigung wird aus einer sehr freien Interpretation anderer Befugnisse abgeleitet. Oft wird dies zwar Jahre später vom BVerfG untersagt - die einzige Folge daraus ist aber meist ein Gesetz zur "Klärung der Rechtslage", welches die bisher illegal praktizierten Maßnahmen legalisiert. Durch diese Änderung der Gesetze würde die Exekutive bei eigenen Überschreitungen den Vorteil verlieren und stattdessen einen Nachteil erlangen. Somit wäre es auch in ihrem Interesse das geltende Recht einzuhalten. Die stetige Aushöhlung der Bürgerrechte durch gezielte Rechtsbrüche könnte so verhindert werden. Hinweis: Dieser Antrag basiert auf PA057 vom BPT 2011.2, welcher dort aus Zeitgründen nicht behandelt wurde. Diskussion
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