Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA526

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA526
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jan

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Unschuldig von Strafverfolgungsmaßnahmen (z. B. Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung) sollen angemessen entschädigt werden.
Schlagworte untersuchungshaft, entschädigung, haftentschädigung, hausdurchsuchung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wie U-Haft und Hausdurchsuchungen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein gerechteres System der Entschädigung für Opfer staatlicher Fehlentscheidung (beispielsweise zu Unrecht erlittener Untersuchungshaft) ein. Im Fall der Untersuchungshaft muss die Höhe der Entschädigung dem für Freiheitsberaubung zustehenden Schmerzensgeld entsprechen; auch für die psychische Belastung anderer Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen ist eine angemessene Entschädigung vorzusehen.

Antragsbegründung

Historie

Das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz(StrEG) wurde geschaffen um Opfer staatlicher Fehlentscheidung zu entschädigen. Das Gesetz welches im Jahre 1971 eingeführt worden ist wurde bisher zwei Mal in der Höhe angepasst. Einmal 1987 von bisher 10 DM auf 20 DM pro Tag und im Zuge der Währungsumstellung rundete man einfach halber auf 11,00 Euro auf. Danach wurde dieser Satz im Jahre 2009 auf 25 Euro pro Tag erlittene Untersuchungshaft angehoben.

Begründung

Menschen, die zu Unrecht Untersuchungshaft erleiden, erhalten dafür derzeit lediglich eine lächerliche Entschädigung. Von der Entschädigung, die momentan 25 €/Tag liegt, muss der Geschädigte dann auch noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Bei anderen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen ist für die psychische Belastung gar keine Entschädigung vorgesehen. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein gerechteres System der Entschädigung für Opfer staatlicher Fehlentscheidung ein. Im Fall der Untersuchungshaft muss die Höhe der Entschädigung dem für Freiheitsberaubung zustehenden Schmerzensgeld entsprechen.


Hinweis: Dieser Antrag basiert auf PA005 vom BPT 2011.2, welcher aus Zeitgründen nicht behandelt wurde. Konkurrierender Antrag: PA319.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge