Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA414
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA414 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Eric Manneschmidt |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Minimalinvasive Regelung zu Mindestlöhnen (Gesetzliche Mindestlöhne von 8, 10 oder 12 € – Präzisierung) |
Schlagworte | BGE, Mindestlohn |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelMinimalinvasive Regelung zu Mindestlöhnen (Gesetzliche Mindestlöhne – Präzisierung) AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text im Wahlprogrammbereich "Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn" zu ändern: Der letzte Satz: (ALT) "Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein." des Programmbeschlusses "Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn" soll durch folgenden Satz ersetzt werden: (NEU) "Die PIRATEN setzen sich für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 10 EUR [optional: 8 EUR/12 EUR] pro Stunde für Menschen ein, die (noch) kein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Für Menschen, die grundsätzlich zum Empfang von Grundsicherung/Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes berechtigt sind, soll der Mindestlohn nur als Kriterium der Zumutbarkeit einer Arbeit gelten." AntragsbegründungDie jetzige Formulierung ist nicht wirklich eindeutig. Befürworten wir Mindestlöhne auch, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt, sind wir dann dagegen oder ist es uns egal? Alexander Spies hat in der Diskussion zu Recht darauf hingewiesen, dass auch nach Einführung eines BGE - je nach Modell - Teile der Bevölkerung vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen geschützt werden müssen (z.B. Leute ohne deutsche Staatsbürgerschaft). Andererseits gibt es keinen sinnvollen Grund, Menschen, die freiwillig für wenig oder kein Geld (Ehrenamt) arbeiten wollen, dieses zu verbieten. Gesetzliche Mindestlöhne haben ihre Tücken, wir sollten mit solchen Forderungen entsprechend vorsichtig sein. Um zu verhindern, dass Menschen zu schlecht bezahlter Arbeit gezwungen werden, dürfte die hier vorgeschlagene Regelung jedenfalls ausreichen. Außerdem glaube ich, dass wir eine konkrete Zahl nennen sollten, auch wenn diese - wie immer in der Mindestlohndiskussion - letztlich willkürlich ist. Weitere Argumente finden sich u.a. hier: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1999.html https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1278.html https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1631.html Übrigens verhindert theoretisch bereits unsere Position zu „Sanktionen bei Hartz IV“ (http://www.piratenpartei.de/politik/gesellschaftliche-teilhabe/arbeit-und-soziales/#Sanktionen_bei_HartzIV) jedwede Art von Zwangsarbeit. Allerdings ist diese zurzeit (leider) mit Sicherheit nicht mehrheitsfähig, wohingegen ein Verbot von erzwungener Arbeit zu Billiglöhnen sicherlich sogar in Teilen der Union Zustimmung bekommen wird. Deswegen ist der Programmpunkt auch zusätzlich zum oben genannten Beschluss sinnvoll. LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3599.html Diskussion
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