Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA412

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA412
Einreichungsdatum
Antragsteller

DSLawFox

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Forderung einer Expertenkommission und Wiedereinführung der Vermögenssteuer
Schlagworte Wirtschaft, Finanzen, Wirtschaftpolitik, Steuerpolitik, Steuern, Vermögenssteuer
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wiedereinführung einer Vermögenssteuer

Antragstext

Die Piratenpartei fordert eine Wiedereinführung der Vermögensteuer als "Vermögensteuer 2.0". Die genaue Ausgestaltung der Vermögenssteuer 2.0 soll durch ein unabhängiges Expertengremium aus Steuerfachleuten, Rechts- und Wirtschaftsexperten im Rahmen eines reformierten Gesamtsteuerkonzepts erfolgen. Diese Arbeitsgruppe (Enquetekommission) soll sich unter anderem an den im Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 gerügten Positionen orientieren.

Antragsbegründung

Die Erhebung einer Vermögensteuer ist in Artikel 106 des Grundgesetzes ausdrücklich vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensarten (z.B. Unternehmensvermögen) ungerechtfertigt günstiger behandelt wurden. Die Bundesregierung ließ die Vermögensteuer daraufhin 1996 auslaufen, anstatt eine verfassungsgemäße Reform in die Wege zu leiten.

Die Piratenpartei will diese überfällige Reform nun konstruktiv anstoßen und begleiten.

Um dem Umverteilungsmechanismus unseres Wirtschaftssystems von unten nach oben unter Aufrechterhaltung der Märkte und (internationalen) Handelsbeziehungen sowie Schutz von Unternehmens- und Unternehmerstrukturen, insbesondere des sog. Mittelstands entgegenzuwirken, sollen Sach- und Geldvermögen stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden.

Nicht nur Eigentum verpflichtet! Aufgrund der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Arm und Reich stehen die Piraten auch für den Satz: „Kapital verpflichtet!“. Durch die einseitige Besteuerung von Einkommen im Vergleich zu Vermögenswerten wird nach Ansicht der Piratenpartei der Faktor Arbeit unnötig hoch und der Faktor Vermögen zu gering belastet.

Selbst die kapitalfreundlichen angelsächsischen Nationen weisen eine höhere Besteuerung von Vermögenswerten auf als Deutschland. Einzelaspekte einer Vermögenssteuer 2.0 werden letztlich erneut auf den Prüfstand durch das Bundesverfassungsgericht kommen, jedoch auch einer Beurteilung durch den Europäischen Gerichtshof unterliegen.

Durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer im Rahmen eines Gesamtsteuerkonzepts sehen wir eine Möglichkeit, den Haushalt in seiner jetzigen Form teilweise zu konsolidieren, ohne dabei an Stellschrauben drehen zu müssen, während ein Großteil der Bürger empfindlich getroffen würde. Die Ertragshoheit der Vermögensteuer liegt allein bei den Ländern; eine gesetzliche Regelung ist jedoch nur auf Bundesebene möglich.

Die Erhöhung der Einnahmeseite kann eine wesentliche und dringende Entlastung der Haushalte der Länder darstellen, da eine weitere Verschuldung der Länder auch unter Berücksichtigung der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse aus Bundessicht nicht wünschenswert ist. Die Einhaltung der Schuldenbremse darf jedoch zum Beispiel nicht zulasten eines ohnehin defizitären Bildungssystems und des Gemeinwohls gehen, sondern soll insbesondere diejenigen beteiligen, die durch die starken Steuersenkungen der letzten Jahre am meisten profitiert haben.

Schließlich lagen der Spitzensteuersatz in der Einkommensteuer bei Abschaffung der Vermögensteuer bei 53 % und die Körperschaftssteuer bei 45 % (im Vergleich dazu heute 42 % Einkommensteuer, 15 % Körperschaftssteuer).

Im letzten Jahr der Erhebung (1996) betrugen die Einnahmen aus der Vermögenssteuer bundesweit umgerechnet ca. 4,5 Mrd. € bei einem geschätzten Verwaltungsaufwand von 150 Mio. € (Quelle: Wikipedia).

Dieser Antrag wurde als Positionspapier auf dem Landesparteitag NRW 2012.2 mit breiter Mehrheit angenommen. Als Urheber gelten Hilmar und Melanie. Der Antrag wurde seinerzeit im AK WiFi NRW ausgiebig diskutiert und von ihm mit getragen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge