Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA398
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA398 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Inklusionsorientiertes Verbot der Beschneidung nichteinwilligungsfähiger Kinder |
Schlagworte | Beschneidung, Moratorium, Kölner Urteil, Menschenrechte, Grundrechte, körperliche Unversehrtheit |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAG Gesundheitspolitik - Beschneidung: Ein Auslaufmodell im Rechtsstaat AntragstextDer Bundesparteitag möge diesen Antrag für den zu eröffnenden Wahlprogrammbereich Gesundheit des Wahlprogramms 2013 mit der Überschrift Beschneidung: Ein Auslaufmodell im Rechtsstaat beschließen und einfügen: Durch die Entscheidung des LG Köln v. 07.05.2012 (Az. 151 Ns 169/11), wurde klargestellt, dass die Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes den äußeren Tatbestand von § 223 StGB (Körperverletzung) erfüllt bzw. von § 226 StGB (Schwere Körperverletzung) erfüllen kann. Dadurch ist neben der Rechtsunsicherheit eine hoch emotionalisierte politische Debatte entstanden, zu der die PIRATENPARTEI durch eine klare Positionierung öffentlich Stellung bezieht.
Die PIRATEN schlagen dazu ein Verfahren vor, das sich an die Vorgehensweise bei § 218f. StGB anlehnt, und fordern:
II. Die PIRATEN stehen für die Inklusion generell, damit auch für die Inklusion von Menschen mit Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die die Beschneidung vorschreibt. Ein sofortiges, generelles Beschneidungsverbot bedeutet jedoch für sehr viele Menschen in unserem Land, darunter 4.300.000 Muslime und 200.000 Juden, einen erheblichen Eingriff in die bislang üblichen Praktiken ihrer Religion. Da die meisten von ihnen zudem einen Migrationshintergrund haben, besteht die Gefahr ihrer Ausgrenzung und Kriminalisierung, stößt es das Tor auf zu Beschneidungen im Hinterzimmer und Beschneidungstourismus. Ein solches Gesetz in Deutschland zu erlassen, ist darüber hinaus vor dem Hintergrund unserer Geschichte nicht unproblematisch. Aus diesem Grunde befürworten die PIRATEN ein zeitlich begrenztes Moratorium, währenddessen die Beschneidung von Kindern in nicht einwilligungsfähigem Alter als tatbestandslos (in Analogie zu § 218a StGB) definiert wird, wenn folgende Bedingungen analog den Mindestanforderungen des Ethikrates3 erfüllt sind:
III. Diese Regelungen und ihre Auswirkungen sind nach Ablauf des Moratoriums, das u.a. zu einem breiten Dialog und intensiver Aufklärung der Betroffenen sowie zu einer Evaluierung genutzt wird, neu zu bewerten und eventuell neu zu gestalten. AntragsbegründungStatement zu diesem AntragDieser Antrag wurde von der AG Gesundheitspolitik erarbeitet und wird von ihr mehrheitlich vertreten. BegründungMit dem Urteil des LG Köln vom 07.12.2012 ist eine Debatte eröffnet worden, die immens hohe Wellen schlägt. Es wäre fatal, wenn der Meinungsstreit innerhalb der PIRATENPARTEI eine Positionierung verhindern würde, zumal dies bereits in der Öffentlichkeit (z.B. im „Spiegel“)4 angeprangert wird. Im Gegensatz dazu könnte uns eine Position, die auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit stößt, enorm voran bringen. Eine konsensfähige, sachlich begründete, politische durchsetzbare und zugleich praktikable Position zu entwickeln ist jedoch äußerst schwierig. Denn festzuhalten ist:
und
Immerhin wurde durch die Rechtsprechung des LG Köln eine Vorgabe gemacht. Und eine gleiche Konfliktstruktur mit gleichem Emotionalisierungsgrad gab es schon einmal, nämlich in der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch. Da hatten wir den fundamentalen Konflikt von Selbstbestimmung der Frau auf der einen und Schutz des ungeborenen Lebens auf der anderen Seite. Und es tobte eine extrem emotionalisierte Debatte zwischen „Mein Bauch gehört mit“ und „Abtreibung ist Mord“. Selbst Gegner der Abtreibung sprachen sich bisweilen für eine Freigabe aus, denn ein Verbot führe nur zu Abtreibungen im Hinterzimmer und zum Abtreibungstourismus. Dennoch gab es eine Lösung. Natürlich keine optimale, aber immerhin eine, durch ein „paradoxes Gesetz“: § 218 erklärt den Schwangerschaftsabbruch für rechtswidrig und strafbar, § 218a gibt die Bedingungen der Straflosigkeit an. Seit fast 20 Jahren (durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Fristenlösung 1993) haben wir eine faktische Fristenlösung: Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten ist zwar rechtswidrig, wird aber als „tatbestandslos“ definiert und strafrechtlich nicht verfolgt, wenn
Danach ist ein Abbruch nur bei einer medizinischen Indikation legal. Vorteile: Ein Schwangerschaftsabbruch wird als schwerwiegender und im Grunde rechtswidriger Eingriff definiert, der wohl überlegt sein muss und nicht zur Folklore gehört. Zugleich aber wird er ermöglicht, grenzt niemanden aus. Daran könnte sich unsere Position als PIRATENPARTEI zur Beschneidung orientieren: Durch einen § XXX wird die Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit der Beschneidungen (Zirkumzision bzw. Kliteropexie) von unter 14jährigen Kindern festgestellt und zugleich ein zeitlich befristetes Moratorium (ähnlich wie in der Bundestags-Petition 260785 gefordert) eröffnet. Währenddessen wird durch einen § XXXa die Tatbestandslosigkeit definiert, wenn beide Eltern an einer Beratung teilgenommen und ihre Zustimmung erteilt haben, das entwicklungsabhängige Vetorecht des Betroffenen beachtet und die Beschneidung von einem Arzt fachgerecht unter qualifizierter Schmerzbehandlung vorgenommen wurde. Vorteile des Gesetzes
Vorteile des Moratoriums
NebeneffektWir treten in der Öffentlichkeit mit einer über eine bloße Erklärung hinausgehenden, ganz konkreten Rechtsposition zu einem aktuellen Thema auf.
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