Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA392
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA392 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Verringerung der Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive, Verbesserung ihrer Kontrolle durch erhöhte Transparenz, Stärkung der demokratischen Mitwirkung durch Bürger |
Schlagworte | Justiz, Unabhängigkeit, Richter, Beförderung, Staatsanwälte, Weisungen |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelUnabhängigkeit und Transparenz der Justiz stärken AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 zum Themenfeld Demokratie an geeigneter Stelle einzufügen: Unabhängigkeit und Transparenz der Justiz stärken Wir treten für eine Verringerung der historisch entstandenen Abhängigkeit der Justiz von der Exekutive, eine Verbesserung ihrer Kontrolle durch erhöhte Transparenz und eine Stärkung der demokratischen Mitwirkung durch Bürger ein. Die Transparenz ist so auszugestalten, dass jeder Bürger die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit der Justiz beurteilen kann. AntragsbegründungIn der Folge der Revolution von 1848 führte die Ministerialbürokratie in Deutschland Ideen aus der französischen Revolution ein, z. B. die Unabhängigkeit der Justiz und die Rolle eines Staatsanwalts. Dies geschah aber nur zum Schein, d. h. als Farce, da Staatsanwälte ein „Organ der Staatsregierung“ wurden und Justizminister die Beförderungen von Richtern beeinflussen oder gar entscheiden konnten. Somit diente die Justiz dem Machterhalt der Regierung. Im Wesentlichen ist diese Abhängigkeit der Justiz bis heute erhalten geblieben, d. h. die Justiz steht nicht im Einklang mit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz. Peter Collin schreibt, dass die Staatsanwaltschaft kein "Kind der Revolution“ war, sondern die preußische „Ministerialbürokratie eine Staatsanwaltschaft entwarf, die den Bedürfnissen der Regierung entsprach“, und sich hinter dem "Wächter des Gesetzes" das "Organ der Staatsregierung“ verbarg (Peter Collin, Die Geburt der Staatsanwaltschaft in Preußen, 2001, S. 37, Collin). Der preußische Justizminister Leonhardt meinte: "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren", obwohl der 1879 in Kraft getretene und bis heute unveränderte § 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes lautet: "Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausgeübt" (Müller). An der Abhängigkeit der Justiz hat sich bis heute kaum etwas geändert. Theodor Eschenburg schrieb 1962 in „Staat und Gesellschaft in Deutschland“, Seite 661: "Wer befördert, befiehlt!" (Oberto). Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung und Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig, meinte: „... die Politik will ihre eigenen Leute durchbringen, um Eignung und Leistung geht es dann dabei nicht. … Der Justizminister als Teil der Exekutive steht an der Spitze der Justiz, daher sind die Gewalten nicht klar getrennt, das ist nicht verfassungskonform" (ZDF). Richter Oestmann schreibt: „Man befördert den, der so richtet, wie man es für richtig hält.“ (Oestmann). Der ehemalige Staatsanwalt Dr. Maier meint: „... mit dem vorauseilenden Gehorsam umgeht der Staatsanwalt die ... Weisung, er erspart sich Ärger und er empfiehlt sich für Beförderungen, die von den weisungsberechtigten Vorgesetzten ausgesprochen werden.“ (Maier). Baumann betrachtet Schöffen, d. h. ehrenamtliche Richter, die eigentlich als Bürger die Justiz kontrollieren sollen, als Statisten (Baumann). Die Abhängigkeit der Justiz ist auch beschrieben in: Focus, Süddeutsche, Brief vom Innenminister an Richterin, Frankfurter Anwaltsverein, Einflussnahme durch das Justizministerium. Viele Richter üben Nebentätigkeiten aus, so dass auch dadurch die richterliche Unabhängigkeit in Frage gestellt ist (Spiegel). Schließlich gibt es bei Ausbildung von Juristen und in der Rechtswissenschaft Abhängigkeiten, die mit denen in der Justiz vergleichbar sind. Somit ist auch hier eine stärkere Kontrolle durch erhöhte Transparenz und eine Stärkung der demokratischen Mitwirkung durch Bürger erforderlich. Diskussion
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