Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA385
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA385 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Wrtlbrmpfd |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Das derzeit geltende Erbschaftssteuergesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor wegen verfassungswidriger Ungleichbehandlung von Betriebsvermögen (steuerfrei Bevorzugung) mit anderen erbschaftssteuerpflichtigen Gegenständen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung der Erbschaftssteuer AntragstextEs soll beschlossen werden, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. AntragsbegründungBei der jetzt geltenden Erbschaftssteuer werden Werte besteuert, die bereits schon einmal versteuert wurden; die Erfassung der Erbschaftssteuer durch die Finanzämter ist aufwendig und kompliziert, insbesondere wegen der Bewertung von Immobilien nachdem Bewertungsgesetz; auch die Erbschaftssteuer ist wie eine Vermögenssteuer niemals gerecht erfaßbar. Immobilienwerte sind nur schwer objektiv zu fassen und unterliegen auch noch dem dem schwankenden Marktwert; ebenso andere Werte wie Goldbarren, Schmuck, Antiquitäten, wertvolle Gemälde, Sammlungen etc. sind für die Finanzbehörden sehr schwer ausfindig zumachen. Die Erbschaftssteuer hat als Ländersteuer ein jährliches Aufkommen von etwas mehr als vier Milliarden Euro. Der Wegfall der Erbschaftssteuer könnte frei werdendes Personal in den Finanzverwaltungen für andere weit bedeutsamere Aufgaben einsetzbar machen, und zwar für mehr Betriebsprüfungen und zum Einsatz bei der Steuerfahndung; die hier gemachten steuerlichen Mehreinahmen würden den Fehlbetrag der nicht mehr existierenden Erbschaftssteuer um ein mehrfaches wettmachen. Die derzeitige Erbschaftssteuer hilft den "Reichen", diese Steuer zu unterlaufen, z.B. durch Wegzug ins benachbarte Ausland, durch geschicktes Umschichten des Vermögens zu Lebzeiten und durch andere Kunstgriffe. Die wirklich Reichen werden damit so gut wie gar nicht erfasst. Diskussion
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