Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA341
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA341 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Der ÖPNV der Bundesrepublik Deutschland soll Empfängern von staatlichen Transferleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, entgeltfrei zur Verfügung stehen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKostenfreie Nutzung des ÖPNV für Leistungsempfänger AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen: Der ÖPNV der Bundesrepublik Deutschland soll Empfängern von staatlichen Transferleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, entgeltfrei zur Verfügung stehen. Die Beantragung eines Berechtigungsnachweises zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV soll einfach und die Nutzungsmöglichkeiten anderen Dauerausweisen gleichgestellt sein. Auf eine zusätzliche Ausweispflicht bei Kontrollen, die über die sonst üblichen Anforderungen hinausgeht, ist zu verzichten. AntragsbegründungEmpfänger von staatlichen Transferleistungen haben ein Anrecht auf gesellschaftliche Teilhabe, die wesentlich auch durch Mobilität ermöglicht und gefördert wird: Natur, Kultur und Mitmenschen sind per ÖPNV leichter (oder überhaupt erst) erreichbar. Der monatliche Pauschalbetrag, der zum Beispiel bei ALG 2 derzeit zur Nutzung des ÖPNV ausgewiesen ist und bei derzeit angebotenen ermäßigten Tickets im Schnitt erhoben wird, mindert für die Nutzer einen Regelsatz, der EU-weit im unteren Bereich liegt und aufgrund der wirklichkeitsfremden Kalkulation als Skandal betrachtet werden muss. Ermäßigte Tickets –wo diese Möglichkeit im Moment besteht- werden oft aus diesem Grund gar nicht erst nicht in Anspruch genommen. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Leistungsempfänger mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und zusätzlichen Auflagen sanktioniert und diskriminiert werden.
Diskussion
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