Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA325
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA325 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Stopp der Konzentration im Handel stärkt den Wettbewerb |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinführung einer Steuer auf Angebotsflächen im Handel AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Steuerpolitik einzufügen: Die Piratenpartei sieht den Rückgang inhabergeführter mittelständischer Handelsunternehmen mit Sorge. Immer stärker beherrschen Filialen nationaler oder multinationaler Handelsketten das innerstädtische Bild der Einkaufsstraßen. Dies führt langfristig zu einer Angebotskonzentration, die dem Wettbewerb abträglich ist. Um dem entgegen zu wirken setzen wir uns für die Einführung einer bundesweiten Steuer auf die Angebotsfläche ein, die ab einer noch zu bestimmenden kumulierten Fläche zum Tragen kommt. Deren Höhe und Ausgestaltung ist noch festzulegen. Sie kann sich an einem erhöhten Grundsteuersatz orientieren, der wiederum den Gemeinden zu Gute käme. AntragsbegründungZwar spricht sich die Piratenpartei generell gegen die Erhebung nicht nachvollziehbarer Steuern aus. Haben diese jedoch eine Lenkungsfunktion, sind sie nachvollziehbar. Und kommen sie zudem noch dem besteuerten Bereich – in diesem Fall dem Handel im Allgemeinen und der Angebotsvielfalt im Speziellen – zugute, ist gegen eine Erhebung nichts einzuwenden. So können Wettbewerbsnachteile kleinerer Ketten oder Einzelunternehmen durch erhöhte Beschaffungspreise verringert werden. Gleichzeitig kann dieses Geld als Fördermittel zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten fließen bzw. für eine Stärkung der Handelsinfrastruktur im ländlichen Raum eingesetzt werden. Weiterhin hätte eine derartige Abgabe eine Lenkungswirkungsfunktion, da der Flächenverbrauch von großen Ketten oder Einkaufszentren begrenzt werden könnte Mit einer Weitergabe der Steuer an den Verbraucher ist nicht zwangsläufig zu rechnen. Da sich die besteuerten Unternehmen oftmals in einem Wettbewerb untereinander oder mit dem Handel im Internet befinden, sind die Spielräume für Preiserhöhungen aufgrund der Steuer minimal. Dieser Antrag ist Bestandteil des Antragsportals zur Wahl in Niedersachsen 2013. Diskussion
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