Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA319

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA319
Einreichungsdatum
Antragsteller

Thomas Ganskow

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Haftentschädigung muss an den realen Einkommensmöglichkeiten orientiert sein und eine echte Entschädigungskomponente beinhalten.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Inneres und Recht einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich für die bundesweit gültige Regelung der Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter ohne Abzüge von mindestens 250 Euro pro Tag an. Die momentan gültigen Sätze, die sich bspw. in Niedersachsen bei 25 Euro pro Tag bewegen, sind eines Rechtsstaats nicht würdig.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist dem Wahlprogramm Schleswig-Holstein angelehnt und steht auf der Antragsliste für das Wahlprogramm Niedersachsen. Die Höhe der Entschädigung stelle ich gerne zur Diskussion. Ich möchte kurz darstellen, wie ich darauf gekommen bin. Wir fordern bis zum heutigen Tage einen Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde. Gemäß den üblichen Abrechnungssätzen wären das bei einem 24-Stunden-Einsatz – denn schließlich ist der zu Unrecht Inhaftierte den ganzen Tag eingesperrt – schon allein über € 330,- Und da sind grundlegend erhöhte Werte für Sonn- und Feiertage noch gar nicht eingerechnet. Eigentlich sind also noch € 250,- viel zu wenig, wären aber ein erster Schritt. Nebenbei würden vielleicht auch weniger Fehlurteile gefällt, in dem sich die Gerichte mehr Mühe gäben, diese zu vermeiden. Dass eine Notwendigkeit besteht sieht man durch http://blog.justizkacke.de/?p=1162

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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