Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA182
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA182 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Frank Meier |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Arbeit als alleiniges Mittel den Lebensunterhalt zu bestreiten und Altersarmut zu verhindern muss allen arbeitsfähigen Menschen gemäß ihrer Willenserklärung möglich sein. Deshalb keine (Mitwirkungs-)pflicht zur Arbeit sondern ein (Grund-)Recht auf Arbeit |
Schlagworte | Gerechte Sozialarchitektur, gesellschaftliche Teilhabe, Recht auf Arbeit, Mindestlohn, Transfermodell (BGE - GGE - SGE), (Mitwirkungs-)
Pflicht, Altersdiskriminerung, Altersarmut. |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRecht statt Pflicht auf Arbeit in die Sozialgesetzgebung und Verfassung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text im Bereich Arbeits- und Sozialpolitik in das Grundsatzprogramm aufzunehmen: In dem Rahmen der Sozialgesetzgebung - und gegebenenfalls darüber hinaus in der Verfassung - ist die Sicherung des Lebensunterhalts durch Arbeit als „Pflicht“ (wie derzeit in verschiedenen Sozialgesetzen als "Mitwirkungspflicht" niedergeschrieben) durch das „Recht auf Arbeit“ zu ersetzen bzw. anzustreben. Die Piratenpartei fordert in dem Rahmen der individuellen gesellschaftlichen Teilhabe das Recht auf Arbeit als sozial-politisches Instrumentarium gegen Altersdiskriminierung (in Bewerberprozessen) und gegen Altersarmut. AntragsbegründungDas Recht auf Arbeit ist bereits heute in einigen Verfassungen der Länder niedergeschrieben, ist jedoch aufgrund der „sehr begrenzten Kompetenzen und Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen“ nahezu wirkungslos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Arbeit in den Ländern mit der entsprechenden Verfassung. Dieser Aspekt ist neben einem Mindestlohn (ist für den Bundesparteitag 2012 von einer anderen Person beantragt) und einem neuen Transfermodell (BGE – GGE – SGE mit Wohnungskostenpauschale) als ein Bestandteil/ Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe zu betrachten. Diskussion
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