Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA118

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA118
Einreichungsdatum
Antragsteller

Inge Schmidt-Barthel für AK Rente und Mauri Fischbein und Manfred Plechaty für AG60+

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut ein.
Schlagworte menschenwürdige Basisrente, insolvenzgeschützte obligatorische Betriebsrente, zusätzliche private Zusatzversorgung, Mitbestimmung aller Versicherten, Steuerfreiheit der Rentenauszahlungen
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Rentenmodell für das 21.Jahrhundert - Neugestaltung des Rentensystems

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschliessen und als Programmteil "Rentenpolitik" in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen.


Modul 1:

Präambel

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.


Modul 2:

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.

Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!


Modul 3:

Wir sind für eine obligatorische, gesetzlich insolvenzgeschützte Betriebsrente.


Modul 4:

Wir sind für die Bereitstellung von zusätzlichen, gesetzlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle in Deutschland lebenden Menschen freiwillig für eine Zusatzrente ansparen können.


Modul 5:

Die Mitbestimmung aller Versicherten am Rentensystem wird durch direkte Wahlen der Verwaltungsorgane gewährleistet. Eine Satzung kann nur durch die Versichertengemeinschaft mehrheitlich erlassen werden. In dieser Satzung werden Organe bestimmt, die in voller Transparenz für die Versichertengemeinschaft handeln und durch die Versichertengemeinschaft kontrolliert werden. Die Versichertengemeinschaft bestimmt auch eigenverantwortlich, wie die Beiträge verwendet werden. Es kann das Umlageverfahren weiterentwickelt werden, es kann eine Kapitaldeckung oder eine Mischung aus beiden Systemen eingeführt werden.


Modul 6:

Die Steuerfreiheit der Rentenauszahlungen muss gewährleistet sein!

Antragsbegründung

Allgemeines:

Dieser Antrag wird beantragt von Inge Schmidt-Barthel für den AK Altersarmut und Rentenpolitik NRW und Mauri Fischbein und Manfred Plechaty für die Arbeitsgemeinschaft 60+ LV Bayern.

Dieser Programmantrag basiert auf den LQFB Anträgen i4218 und i4448 und dem Positionspapier P 80 beschlossen auf dem Landesparteitag 2012.1 in Straubing und dem Positionspapier Rentenmodell für das 21. Jahrhundert-diskriminierungsfreie Variante auf dem Landesparteitag 2012.2 in Maxhütte-Haidhof. Die Piraten der AG 60+ aus Bayern und des AK Altersarmut und Rentenpolitik aus NRW haben aus ursprünglich konkurrierenden Anträgen einen gemeinsamen modularen Antrag erarbeitet. Somit kann nun der Bundesparteitag die Richtung der Rentenpolitik bestimmen. Gemeinsam wollen wir in Zukunft an der Rentenpolitik der Piraten weiter arbeiten.

zu Modul 1 und 2:

Das Scheitern der derzeitigen Rentenpolitik hat folgende Gründe:

  • beitragsfremde Leistungen, die nicht ausgeglichen werden
  • die finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein, keine Beamten und Selbständigen, Kapitaleinkünfte sind nicht berücksichtigt)
  • die Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden)
  • Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt)
  • Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU)

Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt.

Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.

Bei Einführung eines BGE, kann dieses System schnell und effektiv auf die neue Situation angepasst werden.

Dieser modulare Antrag soll als Grundlage dienen um ihn dann weiter entwickeln zu können. So ist auch angedacht, ein Finanzierungs- und Beitragsmodell zu erarbeiten, nachdem der Antrag in das Programm aufgenommen wurde. Dazu muss zunächst geklärt werden, wieviel Geld der zukünftigen Rentenkasse zur Verfügung stehen wird.

Eine Umstellung des Rentensystems muss sozialverträglich und mit möglichst wenigen Belastungen für den Staat vonstattengehen. Der genaue Weg muss noch erarbeitet werden.

Man kann zunächst damit anfangen, die Einnahmebasis zu erweitern, z.B. durch Rentenabgaben auf Kapitalerträge oder der Aufhebung der Bemessungsgrenze.

Obwohl die jährliche Berechnung dieser Bemessungsgrenze eine recht aufwändige Formel ist (siehe §68 SGB 6), ist diese in ihrer niedrigen Höhe relativ willkürlich gewählt.

Es gibt keinen Grund, warum geringer verdienende Menschen immer direkt oder indirekt zahlen müssen, Besserverdienende aber ab einem gewissen Einkommen nicht mehr.

Dass die Rentenauszahlungen dann nach oben begrenzt werden, hat damit zu tun, dass diejenigen, die weniger (oder im schlimmsten Fall nie) in die Rentenkasse einzahlen konnten, aber Anspruch auf Mindestrente erhalten sollen (siehe auch Art. 1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).

Es gilt hier also das Prinzip:"Der Stärkere unterstützt den Schwächeren" (Art. 20 Abs. 1 GG). Denn wer in Altersarmut lebt, lebt nicht in Würde. Um das finanzieren zu können, muss die Rente nach oben gedeckelt werden. Wo diese Grenze genau liegen wird, muss später genau und gerecht errechnet werden.

zu Modul 2

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständige Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.

Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge (ausgenommen Altersvorsorge) werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet

Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung verfassungsgemäß ist oder eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt sein muss. Diese sollte dann aber wesentlich höher als heute (5.600€) sein, oder komplett aufgehoben werden.

Aus der Gesamteinzahlung folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung wie heute in der Schweiz ( zur Zeit - Untergrenze 13.920 Schweizer Franken - Obergrenze 27.840 Schweizer Franken p.a. ) für alle Rentenbezieher.

Die untere Grenze soll in ihrer Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG) genügen.

Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung ...).

Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken.

Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein.

Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe dem Existenzminimums entspricht und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).

Zu Modul 3

Alle Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.

Zu Modul 4

Jeder Einwohner kann eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. Ein Staatsfonds mit günstigen Gebühren nach schwedischem oder britischem Modell wird alternativ zu Bank- und Versicherungssparplänen angestrebt.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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