Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA101
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA101 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Die Existenzsicherung im Alter muss hoheitliche Aufgabe des Staates sein. Eine Verlagerung auf private Unternehmen bedeutet eine Teilprivatisierung der Altersvorsorge und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip. |
Schlagworte | Altersvorsorge, Gesetzliche Rente, Sozialstaat, Privatisierung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStärkung der Gesetzlichen Rentenvesicherung statt Förderung privater Rentenversicherungen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Grundsatzprogramm unter einem neu zu schaffenden Programmabschnitt "Arbeit und Soziales" aufzunehmen: Stärkung der Gesetzlichen Rentenvesicherung statt Förderung privater Rentenversicherungen Die Existenzsicherung im Alter muss hoheitliche Aufgabe des Staates sein. Eine Verlagerung auf private Unternehmen bedeutet eine Teilprivatisierung der Altersvorsorge und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das Solidarsystem festigt den Zusammenhalt der Gesellschaft auch über Generationen hinweg. Die Piratenpartei will die Gesetzliche Rente stärken und durch eine soziale und nachhaltige Wirtschafts- und Sozialpolitik ergänzen. AntragsbegründungDie Existenzsicherung, auch im Alter, ist mit dem Sozialstaatsprinzip gesetztlich festgeschrieben. Es gibt eine Reihe an Maßnahmen, die man zur Stärkung der Umlagenfinanzierten Rente ergreifen kann, ohne auf Private Rentenversicherungen oder eine Zuschussrente zurückgreifen zu müssen. Die Gesetzliche Rente ist zu einem großen Teil von diesen volkswirtschaftlichen Entwicklungen abhängig. Daher sollte eine vernünftige Arbeits- und Sozialpolitik gefördert werden. Der Anteil atypischer Beschäftigungsverhältnisse ist von den 1990er Jahren bis zum Jahre 2007 von 20% auf 37 % aller Beschäftigten gestiegen. Die Armutsrisikoquote für Alleinerziehende liegt bei 41% und bilden damit die zweitgrößte Riskiogruppe neben der Gruppe der Erwerbslosen. Noch immer liegt beispielsweise die Frauenerwerbsquote mit 66,8 % deutlich unter der Erwerbsquote der Männer (80,4%). Zwar ist die Zahl der berufstätigen Frauen in Deutschland seit 1991 um fast 10% gestiegen, das Arbeitsvolumen insgesamt jedoch hat nicht zugenommen. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass viele Frauen sich nur in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen befinden oder Teilzeit arbeiten. Mit Stand Dez. 2011 waren 28,787 Mio. Beschäftigte sozialversicherungspflichtig. Würden allein diese dem Anraten der Bundesregierung folgen und 4% ihres Bruttolohns freiwillig zusätzlich sparen, diesen Betrag allerdings nicht in eine Private Vorsorge sondern in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und würde der Staat diese freiwilligen Zahlungen in Höhe der für die Riester-Rente garantierten Zulagen fördern, hätten wir unter heutigen Bedingungen eine ausgeglichene Rentenkasse und der Staat würde sich über 50 Mrd. Euro Zuschüsse sparen. Dazu kommt, dass durch die Finanzkrise und die niedrigen Zinsen der Notenbanken die sicher angelegte, private Riester-Rente weniger Rendite abwirft, als zu Beginn der Rentenreform erwartet. Der Garantiezins wurde 2012 von 2,25 % auf gerade mal 1,75% gesenkt. Es ist also bemerkenswert, dass der Aufwand zur Organisation der dritten Säule (private Altersvorsorge) gerade dem entsprechenden Defizit in der gesetzlichen Rentenkasse entspricht. Durch die Schaffung der Riesterrente als “freiwillige” Zusatzversorgung (mit drohender Muss-Funktion) wurden quasi die dringend benötigten Beiträge der gesetzlichen Kassen an private Unternehmen ausgelagert. Der einzig erkennbare Unterschied zu einer Erhöhung der gesetzlichen Rentenbeiträge ist in diesem Fall, dass diese Privatunternehmen viele Milliarden Euro jährlich an Gebühren kassieren. Geld das dem System dann unwiderruflich fehlt bzw. implizit zur Stabilisierung der Bilanzen von Banken und Versicherungen ausgegeben wird. Die Riesterrente ist eine der gigantischsten versteckten staatlichen Subventionen des Finanzsektors. Und dies wohlgemerkt in einer Zeit, in der staatliche Subventionen an Privatunternehmen per EU-Gesetz verboten sind. Da es sich um einen Antrag zum Grundsatzprogramm handelt, haben wir auf konkrete Ausgestaltungen verzichtet und uns statt dessen auf grundsätzliche Kernaussagen beschränkt. Tatsächliche Maßnahmen zur Erweiterung/Stärkung der Rente müssen in einem politisch-demokratischen Rahmen ausgearbeitet werden. Ein paar Ideen was wir unter sozialer und nachhaltiger Wirtschafts- und Sozialpolitik verstehen gibt es allerdings hier in dem Schnellantrag http://lfpp.de/t2605 Mehr Infos dazu gibt es auch hier: http://blog.mocobo.de/?p=171 Diskussion
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