Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA074
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA074 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Korruptionsbekämpfung„Korruptionsbekämpfung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen. |
Schlagworte | Abgeordnetengesetz, UN-Konvention, Korruption, Spenden |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAnpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen: Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen. Dazu gehört: Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden. AntragsbegründungUnser Abgeordnetengesetz bedarf mindestens an diesen drei hier genannten Stellen einer Nivellierung an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption - unabhängig der noch ausstehenden Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland. Die UN-Konvention gegen Korruption ist seit Dezember 2005 in Kraft und wurde von 140 Nationen, darunter auch Deutschland, unterzeichnet, jedoch steht die Ratifizierung durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland noch aus. 1. Die UN-Konvention stellt Abgeordneten Amtsträgern mit Amtspflichten gleich. Das Grundgesetz bestimmt jedoch, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind, und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 GG). Gleichwohl gibt es innerhalb dieses Bereiches Aufgaben, die von Abgeordneten üblicherweise ständig wahrgenommen werden, die das Bild des Abgeordneten prägen und deren Erfüllung geeignet ist, Rechtsfolgen zu bewirken. Dazu gehören beispielsweise Abstimmungen im Plenum der Volksvertretung, in den Ausschüssen und in Arbeitsgruppen sowie in den Fraktionen. Die Mandatspflichten eines Abgeordneten sollten daher gesetzlich näher definiert werden. 2. Um der Vielgestaltigkeit der Abgeordnetentätigkeit gerecht zu werden, sollte insbesondere für die Frage, was als ungerechtfertigter Vorteil anzusehen ist, definiert werden. 3. Für Spenden an Abgeordnete gelten zwar bestimmte Anzeigepflichten, jedoch sollte ein Abgeordneter grundsätzlich durch seine Diät finanziell unabhängig gestellt sein und keiner Spenden bedürfen. Es ist sogar umgekehrt: die meisten Abgeordneten spenden selbst an ihre Partei. Die Frage ist daher, was mit Spenden an Abgeordnete bezweckt werden soll, offensichtlich besteht hier die Möglichkeit einer Abgeordnetenbestechung, zumindest die des ungerechtfertigten Vorteiles. Die meisten Fraktionen sehen keine Notwendigkeit die Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen, die Piratenpartei sollte jedoch hier ganz klar eine Änderung des Abgeordnetengesetzes fordern. Link zum Abgeordnetengesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/index.html Diskussion
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