Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA062

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA062
Einreichungsdatum
Antragsteller

LordSnow, Jenny Louise Becker

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags integrative Zusammenfassung von LQFB-Initiativen
Schlagworte Außenpolitik, Friedensmissionen, Überwachung, Abrüstung, Rüstungskontrolle, Atomwaffen, Uran-Munition, Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Abkommen, SWIFT, TRIPS, Berner Übereinkunft
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Außenpolitik (Wahlprogrammvorschlag 2013)

Antragstext

Es wird beantragt folgende Programmpunkte in das Wahlprogramm unter der Überschrift Außenpolitik aufzunehmen. Sollte der Antrag als Ganzes nicht die die notwendige Mehrheit erreichen, sollen die Kapitel (Präambel, Friedensmissionen, Überwachungstechnologien, Cyberwar, Rüstungskontrolle, Transparenz und Korruptionsbekämpfung, internationale Abkommen) einzeln abgestimmt werden:

Außenpolitik

Präambel

Am Beginn des 21. Jahrhunderts steht die Welt vor einem immensen Ausmaß an Gewalt, insbesondere bei innerstaatlichen Konflikten. Die Reduzierung und Überwindung dieser Gewalt erfordern zunehmend eine Entfaltung vielfältiger Ansätze ziviler Konfliktbearbeitung. Eine friedenspolitische Wertorientierung der Außen- und Verteidigungspolitik, wie auch der Entwicklungspolitik bis hin zur Innenpolitik ist verloren gegangen; stattdessen steht die Idee der "vernetzten Sicherheit" als Synonym für diesen Prozess. Piraten fordern daher, das Primat des Zivilen als Leitmotiv deutscher Friedenspolitik wieder ernst zu nehmen und in Politik und Gesellschaft konkret umzusetzen. Nicht-Regierungsorganisationen sollten sich vermehrt engagieren können und die Fähigkeit in der Gesellschaft zur konstruktiven Konfliktbearbeitung insgesamt gestärkt werden. Dafür benennen wir ausdrücklich die Eckpfeiler, an denen Politik und Praxis im Sinne einer Friedenslogik bemessen werden müssen:

  • die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse
  • die Menschenrechte
  • die Reduktion von Gewalt
  • die Förderung dauerhafter Gerechtigkeit
  • die Förderung emanzipatorischer Entwicklungsprozesse
  • das Primat ziviler Konfliktbearbeitung

Wir sind auch Teil der europäischen Zivilgesellschaft, deshalb sind die Möglichkeiten von Europa aus Frieden zu gestalten, weiterzuentwickeln. Die Frage der Öffnung der Grenzen Europas für Flüchtlinge ist ein Gradmesser für das "Friedensprojekt Europa".

Friedensmissionen

Wir wollen für die deutsche Beteiligung der Bundeswehr an sogenannten "Friedensmissionen" eine öffentlich einsehbare Prüfung auf Völkerrechtsverträglichkeit, die zur Ablehnung des beantragten Einsatzes führen kann. Ausgangspunkt muss zunächst eine sorgfältige Darstellung der Sach- und Rechtslage im Antrag der Bundesregierung sein, mit dem sie vom Bundestag die Freigabe eines solchen Einsatzes erreichen will. Wir fordern außerdem die Einrichtung eines speziellen Gremiums des Bundestags, in dem die einschlägigen Sachverhalts- und Rechtsfragen geprüft werden, bevor über die Teilnahme der Bundeswehr an "Friedensmissionen" entschieden wird. Das spezielle Gremium muss nach Art einer Enquete-Kommission nicht nach politischen Mehrheiten, sondern nach Fachkompetenz – vor allem juristischer und politikwissenschaftlicher Kompetenz, insbesondere aus den Friedensforschungsinstituten – besetzt werden. Bei Abschluss dieser Prüfung mit positivem Ergebnis soll in zweiter Instanz ein Volksentscheid durchgeführt werden, insofern dies möglich ist.

Überwachungstechnologien

Technologien zur Überwachung, Blockade und Zensur der Telekommunikation dienen heute der Vorbereitung und der Unterstützung von Kriegen und bewaffneten Konflikten, sowie der Unterdrückung in repressiven Regimen und Diktaturen. Das ein Export entsprechender Infrastruktur (in Hardware, Software und Ausbildung) aus Deutschland nicht beschränkt ist, ist nicht hinnehmbar. Die Piratenpartei fordert, dass Technologien, die geeignet sind, die Telekommunikation zu überwachen oder zu zensieren, den selben Exportbeschränkungen wie die übrigen Rüstungsgütern unterliegen.

Cyberwar

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein Bekenntnis von Regierungen, im speziellen der dt. Regierung, zu friedenserhaltenden Maßnahmen, gemäß den internationalen Konventionen zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens durch Technik auf der Welt. Die Piratenpartei Deutschland fordert alle Regierungen dieser Erde auf die globalen Informations- und Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen.

Rüstungskontrolle

Präambel

Die Piraten Deutschland fordern Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt zu ergänzen: 
"Artikel 26 Abs. 2 S. 1 GG: Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt das Kriegswaffenkontrollgesetz. S. 2 Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz."

Massnahmen zur Rüstungsexportkontrolle

1) Wir fordern langfristig, nach einer angemessenen Übergangsfrist, als wirtschaftspolitisches Ziel ein direktes und indirektes Exportverbot von militärischen Rüstungsgütern in Länder außerhalb der EU und die Unterstützung der Konversion von Rüstungsproduktion in zivile Produktion.
2) Die Piratenpartei fordert außerdem die umgehende Schaffung von Transparenz bei der Genehmigung des Exportes von Rüstungsgütern. Die derzeitige Gesetzeslage reicht nicht aus, die Bundesregierung zu zwingen, ihrer bereits vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtung zur Berichterstattung und Transparenz zeitnah, d.h. innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss eines Jahres, und umfassend nachzukommen. Außerdem fordert die Piratenpartei eine entsprechende Verschärfung der Gesetze und eine vollständige und vorbehaltlose Einbeziehung aller politischen Parteien des Bundestages in die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates.
3) Die Piratenpartei fordert außerdem,

  • keine Staatsbürgschaften für Rüstungsexportgeschäfte zu gewähren.
  • dass deutsche Firmen keine Lizenzen mehr in Krisen- und Kriegsgebiete vergeben dürfen, auch nicht an Regierungen, die die Menschenrechte, die in der UNO- Menschenrechtskommission eindeutig festgelegt sind, grob missachten.
  • dass deutsche Firmen kein spezielles Fachwissen zum Bau von Waffen an diese Staaten weitergeben dürfen. (Technologietransfer)
  • dass der Weiterverkauf der aus Deutschland exportierten Waffen an Drittländer wesentlich genauer kontrolliert wird.

Insbesondere verurteilt die Piratenpartei die Versuche der Deutschen Bundesregierung, eine EU-Verschärfung für Dual-Use-Exporte zu verhindern.
4) Die Piratenpartei unterstützt das Vorhaben der Vereinten Nationen, einen weltweiten Waffenhandelskontrollvertrag (ATT, Arms Trade Treaty) zu verabschieden. Die Piratenpartei fordert alle UN-Mitgliedsländer auf, sich für eine transparente Exportpolitik, ein Kontrollgremium sowie eine Menschenrechtsklausel einzusetzen.
5) Die Piratenpartei setzt sich für ein Rüstungskonversionsprogramm ein. Dieses soll Rüstungsbetrieben die Umstellung auf intelligente zivile Produkte ermöglichen. Die Finanzierung soll zumindest teilweise durch eine Abgabe der Rüstungsbetriebe unterstützt werden. Außerdem sollen sich Konversionsbetriebe auf Produktentwicklungen konzentrieren, die für Entwicklungs- und Schwellenländer als Technologie-Unterstützung genutzt werden können. Deutschland muss eine führende Rolle in der Förderung und Forderung von Abrüstung spielen.


Atomwaffenabrüstung- und Nichtverbreitung

1) Der Artikel VI NVV (Atomwaffensperrvertrag) trat 1970 mit dem Ziel in Kraft, Anreize für Nicht-Atom-Mächte zu schaffen, auf die Entwicklung von Kernwaffen zu verzichten. Es ist deutlich geworden, dass dieses Ziel verfehlt wurde. Mit Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea hat sich die Zahl der Atommächte seit 1970 fast verdoppelt.
2) Zwar wurden Abrüstungsziele im Atomwaffensperrvertrag nicht präzise formuliert. Art. VI Atomwaffensperrvertrag gibt den Atomwaffenstaaten aber auf, in redlicher Absicht ("good faith") Verhandlungen mit dem Ziel der vollständigen Abrüstung zu führen. Das hat das berühmte Atomwaffengutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag (IGH) vom 8. Juli 1996 einstimmig entschieden. Aber statt abzurüsten, wurde weiter modernisiert. Wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht an den eigenen Vertrag halten und sogar wegen eines Verstoßes verurteilt werden, ist es unmöglich, andere Staaten zu verurteilen, wenn sie sich nicht an den Vertrag halten, oder aus dem Vertrag ausscheiden. Noch deutlicher wird die Problematik, wenn man berücksichtigt, dass lediglich China und Indien als einzige Atommächte verbindlich erklärt haben, Atomwaffen, die vom ICJ als illegitime Massenvernichtungswaffen angesehen werden, nicht als erste in einem Krieg einzusetzen.
3) Die Piratenpartei unterstützt die Vereinbarung einer ausgewogenen, deeskalierenden Nuklearwaffenkonvention, die einerseits eine Abrüstung von Atomwaffenbesitzern fordert und andererseits die Weiterverbreitung verhindert. Um eine ausreichende Kontrolle für die verbindlichen Reglungen zu gewährleisten, müssen alle Staaten uneingeschränkt kontrollierbar sein. Dies beinhaltet unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen ebenso wie unbehinderte freie Inspektions- und Ermittlungsrechte
4) Obgleich ein Zusatzprotokoll des Atomwaffensperrvertrags eine Weitergabe des notwendigen Know-How zur Entwicklung von Kernwaffen verbietet, praktiziert die NATO eine „nukleare Teilhabe“ von Nichtatomwaffenstaaten wie Deutschland. Die Piratenpartei ist für einen umgehenden vollständigen Abzug des von den USA in Deutschland stationierten nuklearen Waffenbestands.
5) Die Piratenpartei möchte mehr Anreize schaffen, um Staaten zukünftig von der Entwicklung von Atomwaffen abzuhalten. Dies wäre zum Beispiel durch Gewährung von Sicherheitsgarantien und Förderung in Form von Technologien zu regenerativen Energien denkbar.

Uran-Munition

Obwohl die Auswirkungen von Uran-Munition, auch bekannt als "Depleted Uranium" (DU), unter der Bezeichnung "Golfkriegssyndrom" mittlerweile gut dokumentiert wurden, und die langfristigen Auswirkungen auf die Umweltvergiftung der Schlachtfelder höchst wahrscheinlich ist, ist es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch zu keinem Verbot dieser Kriegswaffen gekommen. Die Piratenpartei fordert deshalb ein internationales Abkommen, welches die Herstellung, Verteilung, Lagerung und den Einsatz von Uranmunition in Kriegs- sowie Friedenszeiten ächtet. Des weiteren fordern wir, dass Deutschland seinen Einfluss auf die EU Staaten ausübt, ihre Bestände an DU komplett und unwiderruflich aufzulösen.

Abrüstung konventioneller Streitkräfte

1) Die Piratenpartei wendet sich gegen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Streubomben, auch solchen modernen Systemen, oder Teilen davon, die in der EU und von Tochterfirmen in Deutschland produziert werden, wie z.B. das OGRE -Munitionssystem. Sie stellen eine furchtbare und jahrelange Bedrohung von Zivilisten dar. Verniedlichende Bezeichnungen wie "Intelligente Munition" können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um geächtete Munition handelt, wie die Cluster Munition Coalition, eine internationale Menschenrechtsorganisation, deutlich macht.
2) Zu dieser Art von geächteten Rüstungsgütern gehören auch Anti-Personen-Minen sowie biologische und chemische Waffen. Die uneingeschränkte Ächtung von Streumunition und ein Verbot von Kleinwaffenexporten sind weitere Ziele der Piratenpartei. Die Finanzierung von geächteteter Munition muss nach Meinung der Piratenpartei ebenso unterbunden werden wie die Produktion selbst. Fonds, die solche Munitionsproduktion finanzieren, dürfen auf keinen Fall durch staatliche Investoren gestützt werden. Gesetzesübertreter trifft die echte Durchgriffshaftung für angerichtete Schäden.
3) Ganz besonders wendet sich die Piratenpartei gegen jegliche Überlegungen und Versuche, chemische, bakteriologische oder andere Kampfmittel zu entwickeln, die sich gegen einen bestimmten Genotypus richten.
4) Den Einsatz von Kampfdrohnen durch Geheimdienste, aber auch ordentlichen Streitkräften zur Tötung von Menschen auf eigenem Territorium, oder auf dem Gebiet fremder souveräner Staaten, wie bereits durch die CIA mehrfach durchgeführt, lehnt die Piratenpartei ab. Er ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, dem Grundrecht auf Leben, und internationalem Recht nicht vereinbar. Die Piratenpartei setzt sich außerdem für eine generelle Ächtung von Kampfdrohnen ein, da sie, wie zahlreiche Fälle ausreichend beweisen, nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden.

Abrüstungsvereinbarungen

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), dessen Ziel eine Reduzierung der Waffenarsenale und der Streitkräfte ist, ist fast zum Stillstand gekommen. Um ihn wiederzubeleben, setzt sich die Piratenpartei dafür ein, den KSE-Anpassungsvertrag von 1999 umgehend zu ratifizieren. Außerdem muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle anderen NATO-Staaten dies ebenso tun. Darüber hinaus müssen Initiativen für einen neuen Vertrag über konventionelle Abrüstung in Europa („KSE III“) entwickelt werden, der neue, niedrigere Höchstgrenzen für Waffensysteme und Soldaten und ihre schnelle und drastische Reduzierung festlegt.

Transparenz und Korruptionsbekämpfung

Umsetzung von Vorgaben

Die für Deutschland wichtigsten internationalen rechtlichen Vorgaben und zusätzlichen Empfehlungen ("soft laws") für den Kampf gegen die Korruption kommen aus den UN, der OECD und dem Europarat. Im Rahmen der G8-Verhandlungen hat sich Deutschland zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt.

Es mangelt jedoch noch immer an der Umsetzung der in der Vergangenheit ausgesprochenen Bekenntnisse. Wir fordern daher:

  • Die Ratifizierung der UN-Konvention, wofür zunächst insbesondere die Regelung der Abgeordnetenbestechung im StGB angepasst werden muss;
  • Die konsequente Anwendung der in Umsetzung der OECD-Konvention in das deutsche Gesetz übernommenen Strafbarkeit der Bestechung ausländischer Amtsträger durch Verwaltung, Justiz und Wirtschaft;
  • Die konsequente Anwendung des 2002 auf Auslandstatbestände ausgedehnten Verbots der „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“;
  • Die Einführung von Transparenzvorschriften im Rahmen der Exportkreditversicherung;
  • Die konsequente Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Nationale Kontaktstelle;
  • Die Ratifizierung der Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarats.

Entwicklungszusammenarbeit

Korruption wird allgemein als eines der wichtigsten Entwicklungshemmnisse angesehen. Korruptionsprävention in der Entwicklungszusammenarbeit stellt die beteiligten Akteure vor besondere Herausforderungen, da hier Institutionen und Personen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in Entwicklungsländern betroffen sind. Nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland tragen die deutschen staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungsinstitutionen eine Mitverantwortung dafür, dass Mittel der Entwicklungszusammenarbeit in den Empfängerländern verantwortungsvoll und unter hohen ethischen Gesichtspunkten eingesetzt werden.

Gültige Standards und Instrumente für Korruptionsprävention in Entwicklungsländern zu entwickeln und umzusetzen ist oft nicht leicht, da dort in der Regel andere sozio-kulturelle Strukturen gelten. Auch eine „Bevormundung“ der Partnerinstitutionen durch die Vorgabe von Werten und Verfahren muss vermieden werden. Wir fordern deshalb:

  • Priorisierung der Themen Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung als Querschnittsaufgaben bei allen Institutionen und Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Formulierung und Umsetzung von „Codes of Conduct“ für Mitarbeiter von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Veröffentlichung von Projektvereinbarungen und Transparenz der Mittelverwendung bei der Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten (publish what you fund)
  • Klare Regelungen für die Sanktionierung von Fehlverhalten und Schutz von Hinweisgebern

internationale Abkommen

SWIFT

Die Piratenpartei ist gegen die Weitergabe vertraulicher Bankdaten (SWIFT-Abkommen) an US-amerikanische und europäische Behörden, da dies einen übermäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt, für den es keinerlei Notwendigkeit gibt.

Verträge zu Immaterialgüterrechten

Internationale Verträge, wie z.B. das TRIPS-Abkommen oder die Berner Übereinkunft, welche einer Anpassung des Urheberrechts und Copyrights an die Möglichkeiten moderner Kommunikationstechnologien im Wege stehen, sollen grundlegend reformiert oder auch aufgekündigt werden.

Weiterhin lehnen wir eine Kontrolle von Medien und Geräten an Grenzübergängen zum Zwecke der Feststellung von Urheberrechts- bzw. Copyrightverletzungen grundsätzlich ab, da dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger darstellt. Verfahren die zum Ziel haben wegen Verstößen gegen entsprechende Gesetze den Internetzugang der betroffenen Personen einzuschränken, sind ebenfalls nicht hinnehmbar, da der Internetzugang eine wesentliche Komponente der heutigen Lebensführung, insbesondere auch der Auslebung der Meinungsfreiheit, darstellt.

Antragsbegründung

Präambel

Friedensmissionen

Cyberwar

Rüstungsgüter Rüstungsexporte

  • siehe Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2162.html (Michael Büker, Trias)
  • i3523: Rüstungskontrolle https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3523.html
  • Dies ist eine Klarstellung der Intentionen der Väter des Grundgesetzes. Die Regelung bedeutet kein absolutes Exportverbot, sondern die Regelung von Ausnahmen im Kriegswaffenkontrollgesetz (s. Aktion Aufschrei)
  • Deutschland gehört zu den größten Waffenexporteuren der Welt. Wichtige Abnehmer liegen in Spannungsgebieten, in denen interne oder externe Konflikte mit Waffengewalt ausgetragen werden. Damit verstößt die Bundesregierung gegen die von ihr selbst formulierten „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ und gegen den „Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union“
  • Die Piratenpartei setzt sich für die Aufnahme eines Rüstungsexportverbots in den Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes ein
 (siehe frühere LQFB Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2648.html)

Überwachungstechnologien

nukleare Abrüstung und Kontrolle

Verbot von Uran-Munition

Transparenz und Korruptionsbekämpfung

internationale Abkommen

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge