Anmerkungen ESM Citigroup
Behaupteter Übersetzungsfehler ist kein Fehler, sondern korrekt
Die Analyse der "Londoner Anwälte", auf die sich der Artikel bezieht, ist meines Erachtens sehr fragwürdig, denn dort heist es: "Der interessierte Leser fragt sich an dieser Stelle, wie genau die Staats- und Regierungschefs diesen Status „festgelegt“ haben. Ein Blick auf die englische Version verrät mehr: hier heißt es nämlich nicht einmal „festgelegt“, sondern vielmehr einfach nur „stated“, was sich in etwa mit „angemerkt“ übersetzen lässt. Auf Deutsch: Es gibt keinen Beschluss, auf den sich ein Kläger berufen könnte, kein Dokument und keine Vereinbarung."
Das ist unsinn. Ich kenne den Begriff "stated" selber gut aus vielen englischen Wirtschaftsverträgen und er wird dort bei der eindeutigen Rückbeziehungn auf bestimmte Vertragsklauseln benutzt: "...client will perform services as stated in articel 15 of the contract..." -> Übersetzt als mit dem Begriff "festgelegt" oder "näher spezifiziert".
Ein Blick in Leo bestätigt dies: http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lang=de&searchLoc=0&cmpType=relaxed§Hdr=on&spellToler=&search=stated
Der Artikel ist für mich als nicht verwertbar.
Weitere Argumente
(von Robert Arnold) Ich rate da auch eher zur Vorsicht mit diesem Artikel: vielleicht möchte die CitiBank auch bloß ihre eigenen Leute hinter's Licht führen und nicht die Politik uns. Schließlich muss sie sich vermutlich rechtfertigen für den Besitz/Kauf von Staats- und Bankpapieren von Staaten und Banken, die vom ESM demnächst voraussichtlich Rettungspakete erhalten.
inhaltlich: I. Die Bevorrechtigung des ESM steht ohnehin nur in der dem Vertrag selbst vorangestellten Begründung des ESM-Vertrages in Absatz 13: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709045.pdf?li=1
Ich hatte es so verstanden, dass es bei jeder Hilfsmaßnahme einzeln vereinbart werden muss, denn es steht ja nicht im Vertrag selbst. --> es ist, anders als dargestellt, keine Überraschung für jemanden, der den Vertrag gelesen hat.
II. Dass es absichtlich falsch übersetzt wird, halte ich für ausgeschlossen. Und falls doch: zumindest in der EU sind alle offiziellen Übersetzungen gleichermaßen Rechtsgültig. Nun ist der ESM keine offizielle Institution der EU (sondern eine eigenständige völkerrechtliche Institution), dennoch - vermute ich -, gelten auch hier alle offiziellen Übersetzungen als gleichermaßen rechtsverbindlich. Ansonsten hat ja schon jemand Oben geschrieben, dass die Übersetzung korrekt ist.
III. Um die Sache objektiver beurteilen zu können, erscheint es mir notwendig, danach zu gucken, wie es beim IWF geregelt ist. Steht es beim IWF im Gründungsvertrag? - Wird es bei jeder einzelnen Maßnahme einzeln festgelegt? - Wie ist die Handhabung? - Gab es schon gerichtliche Auseinandersetzungen darüber?
Der Text selbst liefert einen Hinweis: "Eine starke Institution wie der IWF oder die Weltbank brauchen keine ausgefeilten rechtsfesten vertraglichen Regeln für das Prinzip der Seniorität". Dies scheint mir darauf hinzudeuten, dass es auch beim IWF nicht "rechtsfest" vertraglich geregelt ist.
Einen echten Grund, warum es beim IWF ohne reicht, beim ESM aber nicht, wird nicht glaubwürdig dargelegt.
IV. Insgesamt ist die Argumentation wirr: >> Private Investoren misstrauen den Europäern. Daher werden sie ohne einen „rechtlich verbindlichen Rahmen“ das ESM-Spiel nicht mitmachen. Dieses Misstrauen sei das „Symptom einer viel breiteren europäischen Malaise“.<<
Das heißt: Weil im ESM-Vertrag vielleicht nicht klar festgelegt ist, dass die Privaten nachrangig behandelt werden, misstrauen sie und investieren nicht? Sie würden eher investieren, wenn klar festgelegt wäre, dass sie nachrangig behandelt werden? - Was ist denn das für eine Logik?