AG Recht/GO

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Geschäftsordnung für die AG-Recht

Beschlossen am 18.02.2012 vorbehaltich der nächsten Sitzung der AG Recht.

1. Mitglieder der AG Recht

Mitglieder der AG Recht können Volljuristen oder Experten werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Über Ausnahmen entscheiden die Mitglieder mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Die Ausnahme ist zu begründen.

2. Koordinatoren

1. Die AG Recht wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
2. Die Wahl findet einmal im Jahr statt.
3. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten).
Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

3. Beschlussfassung

1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
2. Jedes Mitglied der AG Recht hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
3. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven (nach Nr. 4) AG-Mitglieder teilnehmen.
Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.

3.1. Allgemeine Beschlüsse

Alle aktiven Mitglieder in der AG Recht haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.2 Beschlüsse, die die Aufgaben der AG Recht grundlegend betreffen

Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.3. Vetorecht für Koordinatoren

Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Recht überstimmt werden.

4. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Recht

1. Mitglieder der AG Recht, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Recht teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.
2. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Recht gestrichen.

5. Kommunikation innerhalb der AG Recht / Sitzungen

5.1. Sitzungen

1. Die AG Recht hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
2. In dieser Sitzung werden Rechtsfragen und Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

5.2. Mailingliste und Website

1. Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste https://lists.piratenpartei-bayern.de/listinfo/recht-intern zu senden.
2. Diese Mailingliste steht ausschließlich Mitgliedern der AG Recht und deren Administratoren zur Verfügung. Besonders vertrauliche Mitteilungen werden mit PGP verschlüsselt.
3. Für Anfragen von Vorständen und Gliederungen wird eine Funktionsadresse zur Verfügung gestellt.
4. Die Präsenz im Wiki lautet "AG Recht"

6. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld des ersten Bundesparteitags, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Recht erstellen und parteiweit veröffentlichen.
Dieser sollte umfassen:
Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht
Planungen der nächsten 12 Monate
Außerdem sollte generell dargestellt werden:
Die Dienste, die die AG Recht bereitstellt
Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste

7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1.Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Recht und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.