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Geschäftsordnung für die AG-Recht
Beschlossen am 18.02.2012 vorbehaltich der nächsten Sitzung der AG Recht.
1. Mitglieder der AG Recht
- Mitglieder der AG Recht können Volljuristen oder Experten werden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Über Ausnahmen entscheiden die Mitglieder mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Die Ausnahme ist zu begründen.
2. Koordinatoren
- 1. Die AG Recht wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
- 2. Die Wahl findet einmal im Jahr statt.
- 3. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten).
- Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
3. Beschlussfassung
- 1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
- 2. Jedes Mitglied der AG Recht hat das Recht, seine Meinung zu äußern.
- 3. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven (nach Nr. 4) AG-Mitglieder teilnehmen.
- Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.
3.1. Allgemeine Beschlüsse
- Alle aktiven Mitglieder in der AG Recht haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
3.2 Beschlüsse, die die Aufgaben der AG Recht grundlegend betreffen
- Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
3.3. Vetorecht für Koordinatoren
- Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Recht überstimmt werden.
4. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Recht
- 1. Mitglieder der AG Recht, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Recht teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.
- 2. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Recht gestrichen.
5. Kommunikation innerhalb der AG Recht / Sitzungen
5.1. Sitzungen
- 1. Die AG Recht hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
- 2. In dieser Sitzung werden Rechtsfragen und Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen.
- 3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
5.2. Mailingliste und Website
- 1. Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste https://lists.piratenpartei-bayern.de/listinfo/recht-intern zu senden.
- 2. Diese Mailingliste steht ausschließlich Mitgliedern der AG Recht und deren Administratoren zur Verfügung. Besonders vertrauliche Mitteilungen werden mit PGP verschlüsselt.
- 3. Für Anfragen von Vorständen und Gliederungen wird eine Funktionsadresse zur Verfügung gestellt.
- 4. Die Präsenz im Wiki lautet "AG Recht"
6. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld des ersten Bundesparteitags, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Recht erstellen und parteiweit veröffentlichen.
- Dieser sollte umfassen:
- Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht
- Planungen der nächsten 12 Monate
- Außerdem sollte generell dargestellt werden:
- Die Dienste, die die AG Recht bereitstellt
- Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1.Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
- 2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Recht und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.