AG Geldordnung und Finanzpolitik/GFO 2.0/EPMS
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Vorbemerkung: Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Arne Pfeilsticker vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. |
- Vortragsfolien auf der EuWiKon: Datei:Demokratiekonforme Finanzmärkte.key.pdf
- Vortragsfolien auf der ThinkTwice: Datei:ThinkTwice 2014 Euro - Fundamental reforms instead of Fix Packs.pdf
Entwurf einer Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand
Inhaltsverzeichnis
- 1 Übersicht und Zielsetzung
- 2 Architektur
- 3 Aufgabenverteilung und Nutzung
- 4 Volkswirtschaftliche Aufgaben des Bankensektors
- 5 Geldpolitik
- 6 Demokratisierung volkswirtschaftlicher Entscheidungen
- 7 Datenschutz und Datenhaltung in öffentlicher Hand
- 8 Umstellung
- 9 Anmerkungen
Übersicht und Zielsetzung
Ziel ist ein stabiles und funktionales Währungssystem, das den Menschen und der Realwirtschaft dient.
Die Finanzkrisen der letzten Jahre mit zum Teil verheerenden Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft unterstreichen die Bedeutung eines Währungssystems. Um die erheblichen Gefahren und Schwachstellen unseres derzeitigen Währungssystems zu beseitigen, wird eine Europäische Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand vorgeschlagen.
In unserem heutigen Währungs- und Finanzsystem sind Computer nicht mehr weg zu denken. Dennoch ist das heutige System gefangen im Denken einer Zeit, die das Wort Computer nicht einmal kannte. Das vorgeschlagene System ist ein neuer Entwurf, der Computer in seinen Genen verankert hat. Damit gelingt es, die unübersehbare Komplexität der Finanzprodukte, Finanzmärkte und des gesamten Finanzsystems radikal einfacher zu gestalten und gleichzeitig die Funktionalität in einer kaum vorstellbaren Weise zu verbessern.
Die radikale Vereinfachung ergibt sich aus wenigen und einfachen Regeln und dem Grundsatz, dass alle Nutzer gleichberechtigt sind und vom System gleich behandelt werden. Die Komplexität des Währungssystems und der Finanzmärkte wird auf deutlich weniger als 1% reduziert.
Die hier vorgeschlagene Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand bedeutet nicht, dass die Geschäftsbanken verstaatlicht werden. Im Gegenteil, durch die Währungsinfrastruktur wird ausgeschlossen, dass staatliche Institutionen gezwungen sind, private Geschäftsbanken zu retten oder zu verstaatlichen.
Das Wort „Infrastruktur" wurde sehr bewusst gewählt, weil es analog zu einer Verkehrsinfrastruktur um die Grundlage geht, in der sich individuelles Verhalten entfalten kann. In einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur mit gut aufeinander abgestimmtem öffentlichem und privatem Verkehr wird die individuelle Mobilität nicht eingeschränkt, sondern erst ermöglicht.
Analog dazu führt die vorgeschlagene Währungsinfrastruktur nicht zu einer staatlichen Kreditvergabe. Im Gegenteil die Kreditvergabe wird auf eine erheblich breitere Basis gestellt und führt zu kostengünstigeren Kredite für alle. Das Kreditangebot wird differenzierter und die Kreditrisiken entkoppelt und breiter gestreut.
Das gesamte Währungssystem wird auf eine demokratische Basis gestellt, in der die einzelnen Teilnehmer erheblich größere Entfaltungsmöglichkeiten haben und direkte Einflussmöglichkeiten auf geld- und fiskalpolitische Entscheidungen.
Der Übergang auf das vorgeschlagene System ist fließend möglich. Wer eine Banking-Software einsetzt wird nach dem Übergang keinen Unterschied feststellen. Wer Online-Banking nutzt, wird lediglich feststellen, dass er auf alle seine Konten, egal bei welcher Bank, mit seinem Personalausweis zugreifen kann. Beide Nutzergruppen werden jedoch feststellen, dass sie zusätzliche Möglichkeiten haben die sie nutzen können, aber nicht müssen. Sie werden auch feststellen, dass alle Überweisungen sofort auf dem Konto des Zahlungsempfängers erscheinen und eine Überweisung auf ein falsches oder nicht vorhandenes Konto nicht mehr möglich ist.
Wer die Vision eines bedingungslosen Grundeinkommens verfolgt benötigt eine organisatorische Basis, über die das BGE abgewickelt werden kann. Die Währungsinfrastruktur bietet die denkbar einfachste und kostengünstigste Möglichkeit für diese Aufgabe und könnte sogar einen Beitrag zu seiner Finanzierung leisten.
Durch neue währungspolitische Instrumente können Waren-, Dienstleistungs- und Finanzmärkte in einem bisher unbekannten Ausmaß stabilisiert werden.
Architektur
Übersicht
Der derzeitige zweistufige Bankensektor, bestehend aus dem Eurosystem (ESZB) und den Geschäftsbanken, soll durch eine Europäische Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand ersetzt werden.
Zentralbanken, Geschäftsbanken, Privatpersonen, Unternehmen und der Staat sind weitestgehend gleichberechtigt.
Gesetzliches Zahlungsmittel sind Bargeld und Giralgeld, das nur durch die Zentralbank hergestellt und in Umlauf gebracht werden darf. Bargeld ist verbrieftes und Giralgeld ist verbuchtes Zentralbankgeld.
Alle Ansprüche auf Geld werden als gebuchte Rechte auf Konten nachgewiesen und übertragen. Kontoführende Stelle ist der Träger der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand.
Banken können wie bisher Kredite vergeben, Einlagen entgegennehmen und Vermögen verwalten, aber sie verlieren dieses ausschließliche Privileg. Unter genau definierten Bedingungen können sich alle Wirtschaftssubjekte gegenseitig Darlehen gewähren. Auch die Zentralbank kann mit allen Wirtschaftssubjekten in Verfolgung ihrer Aufgaben Geschäfte machen.
Der Datenschutz, die Selbstbestimmung über den Umgang der Daten und die Datensicherheit werden erheblich verbessert.
Europäische Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand
Die Europäische Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand (EWI) soll aus einem supranationalen Organ der Europäischen Union sowie unabhängigen, nationalen und paritätisch besetzte Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen.
Das Direktorium einer nationalen Institution (NWI) besteht aus jeweils einem direkt gewählten Vertreter und Stellvertreter aus folgenden Gruppen:
- Bund, Länder und alle anderen staatlichen Institutionen
- Unternehmen einschließlich Banken und Organisationen ohne Erwerbscharakter
- Privatpersonen, die nicht in führender Position der Gruppen 1 und 2 beschäftigt sind oder waren.
Das Direktorium des supranationalen Organs besteht aus den Direktoren der nationalen Institutionen. Das Stimmrecht der Direktoren richtet sich nach der Anzahl der Nutzer der nationalen Institutionen.
Das supranationale Organ bestimmt die Geldpolitik, legt Normen fest und koordiniert und überwacht die Arbeit der nationalen Institutionen.
Die nationalen Institutionen sind Treuhänder und kontoführende Stelle für alle Ansprüche auf Geld und können eine nationale Ausprägung haben.
Die nationalen Institutionen betreiben einen dezentralen Rechenzentrumsverbund, auf dem die Konten geführt und der Zahlungsverkehr und die Finanzgeschäfte abgewickelt werden.
Dieser Rechenzentrumsverbund soll redundant ausgelegt, 24 Stunden am Tag und jeden Tag verfügbar und ausfallsicher sein. Dieser Verbund an Rechenzentren könnte sich aus einem Teil der bestehenden Rechenzentren der Zentralbanken und Geschäftsbanken rekrutieren. Dadurch nutzt man eine vorhandene und bewährte Infrastruktur von der man weiß, dass sie das heutige, sehr viel komplexere Währungssystem technisch abwickeln kann.
Die drei Direktoren entscheiden einstimmig welche Hardware und Software eingesetzt wird und wie und in welchem Umfang die Software genutzt wird.
Der Vertreter der Unternehmen ist zuständig für:
- die Hardware,
- die hardwarenahe Software,
- das Betriebssystems,
- die Nutzeradministration auf dem Betriebssystem
- den 2nd-Level technischen Support
Der direkte technische Support der Anwender soll als Dienstleistung durch zertifizierte Anwender und Unternehmen erfolgen.
Der Vertreter der Privatpersonen ist zuständig für:
- die Installation und Administration der Anwendungsprogramme,
- den internen User-Helpdesk
- den externen 2nd-Level Anwender-Support.
- die Koordination des OpenSource-Projektes zur Entwicklung und Weiterentwicklung der gesamten Software
Der direkte Support der Anwender soll als Dienstleistung durch zertifizierte Anwender und Unternehmen erfolgen.
Der Vertreter von Bund, Länder, etc. ist zuständig für:
- den bestimmungsgemäßen Einsatz der Anwendungsprogramme
- die Umsetzung der beschlossene Geldpolitik (Zentralbankfunktion)
- das Portal, das die statistischen Daten aus dem System zur Verfügung stellt
- die Koordination des öffentlichen Projektes zur Entwicklung und Weiterentwicklung der ESA-Verträge.
Jeder Direktor führt seinen Aufgabenbereich eigenverantwortlich und transparent aus. Er wird dabei von den jeweils beiden anderen Direktoren überwacht und beraten.
Die nationalen Institutionen gewährleisten den Datenschutz und die Datensicherheit auf höchstem Niveau. Ein Konteninhaber soll jederzeit nachvollziehen können, wer, wann, auf welche Daten mit welchem Rechtsgrund zugegriffen hat.
Geld
Definition
Wie eingangs erwähnt handelt es sich um einen neuen Entwurf und eine neue Sicht der Dinge. Deshalb könnte der eine oder andere Punkt sehr ungewohnt und gewöhnungsbedürftig sein.
Geld wird in diesem Währungssystem aus der Sicht seiner abstrakten rechtlichen Struktur rekursiv definiert:
- Geld ist ein Anspruch auf Geld.
- Ein Anspruch auf Geld gegen die Zentralbank ist Geld. (Rekursionsanfang)
Durch diese Definition werden vom Bargeld über Fondsanteile bis zu den Derivaten alle Ansprüche auf Geld erfasst. Aktien, Beteiligungen und Fondsanteile sind Residualansprüche auf Geld und fallen daher auch unter diese Definition. Der hier verwendete Geldbegriff verallgemeinert den Begriff des Finanzinstruments nach IAS 32.
Geld wird definiert als eine Rechtsbeziehung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner mit folgende zusätzlichen Eigenschaften: Betrag, Währungseinheit, Fälligkeitsdatum, Sicherheiten, Bedingungen und zusätzliche Rechte/Pflichten.
Arten von Geld
Die erste radikale Vereinfachung des Systems ergibt sich daraus, dass alle sprachlichen Diversifikationen von Finanzmarktprodukten wegfallen und alle Ansprüche auf Geld nach genau diesen sieben Eigenschaften unterschieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass gängige Kombinationen wie gewohnt bezeichnet werden. Bargeld soll auch weiterhin Bargeld heißen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Einordnung einiger bekannter Finanzmarktprodukte.
Eigenschaften von Finanzmarktprodukten:
Art | Gläubiger | Schuldner | Fälligkeits-datum | Sicherheiten | Bedingungen | zusätzliche Rechte / Pflichten |
---|---|---|---|---|---|---|
Bargeld | Besitzer | Zentralbank | sofort | keine | keine | gesetzliches Zahlungsmittel |
Giralgeld | Kontoinhaber | Bank | sofort | keine | keine | |
Darlehen | Darlehensgeber | Darlehensnehmer | Zins- / Tilgungstermin | diverse | ||
Fonds-anteile | Inhaber | Fond | nie / Liquidation | Aktiva | Beteiligungsrecht ohne Mitspracherecht | |
Beteiligungen | Inhaber | Unternehmen | nie / Liquidation | Aktiva – Fremdkapital | Beteiligungsrecht | |
Aktien | Aktieninhaber | Unternehmen | nie / Liquidation | Aktiva – Fremdkapital | Beteiligungsrecht | |
CDS | Sicherungsnehmer | Sicherungsgeber | vereinbarter Endzeitpunkt | keine | Kreditereignis |
Der Rekursionsanfang wird durch das Bargeld und Giralgeld gebildet und definiert die Geldmenge M0. Bargeld und Giralgeld sind die einzigen zulässigen und gesetzlichen Zahlungsmittel, die nur durch die Zentralbank hergestellt und in Umlauf gebracht werden dürfen. Bargeld ist verbrieftes und Giralgeld ist verbuchtes Zentralbankgeld.
Die Zentralbank erfüllt Ansprüche auf Geld mit eigenem Geld. D.h. sie bezahlt Rechnung durch Geldschöpfung und tauscht Geld: Bargeld in Giralgeld und umgekehrt. Dadurch wird die Zentralbank systembedingt nicht zahlungsunfähig. Durch diese Eigenschaft wird die Zentralbank zum liquidesten und solventesten Teilnehmer im System. Alle anderen Teilnehmer bezahlen ihre Verbindlichkeiten mit Forderungen gegen den besten Schuldner im System, die Zentralbank.
Dadurch dass das Giralgeld nicht mehr ein Anspruch gegen eine Geschäftsbank ist, sondern wie Bargeld ein Anspruch gegen die Zentralbank wird ein Bankenrun systembedingt ausgeschlossen. Eine Bankenpleite führt nicht wie bisher zu einem Verlust der Einlagen auf den Girokonten. Die Einlagen auf den Girokonten sind nicht mehr Teil einer Geschäftsbankenbilanz.
Mit Bargeld und Giralgeld wird die Zahlungsmittelfunktion des Geldes realisiert. Zahlungen sind Leistungen in Bargeld oder Giralgeld.
Neben der Geldmenge M0 gibt es noch die fälligen und nicht fälligen Ansprüche auf Geld.
Fällige Ansprüche auf Geld sind z.B. nicht bezahlte Rechnungen. Fällige Ansprüche sind Indikator für Liquiditätsschwierigkeiten der einzelnen Wirtschaftssubjekte.
Nicht fällige Ansprüche auf Geld resultieren aus bestehenden Verträgen, wie z.B. Mietverträgen, Kaufverträgen mit Zahlungsziel (Lieferantenkredite) oder aus Geldverträgen.
Geldverträge sind Verträge in denen als Leistungen und Gegenleistungen Zahlungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und gegebenenfalls mit zusätzlichen Bedingungen vereinbart werden. Dazu gehören alle Darlehensverträge, Fondsanteile, Beteiligungen und Derivate. Wie die Beispiele zeigen, können Geldverträge zusätzliche Rechte, wie z.B. Beteiligungsrechte enthalten.
Auf Euro lautende Girokonten sind nur innerhalb der Währungsinfrastruktur erlaubt. Außerhalb der Währungsinfrastruktur angebotene Eurokonten sind verboten und Banken, die solche Konten anbieten, werden als organisierte Geldfälscher strafrechtlich verfolgt.
Mittels Geldverträge wird die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes realisiert. Die in der Zukunft liegende Fälligkeit ist die Brücke in die Zukunft.
Die Geldmenge M0 kann exogen durch die Geldpolitik der Zentralbank gesteuert werden. Der Geldschöpfungsgewinn aus der Geldmenge M0 wird entweder
- einmalig realisiert in dem das geschöpfte Geld
- von der Zentralbank selbst zur Zahlung des Kaufs nichtmonetärer Aktiva oder Waren und Dienstleistungen verwendet wird.
- dem Staat für Ausgaben zinslos und dauerhaft zur Verfügung gestellt wird,
- oder dauerhaft in dem das geschöpfte Geld im Rahmen der Offenmarktpolitik gegen Zinsen verliehen wird.
- einmalig realisiert in dem das geschöpfte Geld
Wenn man Bargeld annimmt, dann schließt man implizit einen Darlehensvertrag mit der Zentralbank. Wobei die Zentralbank in diesem Vertrag der Schuldner ist. Bei einem Girokonto muss man sich zuerst registrieren. Hier wird ein expliziter Vertrag mit der Zentralbank geschlossen.
Geldverträge werden endogen von den Wirtschaftssubjekten nach deren Entscheidungen geschlossen.
Verbriefte und gebuchte Rechte
Vor der Einführung von Computern war die Verbriefung von Rechten die geniale Idee. Durch das Wertpapier, in dem das Recht verbrieft wurde, wurde das Recht nicht nur rechtsverbindlich nachgewiesen, sondern auch so einfach übertragbar wie ein Blatt Papier: Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.
Im Zeitalter der Computer wurde genau das Papier zum Hemmschuh, Ballast und ist der Sand im Getriebe. Das Buchen von Rechten ist die zeitgemäße und mit Abstand einfachste, sicherste und wirtschaftlichste Form eine Recht rechtsverbindlich nachzuweisen und zu übertragen.
Die zweite radikale Vereinfachung ergibt sich durch eine Umstellung von verbrieften auf verbuchte Rechte. Außer Bargeld gibt es keine verbrieften Ansprüche auf Geld. Alle anderen Ansprüche auf Geld werden nur noch als gebuchte Rechte geführt. Alle Verfügungen dieser Rechte werden nur noch durch Buchungen vollzogen. Eine Verbriefung ist nicht erforderlich und möglich. Forderungen werden z.B. durch Buchungen, genauso wie Zahlungen, vom Eigentümerkonto auf das Konto des zukünftigen Eigentümers übertragen.
Diese Vorgehensweise schließt nicht aus, dass bei Bedarf Kontoauszüge ausgedruckt oder Dokumente erstellt werden, die dokumentieren wer, wann welche Ansprüche gehabt hat. Nur die Übertragung der Ansprüche kann nur durch Buchungen erfolgen.
Bar bezahlte Geschäfte können wie bisher abgewickelt werden.
Geldverträge, deren Sicherheiten sich direkt oder indirekt auf Geldverträge beziehen, werden mit einem durch die Geldpolitik der Zentralbank festgelegten Zinssatz belastet. Dieser Zinssatz schöpft den entgangenen Geldschöpfungsgewinn ab. Dieser Geldschöpfungsgewinn würde entstehen, wenn die Wirtschaftssubjekte nur mit der Zentralbank Darlehensverträge abschließen könnten.
Durch die Abschöpfung des Geldschöpfungsgewinns können differenzierte Finanzmarktregulierungen entfallen, was ebenfalls zu einem erheblich einfacherer Finanzsystem führt. Jede Indirektion eines Anspruchs auf Geld wird mit dem Geldschöpfungszinssatz belastet und schmälert den Gewinn. Strukturierte Finanzmarktprodukte muss man nicht verbieten, weil sie unwirtschaftlich werden. Der direkte Kredit an die Realwirtschaft wird automatisch zum ertragreichsten Finanzprodukt, weil er nur einmal mit dem Geldschöpfungszinssatz belastet wird.
Der Geldschöpfungszins ist ein wichtiger Bestandteil der Währungsinfrastruktur. Er verhindert die Blasenbildung an den Finanzmärkten durch strukturierte Finanzmarktprodukte.
Zinsen
Eine weitere Vereinfachung des Systems ergibt sich dadurch, dass Zinsen einheitlich nach folgender Formel berechnet werden.
<math>K_t = K_0 \cdot e^{i \cdot t} mit\ i = Zinssatz\ und\ t = Zeitraum </math> |
Der Zinssatz i ist der stetige Zinssatz und ist etwas niedriger als der vergleichbare Effektivzinssatz.
Der Vorteil einer stetigen Zinsberechnung ist, dass er für jeden Zeitraum die gleiche Interpretation hat und nicht ausgetrickst werden kann. Bei der derzeitigen Zinsberechnung entspricht ein 1%iger Zinssatz pro Monat nicht einem 12%igen Zinssatz pro Jahr. Der effektive Jahreszinssatz beträgt stattdessen 12,68%.
Die Zinsabrechnung erfolgt grundsätzlich sekundengenau. Für kleinere Beträge spielt es keine Rolle, weil die sekundengenaue Abrechnung in der Rundung des Zinsbetrages verschwindet. Und bei größeren Beträgen, bei denen es eine Roll spielen könnte, muss die sekundengenaue Abrechnung nicht ausdrücklich vereinbart werden. Da das Buchungssystem ein Echtzeitbuchungssystem ist, ist das Buchungsdatum auch immer das Wertstellungsdatum, das für die Zinsberechnung herangezogen wird.
Empfohlene, standardisierte und ausgewogene Verträge
Einfach und fair zum Nutzen aller
Über die Währungsinfrastruktur sollen, wie heute durch das Bankensystem, der Zahlungsverkehr und die Finanzgeschäften abgewickelt werden können.
Die empfohlene Nutzung bietet völlig neue Möglichkeiten, vereinfacht zusätzlich den Zahlungsverkehr und die Abwicklung von Finanzgeschäften und führt zu einem erheblichen Synergieeffekt.
Alle Geschäfte können und Finanzgeschäfte müssen über empfohlene, standardisierte und ausgewogene Vertragsvorlagen (ESA-Vertragsvorlagen) abgewickelt werden.
ESA-Vertragsvorlagen stellen eine Art DIN-Norm für schuldrechtliche Verträge dar. Diese Vertragsvorlagen werden kollektiv entwickelt und vom supranationalen Organ des Währungssystems beschlossen. ESA-Verträge sollen den Geschäftsverkehr erheblich erleichtern, fair gestaltet und die Rechtssicherheit und Rechtsdurchsetzung erheblich verbessert.
Durch die ESA-Vertragsvorlagen findet auch eine direkte und indirekte Mitgestaltung der Nutzer an der Entwicklung der Währungsinfrastruktur statt. Jeder ist berechtigt an dem gemeinsamen Prozess zur Erarbeitung der ESA-Vertragsvorlagen mitzuarbeiten, die dann von demokratisch gewählten Vertretern beschlossen werden.
Da Finanzgeschäfte über ESA-Vertragsvorlagen abgeschlossen werden müssen, entscheidet die Gesellschaft demokratisch welche Geschäfte sie zulassen will und welche nicht. Dem Wildwuchs und Missbrauch kann dadurch schnell und effektiv Einhalt geboten werden ohne eine sinnvolle Weiterentwicklung von Finanzprodukten zu behindern.
Da die Wirkung von Finanzmarktprodukten im Detail unter Wahrung des Datenschutzes verfolgt werden kann, ist mit einer Versachlichung der Diskussion zu rechnen.
Eine Finanzdienstleistungsaufsicht im heutigen Sinne ist nicht mehr erforderlich, weil der Staat sich direkt bei der Erarbeitung der ESA-Vertragsvorlagen einbringen kann.
Eine ESA-Vertragsvorlage ist nur in seiner aller einfachsten Nutzung mit einer herkömmlichen Vertragsvorlage zu vergleichen. Diese Nutzungsmöglichkeit ist vorgesehen, um einen einfachen Übergang vom jetzigen System in die vorgeschlagene Währungsinfrastruktur zu ermöglichen.
In der empfohlenen Nutzung ist ein ESA-Vertragsvorlage eher zu vergleichen mit einem absoluten Experten für diese Klasse von Verträgen und ein Vertragsmanager. Die ESA-Vertragsvorlage ist ein Anwendungsprogramm, das den Nutzer in allen Belangen des Vertrags unterstützen und beraten kann.
Eine ESA-Vertragsvorlage ist ein abstraktes Rechts-Pattern, mit einer internationalen und sprachübergreifenden verbindlichen und einheitlichen Interpretation.
Unter einem Rechts-Pattern, wird in Anlehnung an Design Patterns in der Softwareentwicklung, eine Lösung für ein rechtliches Problem in einem bestimmten Kontext verstanden:
- Ein rechtliches Problem, Aufgabenstellung oder Anwendungsklasse
- Eine konkrete Lösung bestehend aus
- einer Vertragsvorlage mit allen Ansprüchen und Leistungen
- allen Verknüpfungen zu allen Rechtsgrundlagen,
- den Konsequenzen aus Leistungsstörungen und
- den Verbindungen zur Rechtsprechung.
- Die sachlichen und rechtlichen Konsequenzen aus der Lösung und eventuellen Kompromissen, die man bei der Lösung eingeht. In Ergänzung dazu sollen Hinweise auf alternative Vertragsvorlagen gemacht werden, die für den gesuchten Anwendungsfall eventuell besser geeignet sind.
Die Vertragsvorlage bildet die Benutzerschnittstelle zu den potentiellen Vertragspartnern. Diese Benutzerschnittstelle soll klar, so einfach wie möglich, aber nicht einfacher und allgemeinverständlich sein.
In der normalen Nutzung müssen sich die Vertragsparteien keine Gedanken über Details machen und müssen auch keine Rechtsexperten sein. Die Vertragsparteien müssen sich nur darüber einig sein, dass sie für einen bestimmten Zweck einen fairen und ausgewogenen Vertrag abschließen wollen und können darauf vertrauen, dass sie keine bessere Lösung finden werden.
Zu jeder Vertragsvorlage gibt es eine Videoeinführung und bei Bedarf eine Online-Schulung. Für Fragen gibt es ein moderiertes Forum, an dem sich auch die zuständigen Fachgerichte beteiligen sollen. Durch diese Rückkopplung sollen die Vorlagen verbessert und weiterentwickelt werden. Von Zeit zu Zeit und bei nicht durchgreifenden Rechtsänderungen werden neue Versionen einer Vertragsvorlage bereitgestellt.
Durch die Nutzung von ESA-Verträgen müssen weder Rechnungen gestellt, noch Zahlungen veranlasst werden. Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungen, Mahnungen, etc. sind automatisierte Ergebnisse aus ESA-Verträgen, die von den Vertragsparteien nur noch bestätigt werden.
Vertragsverletzungen, die das System aus dem Zahlungsfluss, den Nutzereingaben oder dem Zeitablauf erkennen kann, sollen direkt angezeigt und mögliche rechtliche Schritte per Maus-Klick eingeleitet werden können.
In Falle eines Rechtsstreits kann sich ein Richter den streitigen Vertrag anzeigen lassen. Er bestätigt oder verwirft fallrelevante Tatsachenbehauptungen und Einlassungen der Vertragsparteien. Alle rechtlichen Aspekte sind bereits mit der ESA-Vertragsvorlage verknüpft einschließlich der dazugehörigen Rechtsprechung. Als Ergebnis erhält der Richter einen automatisch erstellten Entwurf einer Gerichtsentscheidung, die er im Regelfall nur noch unterschreiben und verkünden muss.
Die erste Instanz eines Prozesses könnte bei einfachen Verfahren über die Währungsinfrastruktur abgewickelt werden. Dadurch sinken für alle Beteiligten die Kosten und die Prozessbeteiligten müssen nicht vor Gericht erscheinen.
Durch ESA-Vertragsvorlagen soll sich die richterliche Tätigkeit verstärkt in die Vorbeugung von Rechtsstreiten verlagern.
Eine Übereinstimmung in den Tatsachen soll die Rechtsfolgen implizieren. Dadurch sollen Rechtsstreitigkeiten vermieden und die Arbeit der Gerichte erheblich erleichtert werden. Jeder Geschäftspartner soll rechtsverbindlich in seinen konkreten Verträgen nachschlagen können, welche Vertragsverletzung oder Leistungsstörung welche Rechtsfolge nach sich ziehen kann.
Die Rechtsverbindlichkeit soll dadurch erreicht werden, dass zu jeder ESA-Vertragsvorlage jede mit diesem Vertragstyp im Zusammenhang stehende Gerichtsentscheidung verbunden wird und Richter die Möglichkeit haben ihre Entscheidungsabsicht dem System bekannt zu geben. Dadurch wird einerseits die richterliche Unabhängigkeit gewahrt und anderseits den Vertragsparteien mitgeteilt was sie im Falle eines Konfliktes konkret zu erwarten haben.
Die Möglichkeit eine Gerichtsentscheidung zu simulieren haben die Vertragsparteien genau so wie Richter. Sie bekommen auch die Kosten eines möglichen Rechtsstreites angezeigt. Dadurch sollen bereits im Vorfeld Auseinandersetzungen geklärt und Prozesse vermieden werden. Im Idealfall werden nur noch Prozesse über Grundsatzentscheidungen und zur Erlangung eines Rechtstitels für die Rechtsdurchsetzung geführt.
Im System erstellte und gespeicherte ESA-Verträge sollen den gleichen rechtlichen Status haben wie öffentliche Urkunden. Zu allen ESA-Verträgen gibt es automatisierte amtliche Übersetzungen in allen nachgefragten Sprachen.
ESA-Verträge werden Wirtschaft und Gesellschaft erheblich verändern. Durch ESA-Verträge wird sich der Wettbewerb von der Vertrags- auf die Leistungsebene verlagern. Allen, die bisher durch Tricks, mangelnde Sachkenntnis der Vertragspartner oder Macht über das Kleingedruckte in den Verträgen ihre Vertragspartner über den Tisch gezogen haben, wird das Handwerk gelegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind durch ESA-Verträge weder notwendig noch wirksam, weil durch ESA-Verträge alle rechtlichen Aspekte ausgewogen abgedeckt werden und Nebenabreden explizit ausgeschlossen werden.
Damit sich das Ausfallrisiko eines Gläubigers durch zusätzliche Schulden des Schuldners nicht verschlechtert, unterliegt die Verschuldung grundsätzlich einer Rangfolge. Fällt die Bonität unter 90%, dann müssen fällige Verbindlichkeiten in der Rangfolge ihrer Entstehung bezahl werden.
Um die Basis für Sicherheiten zu erweitern kann ein Kontoinhaber nichtmonetäre Eigentumsrechte in das System einbuchen oder einbuchen lassen. Beispielsweise soll er das Grundbuchamt beauftragen können, dass sie sein Eigentumsrecht als gebuchtes Recht in das System einbuchen und führen. Danach könnte dieses Grundstück als Sicherheit für Darlehensgeschäfte genutzt werden. Kaufverträge, die über das System abgewickelt werden, registrieren automatisch Eigentumsrechte.
Neben den Eigentumsrechten sollen auch andere Verträge, wie z.B. Arbeitsverträge oder Bescheide über Sozialleistungen als Sicherheiten dienen können. Dann könnten z.B. in einem Mietvertrag Mieter und Vermieter anstelle einer Kaution ein Arbeitsvertrag als Sicherheit hinterlegen. Zusätzlich könnte vereinbart werden, dass z.B. die Miete zum 1. eines Monats, aber spätestens sobald das Gehalt auf dem Konto des Mieters eintrifft, automatisch bezahlt wird. Arbeitsverträge sollen aber nur in begrenztem Umfang belastet werden können, damit dem Arbeitnehmer genug Mittel für den Lebensunterhalt bleiben. Auch Zusagen für Sozialleistungen sollen nur in Höhe und Art ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs belastet werden können.
Wenn Vertragsparteien die Anleitung zu einem Vertragstyp durchgearbeitet haben und ihre Sachkenntnisse in einem Onlinetest bestätigt haben, dann sollen sie beispielsweise auch Grundstücksgeschäfte ohne Notar durchführen können.
Vertragsabwicklung
Selbst die komplexesten Verträge können in einem unvorstellbar einfachen und sicheren Verfahren abgewickelt werden. Die grundsätzlich einfachste und sicherste Art einen Vertrag abzuwickeln besteht darin, dass alle Vertragsparteien ihre Leistungen und Verfügungen auf den Vertrag buchen.
Jede ESA-Vertrags-Nummer ist gleichzeitig die Nummer eines dem Vertrag zugeordneten Treuhandkontos. Auf diesem Konto sind automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gebucht.
Anstatt Zahlungen oder Rechteübertragungen auf die entsprechenden Konten der Leistungsempfänger zu buchen, können und sollten alle Zahlungen, Rechteübertragungen oder Empfangsbestätigungen für empfangene Leistungen auf den Vertrag gebucht werden. Im Vertrag direkt wird dann in Echtzeit jedem Vertragsteilnehmer angezeigt, wer wann welche vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat. Erst wenn dann alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht sind, werden die Zahlungen und Rechte an den vertragsgemäßen Empfänger weitergeleitet. Falls es zu Leistungsstörungen kommt, wird der Vertrag je nach Vereinbarung abgewickelt und die auf den Vertrag geleisteten Zahlungen oder Rechteübertragungen zurück überwiesen.
Beispielsweise kann und sollte bei einem Kauf im Internet der Rechnungsbetrag nicht auf ein Konto des Verkäufers überwiesen werden, sondern auf die Vertragsnummer. Wenn dann die Ware per Paketdienst geliefert wird, wird durch die Empfangsbestätigung über das Handterminal des Zustellers, des eigenen Handys oder am Computer, die Zahlung frei gegeben. Wenn die Ware nicht geliefert wird, dann kann die Zahlung zurück geholt werden.
Genau so einfach könnte ein Grundstücksverkauf abgewickelt werden. Mehrere Verträge wie z.B. der Grundstückskaufvertrag und die Grundschuldbestellung können zu einer Transaktionseinheit zusammengefasst werden. Wenn Verträge zu einer Transaktionseinheit zusammengefasst werden, dann sind alle Buchungen auf diese Verträge schwebend. Erst wenn alle Voraussetzungen einer Transaktionseinheit erfüllt sind, dann werden die schwebenden Verfügungen gleichzeitig vollzogen und rechtswirksam.
Der Grundstücksverkäufer bucht sein Eigentumsrecht am Grundstück auf den Vertrag. Damit ist automatisch eine Auflassungsvormerkung verbunden und das Grundstück kann nicht noch einmal verkauft werden. Käufer und Bank schließen einen Darlehensvertrag. Der Käufer und die finanzierende Bank buchen den Kaufpreis, Grundsteuer, etc. auf das Vertragskonto. Falls das Grundstück belastet ist, bucht die abzulösende Bank ihre Forderung und die Freigabe ihrer Grundschuld auf das Vertragskonto. Sobald dann alle Vertragsvoraussetzungen erfüllt sind und alle Vertragsbeteiligten dies bestätigt haben, wird der Vertrag vollzogen.
Sobald Zins und Tilgung aus dem Darlehensvertrag geleistet sind, wird das Grundpfandrecht automatisch freigegeben.
Grundstücksgeschäfte müssen zurzeit aufgrund ihrer Komplexität und der damit verbundenen Risiken über Notare abgewickelt werden und verursachen zusätzliche Kosten für die Vertragsparteien. In einer Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand könnten solche Verträge noch sicherer, erheblich einfacher und ohne Zusatzkosten abgewickelt werden.
Zur Abwicklung von Verträgen werden Ideen aus Datenbankmanagementsystemen übernommen, die dort als Zwei- bzw. Drei-Phasen-Commit-Protokolle bekannt sind.
Diese Protokolle stellen sicher, dass komplexe Transaktionen ganz oder gar nicht durchgeführt werden und gegebenenfalls bereits getätigte Leistungen und Verfügungen rückabgewickelt werden.
Durch die ESA-Vertragsvorlage wird gesteuert, ob und welches Transaktionsprotokoll zum Zuge kommt. Für den Nutzer sind diese Protokolle weitgehend transparent. Der Nutzer wird u.U. aufgefordert empfangene Leistungen zu bestätigen und zu bestätigen oder zu widersprechen, dass alle Vertragsvoraussetzungen zum Vollzug des Vertrages vorliegen.
Konten und Kontenführung
Alle Ansprüche auf Geld werden auf Konten der Währungsinfrastruktur geführt und nachgewiesen.
Jeder Nutzer bekommt kostenlos einen ganzen Block von Konten, die er nie verliert und auf die er mit seinem Personalausweis zugreifen kann.
Diese Konten kann er nach freier Verfügung genauso nutzen wie die Konten bei einer Bank. Diese Nutzung ist für den fliesenden Übergang vom derzeitigen System auf die Währungsinfrastruktur gedacht.
In der empfohlenen Nutzung sind die Konten der Währungsinfrastruktur nicht mit den heutigen Konten bei einer Bank vergleichbar.
Hinter dem zugewiesenen Kontenblock verbirgt sich ein Vermögensmanager, der den Nutzer in allen Vermögensfragen berät und unterstützt.
Den größten Nutzen und die einfachste Handhabung wird durch die Verwendung von ESA-Verträgen erreicht. In dieser Nutzung schließt der Anwender ESA-Verträge, bestätigt Zahlungsausgänge und empfangene Leistungen und der Rest wird im Allgemeinen vom System erledigt. Durch das System erkennbare Leistungsstörungen werden möglichst automatisch abgearbeitet und falls nicht, wird der Nutzer über die möglichen und empfohlenen Schritte beraten. Auch hier sollen die außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen per Mausklick eingeleitet werden können.
Durch vielfältige Auswertungen kann sich der Anwender informieren und beraten lassen. Absehbare Zahlungsengpässe werden automatisch angezeigt und Vorschläge unterbreitet, wie diese Probleme behoben werden könnten.
Bei Bedarf können ganze Jahresabschlüsse in den gängigen Rechnungslegungssystemen abgerufen werden oder die Buchungsdaten können in die Unternehmensbuchhaltung übernommen werden.
Finanzmärkte
Letzt endlich geht es bei allen Finanzmärkten darum Zentralbankgeld gegen Ansprüche auf Zentralbankgeld zu tauschen, oder anders ausgedrückt: Geld in seiner Funktion als Zahlungsmittel in Geld in seiner Funktion als Wertaufbewahrungsmittel zu tauschen.
Die Unterscheidung erfolgt dann anhand der Höhe der Forderung, Fälligkeit, Schuldner, Sicherheiten, etc.
Eine weitere wichtige Unterscheidung besteht zwischen neuen Darlehensverträgen (Primärmarkt) und dem Handel mit Forderungen aus bestehenden Verträgen (Sekundärmarkt).
Für jeden Anspruch auf Geld wird bei Bedarf ein Ausfall-Risikoindex automatisch berechnet.
Alle 4 Stunden werden im System rund um die Uhr automatische Börsen abgehalten.
Finanzmärkte sind spezielle ESA-Verträge.
Dazu buchen die Marktteilnehmer ihre Kauf- bzw. Verkaufsabsichten in die Finanzmärkte ein. Eine Kaufabsicht kann nur gebucht werden, wenn der Käufer die entsprechenden Zahlungsmittel auf einem seiner Girokonten hat. In Höhe des Kaufpreises werden die Zahlungsmittel durch die Kaufabsicht blockiert. Eine Verkaufsabsicht kann nur gebucht werden, wenn der Verkäufer die Verfügungsberechtigung über die zu verkaufenden Finanzprodukte tatsächlich hat. Leerverkäufe sind also nicht möglich.
Ein Käufer oder Verkäufer kann seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht mit unterschiedlichen Freiheitsgraden einbuchen. Anhand der Freiheitsgrade versucht das Marktprogramm möglichst viele Käufe und Verkäufe zu bedienen und gleichzeitig zu einer stabilen, stetigen und homogenen Preisentwicklung beizutragen. Eine homogene Preisentwicklung bedeutet z.B., dass die Zins-Risikodifferenz mit steigendem Risiko steigt.
Anhand der Freiheitsgrade und der aktuellen Marktsituation wird ein Marktstabilisierungsindex berechnet. Liegt der Marktstabilisierungsindex eines Auftrags über dem Durchschnitt, dann erhält der Auftraggeber entsprechend Bonuspunkte, die ihn als Kooperationspartner der Geldpolitik kennzeichnen und seine Super-Bonität entsprechend verbessern.
Auftraggeber können auch in der Zukunft liegende Aufträge einbuchen. Beispielsweise könnte nach Abschluss eines Projektvertrages der Projektfinanzierer den zukünftigen Finanzbedarf einbuchen. Wenn er diesen Auftrag mit dem entsprechenden ESA-Vertrag verknüpft, dann werden eventuelle Zahlungszielverschiebungen gleich mit berücksichtigt.
Jedem Nutzer der Währungsinfrastruktur steht ein Liquiditätsmanager zu Verfügung, den er so konfigurieren kann, dass automatisiert Vorschläge für Kauf- und Verkaufsaufträge auf den Finanzmärkten gemacht werden, die den Zahlungsmittelbestand optimieren und ihn als Kooperationspartner der Geldpolitik ausweisen. Die erwarteten Ein- und Auszahlungen werden am besten durch ESA-Verträge prognostiziert. Der Liquiditätsmanager prognostiziert auch mögliche Liquiditätsengpässe und eine unausgeglichene Leistungsbilanz der Nutzer.
Der Sinn und das Ziel des Marktstabilisierungsmechanismus besteht darin kurz- bis mittelfristige Preisschwankungen auszugleichen, aber mittel- bis langfristige Preisänderungen durch zu lassen.
Die Preise und Zinssätze werden automatisch mit statistischen Methoden als gewichtete gleitende Mittelwerte aus Angebot und Nachfrage ermittelt. Zu diesen ermittelten Preise und Zinssätzen werden die Käufe und Verkäufe eines Zyklus abgewickelt. Kursausschläge, wie wir sie im jetzigen System haben, sind also nicht mehr möglich. Das System informiert laufend über die wahrscheinlichen Preisentwicklungen und legt für die nächsten Börsenzyklen die Preise fest. Die Anzahl der Zyklen für die Preisbindung und die Parameter der Mittelwertberechnung sind Instrumente der Geldpolitik.
Wenn ein Kauf oder Verkauf in einem Börsenzyklus nicht erfüllt werde kann, dann wird er automatisch in den nächsten Zyklus vorgetragen.
Außerbörslicher Handel ist jederzeit möglich.
Finanzmarktprodukte, die im Kern Wetten darstellen, werden als Wetten behandelt und wie Wetten besteuert. Sie verlieren den Status von Finanzmarktprodukten.
Ein Risiko kann nur der versichern, der das Risiko tatsächlich trägt.
In Warentermingeschäften muss ein Vertragspartner Produzent oder Konsument der entsprechenden Waren sein. Das gleiche gilt für den Weiterverkauf bestehender Warenterminverträge.
Aufgabenverteilung und Nutzung
Für alle Nutzer
Grundsatz
Eine weitere radikale Vereinfachung durch die Währungsinfrastruktur ergibt sich aus wenigen und einfachen Regeln.
- Im Grundsatz sind alle Nutzer gleichberechtigt und werden vom System gleich behandelt. Das gilt auch für die Institutionen, die die Währungsinfrastruktur bilden.
- Jeder Nutzer hat das Recht mit allen Nutzern alle Arten von Finanzgeschäften zu tätigen, die im Rahmen seiner Bonität und seines Vermögens liegen.
Übersteigt ein Geschäft die Bonität oder das Vermögens eines Nutzers geringfügig, dann liegt es im Ermessen des Gläubigers das Finanzgeschäft zu tätigen. Er wird dabei ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen und er übernimmt gegenüber allen vorangegangenen Gläubigern eine rangniedrigere Stellung. Übersteigt das Finanzgeschäft die Bonität und das Vermögen des Nutzers erheblich, dann kann er dieses Geschäft nicht durchführen. Durch diese Einschränkung soll verhindert werden, dass sich Wirtschaftssubjekte überschulden oder untragbare Risiken eingehen.
Bonität und Risikoindex
Kann in einer anonymen Gesellschaft Vertrauen aufgebaut werden, das die Zusammenarbeit erheblich erleichtert? Sicher nicht in einem Umfang und in einer Intensität, wie sie in einer vertrauten Umgebung entsteht. Der in der vorgeschlagenen Währungsinfrastruktur automatisch berechnete Bonitätsindex ist der Versuch vertrauen für einen der wichtigsten Aspekte im Geschäftsverkehr aufzubauen: „Werde ich für meine Leistung bezahlt, wenn ich in Vorleistung trete?"
Aus dem Zahlungsverhalten, den Zahlungen und den gebuchten Verträgen generiert das System für jeden Kontoinhaber einen Bonitätsindex, den der Kontoinhaber bei Bedarf potentiellen Gläubigern mitteilen kann. Ein Bonitätsindex von 100% bedeutet, dass der Nutzer jede Verbindlichkeit fristgerecht bezahlt hat. Durch die automatisch berechnete Bonität erfolgt pünktliches Zahlen auch im eigenen Interesse. Der Bonitätsindex wird für jeden Monat neu berechnet. Die Bonitätskennzahl oder kurz Bonität ist ein gewichteter Mittelwert aus der Indexreihe.
Ein schlechtes Zahlungsverhalten hat schon manches Unternehmen in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten gebracht. Durch den automatisch berechneten Bonitätsindex soll das Zahlungsverhalten aller Nutzer erheblich verbessert werden.
Aus der Bonität eines potentiellen Schuldners und aus den Daten eines potentiellen Vertrages wird ein Risikoindex für das geplante Geschäft ermittelt, der den Vertragsparteien mitgeteilt wird. Übersteigt der Risikoindex einen bestimmten Wert, dann würde bei einem Vertragsabschluss der Gläubiger einen Rangnachteil erleiden. Dadurch sollen die bisherigen Gläubiger eines Schuldners besser geschützt werden und dem Gläubiger und Schuldner soll mitgeteilt werden, dass sie einen Vertrag eingehen, der ein statistisches Ausfallrisiko von x% hat. Beim Ratenkauf eines Fernsehers könnte ein bestimmter Käufer ein Ausfallrisiko von 0,1% angezeigt bekommen, während er beim Kauf eines Autos beispielsweise ein Ausfallrisiko von 2% angezeigt bekommen könnte.
Ein Ausfallrisiko von 0,1% bedeutet, dass im Durchschnitt von 1.000 Euro Umsatz 1 Euro ausfällt.
Jeder Nutzer kann seine Bonität zu einer Super-Bonität (> 100%) ausbauen indem er eine Basis-Bonität von über 99,9% hat, die aktuelle Geldpolitik unterstützt und sich stabilisierend auf den Finanzmärkten verhält.
Die Super-Bonität hat folgende Vorteile:
- Der Nutzer wird zum bevorzugten Geschäftspartner der Zentralbank und kann im Rahmen der Offenmarktpolitik Kredite von der Zentralbank erhalten.
- Die Werte seiner Sicherheiten werden mit dem Wert der Super-Bonität multipliziert. (Eine Super-Bonität von 110% bedeutet, dass die Sicherheiten 10% mehr Wert sind.)
- Die Forderungen auf eigene Verbindlichkeiten und die Beteiligungsrechte im Falle eines Unternehmens werden zentralbankfähig oder können Teil des Sicherungsvermögens einer Versicherung werden. Beispielsweise werden die Aktien eines Unternehmens mit Super-Bonität zentralbankfähig.
- Der Nutzer kann sich als Vermögensverwalter anbieten, wenn sein persönlicher Verwalter-Performanceindex einen bestimmten Wert übersteigt.
Durch diese Vorteile kommt ein Nutzer bei Bedarf einfacher und preiswerter an neue Kredite. Darüber hinaus signalisiert die Super-Bonität den Geschäftspartnern ein absolut zuverlässiges und vertrauenswürdiges Verhalten.
Vermögensverwalter
Ein Vermögensverwalter muss vorher über Jahre hinweg an diversen standardisierten Spielvermögen sein Können beweisen. Für jedes verwaltete Vermögen wird automatisch ein Performanceindex erstellt, der gewichtet in den Performanceindex des Verwalters einfließt. Die Rangliste der Vermögensverwalter ist öffentlich.
Neben dem Verwalter-Performanceindex soll auch ein Verwalter-Erfüllungsindex berechnet werden. Der Erfüllungsindex misst die Abweichung der in Aussicht gestellten Performance und die tatsächlich erreichte Performance.
Ein Performanceindex von 4% bedeutet, dass ein Verwalter das Vermögen seiner Kunden im Durchschnitt um 4% pro Jahr gemehrt hat. Hat er dabei einen Erfüllungsindex von 80%, dann heißt das, dass er seinen Kunden eine realistische Verzinsung von 5% in Aussicht gestellt hat.
Ein Eigentümer kann jederzeit die Verwaltung seines Vermögens selbst übernehmen oder an einen anderen Verwalter übertragen.
Aus den Entscheidungen der besten Verwalter und zusätzlichen statistischen Methoden wird eine allgemeine empfohlene Vermögensverwaltungsstrategie berechnet. Diese Strategie verbunden mit den persönlichen Möglichkeiten, Präferenzen und der persönlichen Risikobereitschaft führt zu persönlichen Empfehlungen für jeden Nutzer.
Finanzdienstleister
Nutzer können anderen Nutzern Zusatzleistungen für ihre Konten anbieten.
Beispielsweise kann ursprünglich ein Girokonto nicht überzogen werden. Ein Nutzer kann einem anderen Nutzer für dessen Girokonto einen Überziehungskredit einräumen.
Durch die Transparenz und Marktöffnung wird der Wettbewerb erheblich verschärft, die Qualität der Finanzdienstleistungen verbessert was letztendlich für die Realwirtschaft zu deutlich niedrigeren Zinssätzen führen wird.
Ausfallwirkungsindex
Für jeden Nutzer im System wird ein persönlicher Ausfallwirkungsindex berechnet, der das Systemrisiko einer potentiellen Insolvenz des Nutzers berechnet.
Die Zentralbank legt als neues Instrument ihrer Geldpolitik einen Zinssatz fest, der mit dem Ausfallwirkungsindex des Nutzers multipliziert wird und vom Nutzer als Steuer zu tragen ist. Normale Privatpersonen haben z.B. einen Ausfallwirkungsindex von 0, dahingegen hätten systemrelevante Banken einen sehr hohen Ausfallwirkungsindex. Diese Banken können die Ausfallwirkungssteuer reduzieren indem sie z.B. die Interbankenverflechtung abbauen.
Alle weiteren Unterschiede werden im jeweiligen Kapitel der Nutzergruppe beschrieben.
Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand
Die Institutionen, die die Währungsinfrastruktur realisieren und betreiben, werden vom System wie ganz normale Nutzer behandelt. Sie haben hinsichtlich der Nutzung keine Sonderrechte.
Sie unterscheiden sich jedoch von allen anderen Nutzern, dass das supranationale Organ die Geldpolitik bestimmt und die nationalen Institutionen die Geldpolitik umsetzen.
Nur die Zentralbankabteilung der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand, kann Bargeld emittieren, Giralgeld schöpfen und geldpolitische Aktionen durchführen.
Die Giralgeldschöpfung und damit die Geldmengensteuerung erfolgt durch Kreditvergabe oder durch einmalige Realisierung des Geldschöpfungsgewinns.
Die Geldpolitik wird durch Einstellungen der geldpolitischen Parameter und durch geldpolitische Transaktionen durchgeführt. Geldpolitische Transaktionen werden mit den gleichen ESA-Vertragsvorlagen realisiert, die auch alle anderen Nutzer verwenden. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass die Zentralbank zur Umsetzung der Geldpolitik, Angebote macht, die Nutzer mit Super-Bonität annehmen können. Die Annahme erfolgt ohne Rücksprache durch die Interessenten.
Die automatisierte Abwicklung der Geschäfte ist ein wichtiger Punkt. Dadurch wird systembedingt die Neutralität der Zentralbank und ihrer Geldpolitik gewährleistet.
Die Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand ist zwar kontoführende Stelle für alle Ansprüche auf Geld, aber sie hat nicht wie Banken heute, das Recht und die Möglichkeit sich den Kontostand oder die Buchungen einzelner Nutzer anzusehen.
Die Zuordnung von Konten zu Nutzer wird auf separaten Namenservern geführt. Jeder Direktor betreibt seine eigenen Namenserver. Der Nutzer entscheidet auf welchem Server seines Vertrauens die Zuordnung gespeichert wird. Die Anonymität der Daten kann nur vom Kontoinhaber selbst oder durch Gesetz aufgehoben werden.
Geschäftsbanken
Durch das Währungssystem in öffentlicher Hand werden Finanzgeschäfte erheblich vereinfacht. Keine Geschäftsbank wäre notwendig oder systemrelevant. Alle Banken müssten im Wettbewerb mit allen Nutzern beweisen, dass die Leistungen, die sie anbieten ihren Preis wert sind.
Durch den Performance-Index und Erfüllungsindex kommt die notwendig Transparenz in die Finanzdienstleistung Vermögensverwaltung, die bisher einen Vergleich unmöglich gemacht hat.
Gebietskörperschaften
Gewinnverteilung
Der Gewinn aus der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand fließt analog zum heutigen EZB-System an die Nationalstaaten. Diese Gewinne ergeben sich hauptsächlich aus Zinserträgen und Gebühren. Die Zinserträge sind zum größten Teil realisierte Geldschöpfungsgewinne.
Die Nationalstaaten können auch Zuweisungen aufgrund einmalig realisierter Geldschöpfungsgewinne erhalten.
Gebietskörperschaften müssen, wie alle anderen Teilnehmer auch, eine Super-Bonität nachweisen, um mit der Zentralbank direkte Geschäfte machen zu können.
Staatsverschuldung
Jede Verschuldung ist nicht das eigentliche Problem, sondern ein Symptom für ein Problem dessen Ursache auf der Leistungsebene einer Wirtschaftseinheit liegt. Jeder, der mittel- oder langfristig höhere Kosten als Erlöse hat, wird auf der Finanzebene Schulden aufbauen, die ihn früher oder später in die Insolvenz treiben.
Um die eigentlichen Ursachen zu bekämpfen wird folgende Strategie zur Staatsverschuldung vorgeschlagen.
Direkte Staatsfinanzierung durch die NWI: Gebietskörperschaften haben die Möglichkeit Projekte über die Zentralbank zu finanzieren, die im Ergebnis mehr Kosten sparen als sie selbst verursachen oder zu deutlich mehr Erlösen führen als sie kosten. D.h. die Leistungsebene des Staates muss nachhaltig verbessert werden. (= gute Schulden) Beispiel für ein solches Projekt wäre, wenn die griechische Regierung die Finanzverwaltung modernisiert und dann tatsächlich deutlich mehr Steuern einnimmt.
Gute Schulden können und sollten so viel wie möglich gemacht werden, weil sie mittel und langfristig die Leistungsbilanz des Schuldners verbessern und damit zu einem Abbau der Gesamtschulden beitragen.
Wer nur gute Schulden macht ist zwangsläufig früher oder später schuldenfrei.
Damit die Staaten ihre geplanten Projekte nicht schönrechnen, schlagen sich Soll-Ist-Abweichungen bei der Projektrealisierung entsprechend negativ und gegebenenfalls auch positiv auf die Bonität nieder.
Die direkte Verschuldung bei der Zentralbank hat den Vorteil, dass die bezahlten Zinsen über die Gewinnverteilung an die Staaten zurückfliesen. Aufgrund des festen Gewinnverteilungsschlüssel erhalten Staaten, die sich unterdurchschnittlich verschulden relativ mehr Gewinne aus den Zinsen als Staaten, die sich überdurchschnittlich Verschulden.
Interne Finanzierung: Gebietskörperschaften eines Staates können sich gegenseitig Darlehen gewähren. Durch die interne Finanzierung wird innerhalb der Gebietskörperschaften die Allokation der Ressourcen verbessert und keine Netto-Verschuldung des Staates verursacht.
Bürgerfinanzierung: Als dritte und letzte Möglichkeit haben Gebietskörperschaften die Möglichkeit, sich bei ihren eigenen Bürgern und Unternehmen zu verschulden. Dadurch haben die Bürger und Unternehmen eine direkte Kontrolle über die Verschuldung ihres Staates.
Wenn z.B. Hamburg eine Oper finanzieren möchte, dann muss sie die Mittel bei den Hamburger Bürger einwerben.
Damit aber diese Kontrolle nicht ausgehebelt werden kann, ist der maximale Zinssatz, den die Gebietskörperschaften anbieten können, ein Parameter der Geldpolitik. Ohne diese Zinsdeckelung könnte es zu unerwünschten Vermögensumverteilung durch überzogene Zinsen kommen.
Darüber hinaus soll es eine pro Kopf Obergrenze für die Höhe der Staatsanleihen geben, die ein Bürger oder Unternehmen kaufen kann. Die Höhe ist ebenfalls ein Parameter der Geldpolitik.
Die Bürgerfinanzierung ist immer mit konkreten Projekten verbunden. Dadurch entscheiden die Bürger welche Projekte, die nicht über den Haushalt finanziert werden, realisiert oder nicht realisiert werden.
Über diese Staatsanleihen könnten sich Bürger direkt oder indirekt über Versicherungen eine sichere private Altersvorsorge aufbauen.
Unternehmen
Bargeldversorgung
Der Einzelhandel wird angehalten überschüssige Kassenbestände an Kunden gegen Giralgeld einzutauschen oder bei Bedarf überschüssige Kassenbestände der Kunden entgegen zu nehmen. Diesen Service können die Unternehmen im Rahmen normaler Einkäufe ihren Kunden kostenlos anbieten oder sie sind berechtigt hierfür eine Gebühr von bis zu 0,2% des Bargeldes zu berechnen.
Durch dieses System werden Geldautomaten mehr oder weniger überflüssig und der Einzelhandel kann seinen Bargeldbestand optimieren.
Individueller Preisindex
Anhand der ins System gebuchten Verträge wird für jedes Unternehmen ein individueller Preisindex für seine Wertschöpfung berechnet. Dieser individuelle Preisindex hat direkte Auswirkungen auf den individuellen Geldschöpfungszinssatz eines Unternehmens. Preisdisziplin führt zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten.
Demokratisierung der Wirtschaft
In einem System gebuchter Rechte entfällt die Unterscheidung zwischen Inhaber- und Namenspapiere. Unternehmen können über die gebuchten Beteiligungsrechte, wie z.B. Aktien oder GmbH-Anteile, ihre Eigentümer direkt kontaktieren.
Dadurch werden völlig neue Möglichkeiten geschaffen. Virtuelle Eigentümerversammlungen und eigene Abstimmungen per Mausklick oder die Übertragung der Stimmrechte per Buchung.
Im derzeitigen System haben Kleinaktionäre de facto keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik. Die Entscheidungen werden von wenigen Großaktionären gefällt.
Diese Möglichkeit Beteiligungsrechte ohne nennenswerten Aufwand ausüben zu können trägt auch zu einer Demokratisierung der Wirtschaft bei.
Privatpersonen
Privatpersonen erhalten mit ihrem Kontenblock ein Girokonto, das einen automatischen Pfändungsschutz in der rechtlich zulässigen Höhe hat. Auf dieses Konto werden auch alle Sozialleistungen überwiesen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eine Privatperson auch in sehr schwierigen Zeiten seine Grundbedürfnisse bargeldlos bezahlen kann.
Die Super-Bonität ist gerade für Privatpersonen ein sehr lohnenswertes Ziel. Sie haben damit die Möglichkeit völlig unkompliziert und zu extrem niedrigen Zinsen beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren.
Kinder und Jugendliche können von ihren Eltern eine Kontokarte mit eigenem Konto erhalten.
Sobald Kinder oder Jugendliche einen eigenen Personalausweis haben, können sie sich einen eigenen Kontenblock zulegen. Da Girokonten ursprünglich ohne Überziehungsmöglichkeiten ausgestattet sind und Kinder und Jugendliche Geschäfte nur in Höhe ihres verfügbaren Guthabens durchführen können, erreichen sie fast automatisch einen Super-Bonitätsstatus.
Wenn Eltern ihren Kindern einen Dauerauftrag für ihr Taschengeld einrichten, dann sollen diese Kinder auch im Rahmen dieses Taschengeld oder eigenen Einkommens Verfügungen treffen können. Diese Verfügungen sollen wie jetzt auch schwebend unwirksam sein, wenn sie aufgrund der Höhe oder Dauer eine zu einer Übervorteilung des Kindes bedeuten könnten. Bei ESA-Verträgen wird die schwebende Unwirksamkeit automatisch angezeigt und die Eltern müssen durch eine Freigabebuchung diesen Vertrag genehmigen.
Kinder und Jugendliche sollten aber möglichst frühzeitig und dem Alter angemessen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld herangeführt werden und lernen mit Geld und vertraglichen Verpflichtungen umzugehen.
Durch diesen Mechanismus sollen Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig an einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihrem Geld herangeführt werden.
Volkswirtschaftliche Aufgaben des Bankensektors
Übersicht
Vor einer Umstellung stellt sich die Frage, ob die Dienstleistungen und volkswirtschaftlichen Funktionen, die der Bankensektor heute erfüllt, auch von der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand abgedeckt werden.
In den folgenden Kapitel wird ergänzend und zusammenfassend auf die einzelnen Aufgaben eingegangen und der Unterschied zum bisherigen System aufgezeigt.
Zahlungsverkehr
Barverkehr
Die Bedeutung der Barzahlungen ist in den vergangen 50 Jahren sehr stark zurückgegangen. Heute werdend wertmäßig ca. 99% aller Zahlungen bargeldlos durchgeführt.
Bargeld hat aber im Einzelhandel nach wie vor eine sinnvolle Funktion und soll in dieser Funktion erhalten bleiben.
Lediglich der primäre Bargeldkreislauf:
Banken -> Geldautomat -> Kunden -> Einzelhandel -> Banken
soll effektiver gestaltet werden.
Der Bargeldkreislauf soll sich primär zwischen Kunden und Einzelhandel abspielen. Der Einzelhandel soll überschüssiges Bargeld anstatt an die Banken an die Kunden zurückgeben können.
Dazu könnten die Kassen mit einem Signal ausgestattet werden, das anzeigt, ob sie bereit sind Geld abzugeben oder anzunehmen. Dadurch könnte der Einzelhandel seinen Bargeldbestand optimieren und für die Nichtbanken könnten sich direkt beim Einkaufen mit Bargeld versorgen.
Wenn ein Kunde Bargeld benötigt würde er zum Beispiel zur Kassiererin sagen: „Ich bezahle mit Karte und möchte noch 150 Euro Bargeld." Der Rechnungsbetrag und die 150 Euro würden dann von seinem Konto abgebucht werden. In diesem Beispiel hätte die Kassiererin den Zahlungsvorgang über die EC-Karte sowieso und für den Griff in die Kasse könnte der Einzelhändler bis zu 3,00 Euro berechnen.
Für den Einzelhandel würde Bargeld zu einem normalen Produkt, das ge- und verkauft wird.
Bargeld soll primär als inländisches Zahlungsmittel fungieren. Um die Geldwäsche zu bekämpfen, sollen Banknoten nur bis zu einem Nominal von 100 Euro ausgegeben werden. Banknoten sollen auch einem deutlichen Verfallsdatum erhalten, das deutlich über der durchschnittlichen maximalen Lebensdauer liegt. Dadurch soll das Horten von Bargeld und der kriminelle Zahlungsfluss deutlich erschwert werden, da Bargeld nur in gebrauchsüblichen Mengen ein- und ausbezahlt werden kann.
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird in der vorgeschlagenen Währungsinfrastruktur erheblich vereinfacht, sicherer und für jeden möglich werden.
Bargeld ist verbrieftes und Giralgeld ist gebuchtes Zentralbankgeld.
Jeder Nutzer hat das Recht sich mit seinem Personalausweis in der Währungsinfrastruktur zu registrieren und bekommt kostenlos einen Block von Konten zugewiesen. Bei Bedarf aktiviert er selbst oder automatisch die benötigten Konten.
Das Basis-Girokonto hat automatisch einen Pfändungsschutz in der rechtlich zulässigen Höhe. Damit kann der Nutzer in jeder Lebenslage wie mit Bargeld Zahlungen tätigen. Auf dieses Konto werden auch alle Sozialleistungen des Staates gebucht.
Nach Wunsch kann sich ein Nutzer neben seinem Personalausweis auch anonyme EC-Karte bestellen, die nur sein Bild vom Personalausweis enthalten und mit denen er anonym Zahlungen tätigen kann. Jeder Nutzer sollte mindestens eine EC-Karte in Reserve haben, falls er seinen Personalausweis oder die EC-Karte verliert. Diese EC-Karten sind die moderne Form des Bargeldes: Anonyme, fälschungs- und diebstalsicher.
Diese EC-Karten zu stehlen oder zu fälschen macht keinen Sinn, weil der Nutzer jede Abbuchung von seinem Konto verfolgen kann und jeder Zahlungsempfänger einer kriminellen Überweisung identifiziert werden kann.
Sobald der Verlust eines Personalausweises oder einer EC-Karte bemerkt wird, kann der Ausweis oder die Karte durch den Nutzer selbst per Handy oder PC sofort gesperrt werden.
Inkassogeschäft
Schecks und Wechsel sind verbriefte Recht und deshalb gibt sie es nicht in der Währungsinfrastruktur.
Schecks werden durch Überweisungen und Wechsel durch terminierte Zahlungen ersetzt. Forderungen können auch ohne Verbriefung verkauft werden.
Der bisherige Lastschrifteinzug wird in vergleichbarer Form vom ESA-Vertrag vorgenommen. Sobald der Vertrag erfüllt ist, stoppt der Einzug automatisch.
Sorten- und Devisengeschäft
Da nach nationalen und internationalen Erkenntnissen der Handel mit ausländischem Bargeld besonders geldwäscheanfällig ist, dürfen Bargeld nur gegen Giralgeld und umgekehrt getauscht werden. Das Girokonto muss auf den Namen des Tauschenden lauten. Auch dürfen nur für den Reisebedarf übliche Mengen getauscht werden.
Devisengeschäfte können nur indirekt über ESA-Verträge abgewickelt werden. Diese Einschränkung dient der Bekämpfung der Geldwäsche. Wenn in einem ESA-Vertrag einer der Vertragspartner außerhalb des Euroraums liegt, dann wird die Zahlung automatisch zum Tageskurs in die Vertragswährung getauscht.
Ansässige außerhalb des Euroraums können Eurokonten erhalten. Sie können das Geld auf ihren Eurokonten nur für Einkäufe im Euroraum nutzen. Ein direkter Umtausch in fremde Währungen ist nur begrenz möglich. Durch diese Einschränkungen werden Währungsspekulationen und Währungsmanipulationen erheblich erschwert und eingeschränkt.
Akkreditivgeschäft
Dokumenten-Akkreditive sind Instrumente zur Zahlungssicherung bei Export- und Importgeschäften.
Die durch Akkreditive bewirkten Schutzmechanismen werden über ESA-Vertragsvorlagen standardmäßig, erheblich einfacher und siecheren erfüllt.
Kredit- und Einlagengeschäft
Kredite und Einlagen
In der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand wird zwischen Krediten und Einlagen nicht unterschieden. Einlagen werden wie normale Kredite einer Nichtbank an eine Bank behandelt.
Die Währungsinfrastruktur fördert und ermöglicht standardmäßig direkte Kredite zwischen Nutzern. 2010 betrug der Zinsüberschuss des Bankensektors laut Bundesbank 92 Mrd. Euro. Dieser Zinsüberschuss können sich im vorgeschlagenen System Kreditgeber und Kreditnehmer durch ausschalten der Banken teilen.
Dieser Rohertrag von 92 Mrd. Euro pro Jahr führt nicht nur zu niedrigeren Zinsen bei Kreditnehmer, sondern auch zu höheren Zinsen bei Kreditgebern. Darüber hinaus wird das erhebliche Risiko, das durch das Zwischenschalten der Banken entsteht beseitigt.
Kreditgeber können durch Abgabe eines Teils der Zinsen, das Kreditrisiko an Risikonehmer verkaufen.
Forderungen aus Darlehen können wie heute verbriefte Forderungen (Schuldverschreibungen) auf Sekundärmärkten verkauft werden. Eine Verbriefung ist nicht erforderlich und nicht möglich, weil alle Ansprüche auf Geld als gebuchte Rechte geführt werden.
Losgrößentransformation
Die Losgrößentransformation wird von dem vorgeschlagenen System auch ohne die Einschaltung von Banken unterstützt.
Ein Nutzer kann Angebotsaufforderungen für Darlehen in jede beliebige Größe in das System einbuchen. Die potentiellen Kreditgeber können zu einer Angebotsaufforderung Angebote in beliebiger Größe und Zinssatz ebenfalls einbuchen. Die Angebote werden in der Reihenfolge der Zinsen sortiert und berücksichtigt. Für das Unternehmen bleibt der Kredit über die gesamte Laufzeit eine Einheit. Zins- und Tilgungszahlungen werden automatisch vom System aufgeteilt.
In einer Angebotsaufforderung kann festgelegt werden, ob ein Darlehensvertrag nur zu Stande kommt, wenn die Summe der Angebote eine bestimmte Höhe erreicht.
In einem Angebot kann festgelegt werden, dass das Angebot unter der Bedingung erfolgt, dass eine bestimmte Anzahl von Anbietern erreicht wird und unter den Anbietern Vermögensverwalter einer bestimmten Qualifikation sind. Dadurch soll das Risiko für einen Anleger zusätzlich minimiert werden.
Fristentransformation
Die Fristentransformation ist nur für Banken ein Problem, weil hier die Zahlungsströme aus fälligen Einlagen mit Zins- und Tilgungsrückflüssen koordiniert werden müssen.
Schon relativ kleine Abweichungen in der Fristenkongruenz können Banken in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Nicht umsonst spricht man in diesem Zusammenhang von der Goldenen Bankregel. Diese Regel besagt, dass das Verhältnis von kurzfristigem Vermögen und kurzfristigem Fremdkapital größer als 1 sein soll. Entsprechendes gilt für das Verhältnis von Eigenkapital plus langfristigem Fremdkapital zu langfristigem Vermögen.
Diskontgeschäft
Ein Diskontgeschäft ist der Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln.
Anstelle von Wechsel gibt es unbedingte terminierte Lastschriften. Sie unterscheiden sich von normalen Lastschriften dadurch, dass wenn ein Lastschrifteinzug scheitert, automatisch anderes verfügbares Vermögen gepfändet wird und/oder ein vollstreckbarer Rechtstitel erstellt wird.
Alle Forderungen können, soweit es der ESA-Vertrag und die konkrete Vertragsvereinbarung vorsieht verkauft werden. Eine Verbriefung ist nicht erforderlich und möglich.
Geldmarkt & Kapitalmarkt
Geld- und Kapitalmärkte in der heutigen Form wird es nicht mehr geben. Spekulative Aktivitäten die erheblich zur Instabilität der Finanzmärkte beitragen wird es systembedingt nicht mehr geben, weil die für Spekulationen notwendigen Kursausschläge verhindert werden.
Ein Hochfrequenzhandel ist nicht mehr möglich, weil die Finanzmärkte in einem 4-Stundenrythmus getaktet sind. Alle Finanzmärkte sind entschleunigt und auf einen für die Realwirtschaft brauchbaren Rhythmus eingestellt.
Wie im Kapitel Finanzmärkte beschrieben werden sich die Finanzmärkte an den Bedürfnisse der Realwirtschaft orientieren.
Garantiegeschäft
Garantiegeschäfte sind in der Währungsinfrastruktur ausdrücklich erwünscht und werden auch von den Finanzmarktprogrammen unterstützt. Damit sollen zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten an Angebot und Nachfrage geschaffen werden.
Im Gegensatz zum derzeitigen System können Kreditausfallversicherungen aber nur von denen erworben werden, die das Risiko tatsächlich haben.
Risikonehmer kann nur werden, dessen Ausfallwirkungsindex unter einem bestimmten Wert liegt. Durch diese Einschränkung wird das Risiko breit gestreut und mögliche Gefahren für die Wirtschaft und Gesellschaft ausgeschlossen.
Ein Risikonehmer bucht auf den Finanzmärkten analog einem Kreditauftrag sein Angebot ein. Das Marktprogramm bucht dann automatisch die Versicherungen zu den Darlehensverträgen.
Wertpapiergeschäft bzw. Wertrechtegeschäft
Effektenkommission
Die Effektenkommission entfällt, weil der An- und Verkauf von Wertrechten direkt vom Eigentümer oder Verwalter durchgeführt werden kann.
Jeder Marktteilnehmer hat die gleichen Konditionen auf den Finanzmärkten.
Depotgeschäft
Das Depotgeschäft entfällt, weil alle bisherigen Wertpapiere als gebuchte Wertrechte auf den Konten der Eigentümer geführt werden.
Wertrechte werden ebenfalls in ESA-Verträgen geführt, die sich selbst verwalten und z.B. Zins, Dividenden und Rückzahlungsansprüche geltend machen. Auch Meldungen und Steuern an das Finanzamt werden automatisch erstellt und müssen vom Kontoinhaber nur noch freigegeben werden.
Emissionsgeschäft
Das Emissionsgeschäft entfällt, weil Beteiligungs- und Forderungsrechte nicht mehr verbrieft werden können und müssen.
Analog der Selbstemission platziert der Kapitalsuchende seine Nachfrage nach Zentralbankgeld auf den Finanzmärten. Die Platzierung erfolgt im Dialog mit einem Finanzmarktmanager. Der Kapitalsuchende schränkt nach seiner Priorität Freiheitsgrade ein und stattet die Platzierung mit Sicherheiten aus. Der Finanzmarktmanager macht dann für die nicht eingeschränkten Variablen eine Vorhersage. Auf diese Weise können Nachfragen und Angebote simuliert werden, um so zu einer optimalen Platzierung zu kommen. Der Finanzmarktmanager macht dem Nutzer auch Vorschläge für eine voraussichtlich optimale Platzierung.
Wenn ein Emittent seine Geschäfte mit ESA-Verträgen abwickelt, werden aus den Buchungsdaten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Kennzahlen ermittelt, die den Risikoindex senken und die Basis für einen Verkaufsprospekt darstellen. Der Verkaufsprospekt kann dann mit zusätzlichen Informationen für die Kapitalanleger ausstattet werden.
Insbesondere namenhafte Daueremittenten mit Super-Bonität, wie z.B. der Bund oder große Unternehmen, können auch eigenständige Angebote platzieren, die von Interessenten dadurch angenommen werden, dass sie auf dieses Angebot Zahlungen leisten.
Risikostreuung und Risikotransformation
Das gefährlichste Risiko im derzeitigen Währungssystem geht von den Banken selbst aus. Hier stehen einem Eigenkapital von ca. 350 Mrd. Euro das über 20ig-fache an Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber. Forderungen und Verbindlichkeiten, die einen ständigen Strom an Einzahlungen und Auszahlungen auslösen.
Kommt es nun bei einer Bank bei den fälligen Forderungen zu Störungen, dann können u.U. die daraus resultierenden Einnahmeausfälle nicht mehr durch die nur ca. 4,5% starke Eigenkapitaldecke aufgefangen werden und die Bank kommt in Zahlungsschwierigkeiten. Im Falle einer Insolvenz können durch die finanziellen Verflechtungen zwischen den Banken auch andere Banken erheblich gefährdet werden. Und wie die Finanzkrise 2007/2008 und die Eurokrise gezeigt haben, könnte der gesamte Bankensektor zusammenbrechen, wenn Staaten die gefährdeten Banken nicht retten. Die Staaten sind zur Rettung der Banken mehr oder weniger gezwungen, weil ein Zusammenbruch des Bankensektors die Realwirtschaft mitreißen würde.
Die Verflechtung des Bankensektors ist deshalb ein erhebliches Problem, weil wenn ein Glied in der Kette reißt, nicht mehr das saldierte Nettorisiko, sondern das Bruttorisiko auf die anderen Banken und Nicht-Banken zukommen kann.
Die Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand beseitigt diese konstruktionsbedingte Schwachstelle indem sie die Mittlerrolle der Banken überflüssig macht. Im vorgeschlagenen System können durch die eingebaute Losgrößentransformation direkte Kredite zwischen Nutzern auf einfache Weise geschlossen werden.
Die direkten Kredite beseitigen nicht nur das systembedingte Bankenrisiko, sondern bringen erheblich Vorteile für Kreditgeber und Kreditnehmer, weil sie sich den Zinsrohertrag der Banken teilen können, d.h. der Kreditgeber bekommt höhere Zinsen und der Kreditnehmer bezahlt niedrigere Zinsen.
Das Risiko der Geldgeber, das durch das Zwischenschalten der Banken durch die Banken getragen wird, kann an Risikonehmer weiterverkauft werden. Risikonehmer soll im vorgeschlagenen System nur werden können, der ohne Gefährdung von sich selbst und anderen das Risiko tragen kann.
Auf diese Weise wird das erhebliche Risiko, das die Banken selbst darstellen, aufgehoben und die Risiken eines Kreditausfalls im System verteilt und neutralisiert.
Durch das vorgeschlagene System können Tranchenmodelle mit unterschiedlichen Risikoanteilen unterstützt werden. Beispielsweise könnte die Hausbank eines Autokonzerns zur Finanzierung der verkauften Autos strukturierte Schuldverschreibungen zu unterschiedlichen Zinssätzen anbieten. Je nachdem wie die konkreten Kreditausfälle der Autokäufer dann tatsächlich ist, erhalten die Inhaber der Schuldverschreibungen entsprechend dem übernommenen Risiko Zahlungen.
Geldpolitik
Geldpolitischer Handlungsrahmen
Träger der Geldpolitik sind diejenigen Nutzer, die im Sinne der Geldpolitik handeln und durch ihren Super-Bonitäts-Status bewiesen haben, dass sie absolut zuverlässige Geschäftspartner sind.
Neben den bisherigen global angelegten geldpolitischen Steuerungsmaßnamen sollen verstärkt und gezielt Feinsteuerungsmaßnahmen auf Nutzerebene geschaffen und genutzt werden.
Der Tenor der Feinsteuerungsmaßnahmen ist einfach: Jeder der durch sein konkretes Verhalten zur Preisstabilität beiträgt, bekommt überproportional zu seinem Beitrag und bei Bedarf Finanzmittel zu Sonder-Konditionen.
Zugang zu Sonder-Konditionen bis hin zu liquiditätsstützenden Maßnahmen in Krisenzeiten erhält nur derjenige, der die Geldpolitik durch sein konkretes Verhalten unterstützt.
Banken verlieren in dem vorgeschlagenen System ihre privilegierte Stellung. Es ist nicht der Bankstatus, der den Zugang zu Geschäften mit der Zentralbank schafft, sondern der Super-Bonitäts-Status, der es jedem Nutzer ermöglicht direkte Geschäfte mit der Zentralbank zu machen.
Anstatt Milliarden von Euros mit einer Verzinsung von 0,75% in das Bankensystem zu pumpen, die dieses Geld auch noch dazu benutzen, die Geldpolitik der Zentralbank zu sabotieren, sollen künftig auch Nichtbanken mit Super-Bonitätsstatus zu diesen günstigen Konditionen ihre Projekte finanzieren können, wenn sie damit die Geldpolitik der Zentralbank unterstützen. Dazu müssen sie sich lediglich am Tenderverfahren der Zentralbank beteiligen und die geforderten Sicherheiten in der geforderten Höhe auf das Tenderkonto einbuchen.
Um die Geldpolitik sehr fein steuern zu können und gleichzeitig die Wirtschaftspolitik zu unterstützen werden differenzierte Tender aufgelegt. Die Differenzierung erfolgt hauptsächlich über die bereitzustellenden Sicherheiten, den maximalen Risikoindex eines Projektes und die Laufzeit der Darlehen.
Zusätzlich kann z.B. der Inflationsindex eines Unternehmens die Zuteilung der Kredite beeinflussen. Beispielsweise soll damit erreicht werden, dass zur Finanzierung eines Bauprojektes die Projekte bevorzugt werden, deren Bauunternehmen sich durch überdurchschnittliche Preisdisziplin auszeichnen. Mit diesem Vorgehen soll das Verursacherprinzip auch für die Inflation gelten. Zurzeit sind alle im Falle einer restriktiven Geldpolitik betroffen. Im vorgeschlagenen System sollen nur diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die konkret die Inflation verursachen.
Falls der Risikoindex eines Projektes mit der Zentralbank zu hoch ist, kann ein potentieller Kreditnehmer durch eine entsprechende Kreditausfallversicherung das Risiko für die Zentralbank entsprechend senken.
Geschäfte mit der Zentralbank laufen grundsätzlich automatisiert ab. Kundengespräche oder eine manuelle Sachbearbeitung durch die Zentralbank ist nicht vorgesehen. Alle Verfügungen werden über entsprechende Buchungen abgewickelt, die jeder Nutzer mit Super-Bonität von seinen Konten aus machen kann.
Das Vertrauen, das durch diese Form der Abwicklung, den Nutzern mit Super-Bonität entgegengebracht wird, wird bei Vertragsverletzungen besonders drastisch sanktioniert.
Preisstabilität auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten
Anhand der ins System gebuchten Verträge wird für jedes Unternehmen ein individueller Preisindex für seine Wertschöpfung berechnet. Dieser individuelle Preisindex hat direkte Auswirkungen auf den Finanzierungszinssatz eines Unternehmens. Preisdisziplin führt zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten.
Sobald aber ein Unternehmen den Pfad der Preisstabilität verlässt, entziehen die Mechanismen der Geldpolitik dem Unternehmen die Unterstützung. Die Finanzierung der Nachfrage und der Investitionen des Unternehmens verschlechtern sich überproportional. Importierte Inflation durch Wechselkursänderungen wirken sich nicht negativ für das Unternehmen aus.
Stabilisierung der Finanzmärkte
Die Preise auf den Finanzmärkten werden nicht durch punktuelle Angebote und Nachfragen gebildet, sondern durch Algorithmen, die kurz- und mittelfristige Preisausschläge glätten und langfristige Preisentwicklungen zulassen.
Auf diese Weise werden die Finanzmärkte in einem nie zuvor gekannten Ausmaß stabilisiert. Kurz- und mittelfristigen Spekulationen wird die Grundlage entzogen.
Durch diese Eigenschaften werden die Finanzmärkte nach den Bedürfnissen der Realwirtschaft und Nichtbanken ausgerichtet: Finanzanlagen dienen der Wertaufbewahrung und nicht der Spekulation.
Da sich die Finanzmärkte innerhalb der Währungsinfrastruktur völlig anders verhalten als im Rest der Welt, können sich z.B. Aktienkurse innerhalb und außerhalb des Systems deutlich unterscheiden.
Damit destabilisierende Wirkungen durch Arbitragegeschäfte unterbunden werden, werden grundsätzlich alle Arbitragegewinne abgeschöpft.
Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik
Solange die Preisstabilität gewahrt wird, soll sich die Geldmenge endogen durch die Entscheidungen der Nutzer entwickeln und die Wirtschaftspolitik der Regierung unterstützen.
Demokratisierung volkswirtschaftlicher Entscheidungen
Im derzeitigen Währungssystem fällt den Banken über das Depotstimmrecht eine Entscheidungsmacht zu, die bei lebensnaher Betrachtung eher den Banken als den Aktionären nützt.
Durch die Währungsinfrastruktur entfällt das Depotstimmrecht und die Rechteinhaber können auf einfache Weise ihr Stimmrecht ausüben oder an einen Nutzer ihres Vertrauens delegieren.
Der Vermögensverwalter hat nicht automatisch das Stimmrecht des verwalteten Vermögens.
Die Währungsinfrastruktur kann ähnlich wie das Liquid Feedback als Kommunikationsbasis zwischen Unternehmen und Eigentümern oder Fremdkapitalgeber eingesetzt werden. Dadurch werden völlig neue und effektive Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Kapitalgebern geschaffen.
Risikokapitalfinanzierungen oder Projektfinanzierungen können so nicht nur unter dem Blickwinkel eines Bankers gesehen werden. Kapitalanleger können sich gezielt und bewusst z.B. für die Förderung erneuerbarer Energie entscheiden und damit direkt die volkswirtschaftliche Entwicklung vorantreiben.
Die aufgezeigten Möglichkeiten der Währungsinfrastruktur sind realistische Möglichkeiten unserer Zeit und werden aufgrund ihres hohen Kosteneinsparungspotentials in irgendeiner Form kommen.
Die Frage ist, ob wir Opfer dieser Entwicklung werden wollen, oder ob wir die Möglichkeiten unserer Zeit zum Wohle aller gestalten wollen.
Datenschutz und Datenhaltung in öffentlicher Hand
Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Datensicherheit gehören zu den erklärten Zielen der Piraten. Jede Ansammlung von Daten wird daher zu Recht sehr kritisch betrachtet.
Die oben genannten Ziele sollen durch eine strikte Aufgabenteilung und gegenseitige Kontrolle realisiert werden. Dazu kommt noch, dass jeder Direktor das System teilweise oder ganz blockieren kann, wenn er meint, dass Datenschutzbestimmungen verletzt werden.
Der gesamte Betrieb des Rechenzentrums ist für alle Nutzer transparent und die eingesetzte Software quelloffen. Auf einem eigens eingerichteten Testsystem kann jeder testen, ob der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden. Jede aufgedeckte Schwachstelle oder Fehler und jeder angenommene Verbesserungsvorschlag werden angemessen vergütet.
Darüber hinaus soll nur das System die Zuordnung von Kontonummer und Kontoinhaber kennen. Jeder Nutzer bekommt beim Registrieren im System einen Block von Konten zugewiesen, die er lebenslang behält. Dieser Block von Kontonummern soll analog der IP-Adresse im Internet aus einem Teil bestehen, der den Nutzer identifiziert und einen Teil, den der Nutzer nach seinen Bedürfnissen aufteilen kann.
Dadurch wird es z.B. möglich, dass die vielen privaten Nutzer bis zu 64 Girokonten haben können, während große Unternehmen einen Block mit zig-Tausenden von Girokonten zugewiesen bekommen.
Die Registrierung eines Nutzers und der Zugang zu seinen Konten erfolgt mit Hilfe des neuen elektronischen Personalausweises. Zusätzliche Kontokarten kann ein Unternehmen oder anderer Nutzer generieren und mit konkreten Einschränkungen versehen.
Beim generieren einer Kontokarte vergibt der Nutzer der Karte ein Pseudonym, der es dem Nutzer erlaubt anonym einzukaufen. Die Karte enthält dann das Bild des Personalausweises und das Pseudonym.
Unternehmen können mit dieser Methode beispielsweise ihre Vertriebsmitarbeiter ausstatten. Das Konto hieße dann z.B. „IBM Vertrieb 4711" und der Mitarbeiter könnte mit dieser Karte beispielsweise nur Zahlungen für Vertriebsaufwendungen tätigen.
Umstellung
Motivation und treibende Kräfte
Die Volkswirte der Commerzbank haben errechnet, dass der weltweite materielle Schaden der Finanzkrise 2007/2008 in der Größenordnung des materiellen Schadens des 2. Weltkrieges lag.
Auch die derzeitige Finanz- und Bankenkrise stürzt viele Menschen in eine existenzielle Not und ist eine ernste Gefahr für ganze Volkswirtschaften und Regionen.
Es liegt an uns, entweder zuzusehen wie durch die wachsende Verselbständigung des Finanzsektors die Gefahr für Wirtschaft und Gesellschaft täglich wächst, oder ob wir diese Entwicklung durch eine Reform des Finanzsektors stoppen.
Wir haben dabei sogar die Chance deutlich mehr als nur das Problem zu lösen. Wir könnten Strukturen zu schaffen, die der Realwirtschaft und den Menschen dienen und völlig neue Entfaltungsmöglichkeiten bieten.
Die vorgeschlagene Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand bietet darüber hinaus zusätzliche Anreize. Durch eine Umstellung könnte die Verschuldung des Staates von ca. 2.000 Mrd. Euro weitgehend abgebaut werden. Die Realwirtschaft und die Bürger könnten sich den Rohertrag des Bankensektors von ca. 120 Mrd. Euro jährlich teilen.
Trotz dieser Einsparungen bekommen Wirtschaft und Gesellschaft mit der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand ein unvergleichlich besseres, funktionaleres und stabileres Währungssystem.
Wer die Vision eines bedingungslosen Grundeinkommens verfolgt benötigt eine organisatorische Basis, über die das BGE abgewickelt werden kann. Die Währungsinfrastruktur bietet die denkbar einfachste und kostengünstigste Möglichkeit für diese Aufgabe.
Zusätzlich kann die Vision auch nur erfüllt werden, wenn überzeugend dargelegt wird, wie ein BGE finanziert werden soll. Durch die Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand wird der Bankensektor in seiner heutigen Form überflüssig. Zur Disposition steht damit die Erträge des Bankensektors, die nur zu einem ganz kleinen Teil für die Aufwendungen der Währungsinfrastruktur benötigt werden würden. Der Rest könne entweder direkt an die Nutzer weitergegeben werden, oder einen Teil des BGE finanzieren. Der Zins- und Provisionsüberschuss des deutschen Bankensektors lag laut Bundesbank in der Zeit von 2006 – 2010 bei ca. 120 Mrd. Euro pro Jahr.
Parallelbetrieb
Bei der enormen Bedeutung des Bankensektors für Wirtschaft und Gesellschaft muss sichergestellt werden, dass der Übergang vom derzeitigen Währungssystem zur Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand sicher und ohne Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs erfolgt.
Dazu ist für die Datenbasis ein Parallelbetrieb vorgesehen, der so lange fortgesetzt wird, bis alle Zweifel und Anlaufschwierigkeiten ausgeräumt sind. Dieser Parallelbetrieb bedeutet, dass für die Übergangszeit auf die Daten sowohl mit den Programmen des derzeitigen Systems, als auch mit den Programmen des neuen Systems zugegriffen werden kann.
Damit soll auch erreicht werden, dass weder die Banken, noch die Kunden zu einem bestimmten Stichtag umsteigen müssen, sondern innerhalb der Übergangsphase kann jeder dann umsteigen, wann er will. Aufgrund der enormen Vorteile, die die Währungsinfrastruktur ihren Nutzern bietet, ist zu erwarten, dass die Nichtbanken die Umstellung vorantreiben.
Sollten die Banken die Umstellung boykottieren oder verzögern wollen, dann ist dieses Verhalten eher vorteilhaft für die Umstellung. Die Kunden würden einfach ihre Konten bei den Geschäftsbanken kündigen und ihre neuen Konten bei der Währungsinfrastruktur nutzen. Das wäre dann die Umstellung für die Kunden.
Sollten der Bankensektor jede Zusammenarbeit komplett verweigern, dann wäre dieses Szenario für die Umstellung geradezu ideal. Nur die Zentralbanken würden die Umstellung und den Parallelbetrieb durchführen. Die Geschäftsbanken würden sich selbst abschaffen und jede Chance verspielen im neuen System eine Rolle und Aufgabe zu finden.
Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass sich die Geschäftsbanken sehr unterschiedlich verhalten werden. Genossenschaftsbanken beispielsweise könnten in der Währungsinfrastruktur die Weiterentwicklung ihrer ureigensten Idee erkennen und nutzen. Die genossenschaftlichen Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung lassen sich durchaus in der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand erkennen.
Das derzeitige Währungssystem kann in der Währungsinfrastruktur 1:1 emuliert werden. Dazu werden im neuen System die alten Bankleitzahlen und Kontonummern zu Pseudonymen für die neuen Konten.
Umstellungsszenario
Phase 0
Institutionelle Strukturen sowie rechtlicher Rahmen vorbereiten und aufbauen.
Testsystem aufbauen und Software entwickeln. Software als bezahltes OpenSource Projekt realisieren.
Phase 1
Parallelbetrieb mit individuellem Umstieg der Banken.
Schrittweises Hochsetzen der Mindestreserve auf 100% (unverzinslich).
Ausgewählte frühe Anwender können das System nutzen und testen.
Phase 2
Freigabe des Systems für alle Nutzer.
Abschalten des Parallelbetriebs.
Klarmachen zum Ändern: Umstellung jetzt beginnen
Mit der Umstellung unseres heutigen Währungssystems auf das Währungssystem in öffentlicher Hand müssen wir nicht warten bis uns Goldmann & Sachs und die Deutsche Bank ihre Zustimmung erteilen.
Wir müssen auch nicht darauf warten bis wir den politischen Gegner von dieser Idee überzeugt haben.
Wir könnten und sollten jetzt mit dem OpenSource-Projekt zur Entwicklung der Software für die Währungsinfrastruktur beginnen.
An dieses Projekt könnten alle mitwirken, die das verantwortungslose Verhalten eines domminierenden Teils des Bankensektors, nicht mehr mittragen wollen. Sowohl aktive als auch pensionierten Fachleute und interessierten Laien könnten ihr Wissen und Können einbringen. Wir müssen nicht warten und zusehen bis die nächste Finanzkriese uns in die nächste Katastrophe reißt.
An diesem Projekt können alle mitwirken, die das enorme Potential und den unvorstellbaren Nutzen für die gesamte Gesellschaft erkennen und nutzen wollen.
Vielleicht gelingt es uns sogar die eine oder andere genossenschaftlich orientierte Bank mit ins Boot zu holen. Banken, die sich den genossenschaftlichen Grundsätzen der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung in besonderem Maße verpflichtet fühlen. Wesentliche Teile der Software könnten auch im derzeitigen Währungssystem eingesetzt werden. Wesentliche Teile der Währungsinfrastruktur könnten auch als Geschäftsmodell für eine genossenschaftliche oder gemeinnützige Bank dienen.
Auf diese Weise könnte die technische Basis und ein Teil der Software in der Praxis erprobt werden. Und dann wäre der nächste alternativlose Montag, an dem Banken unter enormem Zeitdruck mit Milliarden an Steuergeldern gerettet werden müssen, doch nicht so alternativlos und man könnte dem Dominoeffekt seinen Lauf lassen. Auf diese Weise wäre man auch das über Jahrzehnte zusammengeraffte Finanzkapital los, das bei einem geordneten Übergang eine schwere Belastung für die Zukunft darstellen würde.
Projekte wie Wikipedia sind Ansporn und Vorbild zugleich, dass durch gemeinschaftliche und engagierte Zusammenarbeit beachtliches erreicht werden kann.
Packen wir’s an: Klarmachen zum Ändern.
Alle, die an diesem Projekt mitmachen wollen, können am Projekt Geldordnung 2.0 der Arbeitsgemeinschaft Geldordnung und Finanzpolitik mitarbeiten. Wer sich an der Softwareentwicklung für die Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand beteiligen möchte, der kann am Projekt CCI (Cooperative Currency Infrastructure) mitarbeiten.
Anmerkungen
Warum Währungsinfrastruktur und nicht Währungssystem
Durch die Bezeichnung Währungsinfrastruktur soll gezielt auf ein Architekturmerkmal hingewiesen werden, das es bisher in dieser Form nicht gibt.
Infrastruktur-Architektur folgen einem weit verbreitetem Schema: Eine möglichst einfach Benutzerschnittstelle wird mit einer beliebig komplexen Infrastruktur verbunden. Beispielsweise sind Handys die Benutzerschnittstellen zu einer Telekommunikationsinfrastruktur. Autos sind Benutzerschnittstellen zur Verkehrsinfrastruktur.
Der Vorteil von Infrastruktur-Architekturen besteht darin, dass sie für die Nutzer sehr niedrige Einstiegskosten verursachen bei einer gleichzeitig hohen Unabhängigkeit und Flexibilität. Die Skalenerträge und die Skalierbarkeit solcher Systeme sind unübertroffen.
Im Falle der Währungsinfrastruktur in öffentlicher Hand sind die Einstiegskosten für alle Nutzer gleich niedrig: Sie bestehen aus einem Computer oder Handy mit einem Internetzugang und dem neuen Personalausweis. – Alles Dinge, die die meisten Nutzer sowieso haben.
Falls ein Nutzer nicht auf einen Computer im privaten Umfeld zugreifen kann, soll er auf öffentliche Terminals in den Bürgerbüros der Gemeinden, Bibliotheken oder Internetcafés zugreifen.
Falls ein Nutzer nicht mit einem Computer oder Handy umgehen kann, kann er wie bisher den Service von Banken nutzen oder überwiegend bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Buchungssystem
ToDo
Datenschutz und Datensicherheit
ToDo