AG FLOSS/Protokolle/Mumble/2012-09-05

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Anwesende

Themenvorschlag

Reaktion auf Antwort kleine Anfrage PDF-Readers

Antworten aus unserer Sicht

1. Erhält das Land Nordrhein-Westfalen von Adobe Systems Incorporated für diese Werbeform bestehend aus Nennung und Linksetzung eine entsprechende Gegenleistung z.B. in Form einer Vergütung?

Sofern eine Nennung des Programms „Acrobat Reader“ bzw. eine Linksetzung auf den Internetseiten der Landesregierung erfolgt, erhält das Land Nordrhein-Westfalen dafür keine Gegenleistung.

Kommentar der AG FLOSS: Was bedeutet "Sofern eine Nennung"? Erhält das Land in anderen Fällen eine Gegenleistung? Folgerung: Wird auf die Nennung des Programms Acrobat Reader verzichtet, entstehen dem Land keine finanziellen Nachteile.

2. Falls ja, wo ist die Vergütung/Gegenleistung als belegte Haushaltsposition zu finden?

Siehe Antwort auf Frage 1.

3. Falls nein, erwägt die Landesregierung die Werbeform aus Nennung und/oder Linksetzung zu entfernen beziehungsweise im Interesse der Unparteilichkeit Mitbewerber des genannten Unternehmens aufzuführen, z.B. mittels eines Links auf pdfreaders.org, einer Seite, die freie PDF-Betrachter aufführt?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es sich bei der Seite der Firma Adobe um eine ständig verfügbare, professionell gepflegte und virenfreie Seite handelt, auf der zudem ein pdf-Reader bereitgestellt wird, der mit allen Detailspezifikationen zurechtkommt.

Kommentar der AG FLOSS: Woraus schließt die Landesregierung, dass die Seite professionell gepflegt und virenfrei ist? Bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Landesregierung andere Webseiten, auf denen PDF-Reader angeboten werden, für unprofessionell hält? Die Landesregierung sollte außerdem im Rahmen des Open Government/Open Data nur Dokumente heraus geben, die dem freien und offenen PDF-Standard ISO 32000-1 entsprechen (also z. B. ohne DRM und ohne Lizenzpflichtigen Codecs)

Allerdings ist ebenso anzunehmen, dass entsprechende Programme bereits einen hohen Verbreitungsgrad aufweisen und eine Nennung nicht zwingend notwendig ist. So haben das Justizministerium sowie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen inzwischen einzeln vorhandene Hinweise auf den Seiten des Justizportals bzw. des MKULNV entfernt.

Darüber hinaus wird die Landesregierung die in der Frage genannten Alternativen im Sinne einer einheitlichen Lösung gerne prüfen.

Kommentar der AG FLOSS: In einem halben bis einem Jahr noch mal nachhaken. Es sollten nur PDF-Reader aufgeführt werden, die keine proprietären Erweiterungen anbieten

ANHANG:

PDF-Normen: https://de.wikipedia.org/wiki/PDF/X

Die Arbeit der FSFE für Offene Standards: http://fsfe.org/activities/os/leaflet-OS-about.de.0.pdf

Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8951 – http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/091/1709139.pdf