AG Bedingungsloses Grundeinkommen/Modell Schaeffer-Copray

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Berechnung eines Grundeinkommens

„Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ (Victor Hugo)

Die Tabellen wurden wegen der aufwändigen Formatierung nicht übernommen - dieser Text im Wiki soll eine erste Übersicht verschaffen und den Anker für die weitere Diskussion bieten.

Einführung

Wir stellen mit dieser Arbeit eine Berechnung für ein Grundeinkommen vor und bitten den Leser um positive oder kritische Anmerkungen. An Hand der beiliegenden Tabellen wird sichtbar, das viele Faktoren beachtet werden müssen. Wir verarbeiteten die Zahlen des Jahres 2007, da wir schon längere Zeit an dem Vorgang arbeiten. In Kürze werden wir auch die Zahlen von 2008 in der gleichen Weise erfassen und darstellen.

Im Hinblick auf die gegenwärtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation ist es notwendig, neue Gedanken zu bilden, um die Nöte vieler Menschen erträglicher zu gestalten. Wir möchten mit unserem Vorschlag zur Finanzierung eines Grundeinkommens beitragen, eine Lösung zu finden. Wir halten das Grundeinkommen für das wirksamste Mittel, den Bürgern die Grundlage für eine Kaufkraft in existenzsichernder Höhe zu schaffen. Diese Lösung schafft Arbeit, weil ein Bedarf bezahlt und deshalb produziert werden kann. Wenn es Arbeit gibt, gibt es zusätzliches Einkommen, das wiederum neue Arbeit schafft.

Wir bemühen uns zu zeigen, dass eine Finanzierung möglich ist, wenn der Souverän dies will. Dabei kann auch überlegt werden, ob steuerlich alles beim Alten bleiben muss. Zum Beispiel ist es wirtschaftlicher, Einkommen nicht zu besteuern. Die Folge ist, dass bei jedem Wertschöpfungsschritt eines Produktes keine Verteuerung der Preise durch die als Kosten kalkulierten Steuern erfolgt. Eine Mehrwertsteuer (gestaffelt nach Ressourcenverbrauch) statt der 28 verschiedenen Steuern kann wesentlich billiger verwaltet werden. Deshalb haben wir in der Darstellung der Kostenrechnung auch dies bei jedem Rechenvorgang angewendet. Unterhalb der jeweilige Summen steht der Mehrwertsteuersatz in + oder - Prozenten.

Im Folgenden möchten wir den Leser am Aufbau unserer Darstellung teilnehmen lassen, um die einzelnen Schritte nach vollziehen zu können.

Voraussetzung für ein Grundeinkommen in unserem Vorschlag ist:

  • Jeder Einkommensbezieher (Arbeits-, Renten- oder Pensionseinkommen) kann das Grund-

einkommen nur erhalten, wenn er in Höhe des Grundeinkommens auf sein bisheriges Ein- kommen verzichtet.

  • Natürlich entfallen auch alle Familienzulagen wie Ehegatten- oder Kinderzuschlag. Denn

jede Person, ob Ehegatte oder Kind erhält ein Grundeinkommen.

  • Das Grundeinkommen ist differenziert für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
  • Weiterhin entfallen Arbeitslosengeld, Kindergeld, Sozialhilfe und u.U. Bafög, Wohngeld

usw.

  • Bei Leistungsempfängern nach SGB haben wir in Tabelle 3 den Betrag auf 0 gestellt, da

kein Einkommen ersetzt wird. Die vom Staat gezahlte Beihilfe ist aber als Finanzierung des Grundeinkommens in Tabelle 4 POS 3 eingerechnet. Damit wird die Möglichkeit der Finanzierung eines Grundeinkommens geschaffen. Auf diese Weise werden die Kosten durch Einkommen sowohl in der Verwaltung des Staates wie auch in allen Unternehmen erheblich gesenkt, so das eine höhere Mehrwertsteuer keine höheren Endverbraucherpreise bewirken muss.

Verfahrensbeschreibung

Wir orientieren uns an den Steuereinnahmen des Jahres 2007. Die Tabelle 1 listet die Steuern in der amtlichen Gliederung. Wir stellen auch eine Aufteilung für Bund, Länder und Gemeinden dar. Weiter rechnen wir aus dem gesamten Steueraufkommen die Anteile der Einzelsteuern heraus und stellen daneben eine Rechnung als Mehrwertsteuer Prozent für jede Steuer.

Die Steuersumme 2007 weist eine Staatsquote von 56,22% in Mehrwertsteuer aus. Dieser bisherige Wert soll in unserer Rechnung nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Eine Mehrwertsteuer bindet alle an ein einheitliches Maß. Da bei Export die MWST wie bisher erstattet wird und die Kosten billiger werden, schafft das außerdem noch einen erheblichen Exportvorteil, bis die anderen Länder auch das Grundeinkommen einführen.

Der gemittelte MWST-Satz von 18,16% ergibt sich laut Auskunft des BMF aus 93% MWST- Aufkommen aus der vollen (19%) Mehrwertsteuer und 7% MWST-Aufkommen aus der verminderten (7%) MWST.

In Tabelle 2 ist die Finanzierung des Sozialbudgets dargestellt. Die amtlichen Zahlen werden in der amtlichen Form dargestellt, mit einer kleinen Änderung in der Zuordnung, keine Zahlenänderung! (siehe Hinweis in der Tabelle)

Diese Tabelle haben wir im rechten Teil verdichtet in 4 Bereiche: Sozialbeiträge von Arbeitnehmern und -Arbeitgebern, Öffentliche Mittel, Sonstige Verrechnungen. Außerdem fügen wir noch zwei weitere Spalten an, die zeigen, welche öffentlichen Ausgaben durch ein Grundeinkommen aus dem Sozialbudget entfallen können.

Das Grundeinkommen macht u.E. nur einen Sinn, wenn der ganze Sozialhilfebereich, die Arbeits- losenverwaltung und bei einer Mehrwertsteuer-Einführung auch der Finanzbereich vereinfacht wird. Die erhebliche Kostenersparnis der Verwaltung in den drei Bereichen ist hier nicht quantifiziert, liegt aber sicher in einem mehrstelligen Mrd. Bereich. Diese bisher nicht quantifizierten Einsparungen können im Weiteren natürlich zur Finanzierung des Grundeinkommens heran gezogen werden.

In Tabelle 3 stellen wir die Auswirkung eines Einkommensverzichtes in Höhe des Grundeinkommens aus den einzelnen Bereichen dar. Die Entlastungen der öffentlichen Hand und der Rentenversicherung für die 4 Bereiche, die im Geldfluss sofort für die Finanzierung eines Grundeinkommens verwendet werden können.

Im linken Teil wird die Zahl der ein Einkommen beziehenden Menschen in den verschiedenen Gruppen angegeben. Im rechten Teil zeigen wir die Aufwandsminderung für die mtl. zu zahlenden Grundeinkommen aufgegliedert in die 4 Bereiche:

  • Finanzierung öffentliche Hand (Steuern)
  • nicht öffentliche Unternehmen
  • Rentenversicherung und
  • Sonstige (Selbständige)

Wir haben zum angenommenen Grundeinkommen die jeweilige Entlastung errechnet:

Grundeinkommen €750 mtl. €800 mtl.
Entlastung €484.927 Mio €517.255 Mio

In Tabelle 4, Modell 1, Mögliche Umstellungsschritte, führen wir die Be- und Entlastungen zusammen. Jeweils im linken Teil ermitteln wir die Kosten für ein Grundeinkommen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Summe wird unter POS 1 dargestellt.

Es folgen im rechten Teil weitere POS der Kosten oder Finanzierungen, deren Quelle in der Kopfzeile angegeben werden. Unter der jeweiligen Summe stehen die Mehrwertsteuer-Prozente, jeweils als Kosten oder Entlastungen, die wir am Ende saldieren. So kann man auch gleich das Ergebnis dieses Modells erkennen.

Eine Frage bleibt noch zu lösen: die Entlastung der Unternehmen und Selbständigen ist leider so nicht zu berechnen, da diese Kostensenkungen die Preise der Produkte senken sollen und eine höhere MWST deshalb finanziert werden kann. Zur Entlastung der Unternehmen und Selbständigen nach Tabelle 5 POS 6 stehen zur Verfügung:

Grundeinkommen €750 mtl. €800 mtl.
Finanzausgleich in Euro €210.604 Mio €224.644 Mio
In Prozent 23,18% 24,74%

Da es sich um Wirtschaftsunternehmen handelt, die überwiegend den vollen Steuersatz von 19% abführen, muss eine Einführung gut vorbereitet sein, wenn es keine zusätzliche Bürgerbelastung geben soll.

Das interessante an diesem Modell 1 ist, dass der bisherige Bundeshaushalt als solcher gar nicht einbezogen werden muss. Da wir auf Sicht eine Mehrwertsteuer-Finanzierung vorschlagen, haben wir neben den einzelnen Geldpositionen in der Spalte darunter die Mehrwertsteuer-Prozente angegeben.

Vom Bundeshaushalt sind die Positionen angegeben, die durch ein Grundeinkommen berührt werden. Da dann viele Unterstützungen entfallen, wie Kindergeld und Erziehungsgeld, Arbeitslosenun- terstützung und -versicherung, Sozialhilfe, und unter Umständen auch das Wohngeld. Die freiwerdenden Beträge werden für die Finanzierung des Grundeinkommens vorgesehen und bleiben im Bundeshaushalt Ausgaben, nur als Ersatz für den neuen Zweck.

Dies ist der erste Schritt einer Zusammenfassung. Weitere Modelle können jetzt beliebig und schnell erstellt werden, wenn man die Voraussetzungen ermitteln kann. Unsere bisherigen Unterlagen zeigen das vorliegende Ergebnis.

Ein überaus erfreuliches Ergebnis ergibt sich aus Tabelle 3 bei der Rentenversicherung. Die Entlastung der Rentenversicherung weist durch den Abzug des Grundeinkommens von der Rente einen Überschuss pro Jahr von

Grundeinkommen €750 mtl. €800 mtl.
Überschuss €222.603 Mio €237.444 Mio
abzüglich Staatszuschuss €-79.308 Mio €-79.308 Mio
Per Saldo €143.295 Mio €158.136 Mio

Dieser jährliche Betrag könnte der Grundstock für einen Sanierung der Rentenstruktur sein. In den 70iger Jahren haben 3 Arbeitende einen Rentner versorgt, heute ist das Verhältnis 1:1. Die Folge ist, dass die heute noch arbeitenden Menschen keine zum Leben ausreichende Rente erhalten werden. Wer eine Hochrechnung der Rentenanstalt nach den ersten 3 Arbeitsjahren erhält, kann den kleinen Betrag nicht fassen. Als Vater habe ich das erfahren.

Hier bietet sich eine Chance, die genutzt werden sollte, die Struktur unter Beachtung der gesellschaftlichen Änderungen dauerhaft einzubeziehen.

Eine zweite Lösung ist für die Arbeitslosenversicherung durch ein Grundeinkommen geschaffen. Dieser Vorschlag enthält noch keine Finanzierung der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung über eine Mehrwertsteuer. Nötig ist eine für alle gerechte Form der Finanzierung aller genannten Versicherungen ohne Bevorzugung der Beamten und Benachteiligung der Geringverdiener. Ziel müsste am Ende sein, auch die Beiträge der Krankenkassen, Pflegeversicherung und die bisherige Rentenversicherung über eine Mehrwertsteuer-Finanzierung zu verwalten, wobei die Kassen erhalten bleiben sollen.

Das Argument, eine höhere Mehrwertsteuer sei nicht zu verkraften, ist leicht zu widerlegen. Unsere Staatsquote beträgt 56,22%, d.h. von €100,- verdienten Euro verbraucht der Staat, Bund, Länder und Gemeinden €56,22 und es bleiben den Bürgern im Mittel nur €43,18. Durch die Entlastung der Arbeitskosten in Höhe des Grundeinkommens verändern sich alle Preise. Wenn später auch die Versicherungskosten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entfallen würden, ergebe das sicher einen weiteren Fortschritt. Gesundheit und Pflege im Alter ist eine Aufgabe des gesamten Volkes.

Veränderungen können nur in einzelnen Schritten erfolgen, wenn sie heilsam wirken sollen. Das gilt auch für eine Umstellung der heutigen Steuern in eine Mehrwertsteuer. Unser Vorschlag zeigt einen gangbaren Weg, denn das Ergebnis wäre durch diese Arbeit eine Er- höhung der Mehrwertsteuer nach Tabelle 4:

Grundeinkommen €750 mtl. €800 mtl.
Zusätzlicher Aufwand im
Bundeshaushalt in Euro €85.777 Mio €99.233 Mio
In Prozent 9,44% 10,92%

Mit der Entlastung aus Tabelle 3 bei den Unternehmen und den Selbständigen ist leider nicht so zu verfahren, weil diese Kostensenkungen die Preise der Produkte senken sollen und eine höhere Mehrwertsteuer diese Kosten wieder decken kann, so unser Plan. Der Mehrwertsteuersatz in Tabelle 4 POS 6 beträgt:

Grundeinkommen €750 mtl. €800 mtl.
MWST in Euro €210.604 Mio €224.644 Mio
In Prozent 23,18% 24,73%

Da es sich um Unternehmen handelt, die überwiegend bisher mit dem vollen Steuersatz von 19% belastet waren, könnte diese Änderung zu einem Jahreswechsel erfolgen ohne die Bürger mehr zu belasten.

Fazit

Mit dieser Vorlage haben wir eine in sich schlüssige Finanzierung vorgelegt, die sicher eine Vorbe- reitungszeit benötigt. Wenn aber der Wille im Volke entsteht, kann in 1 oder 2 Jahren schrittweise das Grundeinkommen eingeführt werden. Als Vorstufe könnte man auch mit der Sozialhilfe oder/und der Arbeitslosenhilfe beginnen. Diese Arbeit wurde durch die Herren Jürgen Schaeffer und Werner Copray erstellt und im August 2009 beendet.