AG Außenpolitik/AGAP-Position 3
Inhaltsverzeichnis
Konzept zur Prävention und Bewältigung humanitärer Krisen und gewaltsame Konflikte
Wortlaut
Die PIRATEN stehen weltweit für die Werte Menschenrechte, Meinungsfreiheit und Demokratie ein. Wir setzen uns für eine friedliche und kooperative Politik in den internationalen Beziehungen ein.
Die PIRATEN sehen globale und regionale Ungleichheiten als gefährlichen Nährboden für humanitäre Krisen und gewaltsame Konflikte. Diese durch langfristige, kooperative, umfassende und transparente Maßnahmen zu reduzieren, muss daher Kern einer am Frieden und Menschenrechtsschutz orientierten Außenpolitik sein. Auf diese Weise können Verteilungskonflikte, sozioökonomische Gefälle, einseitige Abhängigkeiten dauerhaft minimiert werden.
Ebenso setzen sich die PIRATEN für eine verantwortungsvolle und transparente Rüstungsexportpolitik ein. Politische Stabilität im jeweiligen Land und der Region, Achtung der Menschenrechte sowie Rechtsstaatlichkeit und gesicherte Aufbewahrung sollen zu den notwendigen Voraussetzungen gehören. Darüber hinaus sollen Programme und Institutionen zur kooperativen Rüstungskontrolle und konventionellen sowie nuklearen Abrüstung gefördert und eingerichtet werden.
Die Außenpolitik der PIRATEN möchte demnach Ursachen vor Symptomen bekämpfen.
Es wird jedoch nicht immer gelingen, dem Ausbruch von Gewalt ausreichend vorzubeugen. Da für die PIRATEN der Schutz des Lebens und der Menschenwürde oberste Prioritäten einnehmen, gilt es in einem akuten Konflikt entschlossen und multilateral an einer diplomatischen Lösung zu arbeiten. Diese umfasst sowohl politische, wirtschaftliche und rechtliche Strategien. Eine demokratische und transparente Stärkung supranationaler Organisationen und Weiterentwicklung sowie konsequente Durchsetzung von Internationalem Recht stellt dabei einen wesentliche Voraussetzung für die legitimierte Handlungsfähigkeit der Weltgemeinschaft dar.
Sollten alle friedlichen Mittel keinen Erfolg gezeigt oder keine Aussicht darauf haben, schließen die PIRATEN ein gewaltsames Eingreifen als letztes Mittel nicht kategorisch aus. Diese Notwendigkeit kann insbesondere in Fällen von Völkermord, ethnischen Säuberungen oder Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit in erheblichem Ausmaß vorliegen.
Der eigene Gewalteinsatz muss allerdings sehr strenger rechtlicher und demokratischer Kontrolle unterliegen. Wahrscheinliche negative Konsequenzen der Intervention müssen maßgeblich berücksichtigt werden. Außerdem muss angemessene Aussicht auf Erfolg bestehen. Ein gewaltsames Eingreifen darf nicht im Alleingang oder entgegen geltendem Völkerrecht vollzogen werde. Es muss weiterhin einer klaren Zieldefinition, einer vorherigen zeitlichen Begrenzung und strengster parlamentarischer Kontrolle unterliegen.
Dass zu diesem Zeitpunkt bereits keine „richtigen“ Entscheidungen mehr getroffen werden können, ist den PIRATEN bewusst. Auch hier zeigt sich, dass eine mittelfristige Stärkung der internationalen Gemeinschaft und ihrer Organe zwingend notwendig ist, um Beliebigkeit und versteckte (wirtschaftliche) Interessen durch eine von allen anerkannte supranationale Instanz zu verhindern.
Während es in der Einsatzplanung und -umsetzung um Schadensbegrenzung durch stetige Rückkoppelung an Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Lebensschutzes geht, müssen Wiederaufbaumaßnahmen und Entschädigungsleistungen verbindlich in ein Konzept der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit eingewebt werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist dabei unbedingt zu wahren.
Autoren
Plan
Einbringen als Antrag auf BPT2012.2