AG-Organisation - Liquid Democracy Edition
Einleitung/Background
Die folgende Konzeption für die Regulierung der AGs ist entstanden aufgrund einer Diskussion im Liquid Democracy Squad Berlin über die Regelung der AGs, wie sie momentan allgemein im Gespräch ist.
Neben der hier publizierten Konzeption, die sich an Liquid Democracy Prinzipien orientiert, liegen auch die folgenden beiden Alternativentwürfe zu dieser Thematik vor:
Liquid Democracy wird durch Menschen, durch ihre Beziehungen und Organisation geschaffen, unterstützt durch technische Werkzeuge.
AGs als Organisationseinheit für inhaltliche Arbeit werden eine grosse Rolle spielen in der parteiinternen politischen Meinungsbildung.
Die Piratenpartei ist jetzt strukturell fit zu machen für 10000 Mitglieder, für die kommenden Diskussionen, Programmerweiterungen und Wahlkämpfe.
Wir können hierarchische und autoritäre Strukturen anderer Parteien kopieren, oder wir können Strukturen schaffen, die uns unserer Vision einer Basisdemokratie 2.0, Arbeitstitel „Liquid Democracy“, näher bringen.
Dieses Papier soll eine Anregung für die nächsten Schritte sein, und steht hiermit zur Diskussion.
Hansb 14:05, 20. Okt. 2009 (CEST)
Bemerkungen zu Ergänzungen/Änderungen
AG-Organisation - Liquid Democracy Edition/Änderungen
Diese Konzeption wird unterstützt von folgenden Piraten
(Ausführlichere Kommentare und Vorschläge bitte auf der Diskussionsseite Diskussion:AG-Organisation_-_Liquid_Democracy_Edition&action=edit&redlink=1)
- Hans Brucker
- Fitz
- Axel
- Paulbln 11:47, 13. Okt. 2009 (CEST)
- Stefan Gue 18:07, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Edward 00:32, 21. Okt. 2009 (CEST)
- Aly 18:48, 21. Okt. 2009 (CEST)
- RP 02:05, 23. Okt. 2009 (CEST) (Mitglied des AG-Rats)
- Mpd 14:14, 25. Okt. 2009 (CET)
- Daniel Reichert
- Silberpappel 15:24, 29. Okt. 2009 (CET)
- Bernd 18:04, 31. Okt. 2009 (CET) (prinzipiell, ohne bereits jeden Punkt geprüft zu haben)
- Hase 19:02, 31. Okt. 2009 (CET) mit Anmerkungen in der Diskussion
- Karsten Daskalakis 09:20, 02. Nov. 2009 (CET)
- DudeMinds 14:42, 2. Nov. 2009 (CET)
- Achimbode 15:36, 2. Nov. 2009 (CET)
Ambivalent
AG-Organisation – Liquid Democracy Edition 2.5
Präambel
Die AG ist die Struktur, in der inhaltliche Piratenarbeit stattfindet.
Piraten schliessen sich zusammen zu AGs um gezielt bestimmte Themen oder Tätigkeitsfelder zu bearbeiten.
Ziele dieser Regulierung offizieller AGs der Piratenpartei:
- Plattform für inhaltliche Partizipation aller Mitglieder der Piratenpartei schaffen.
- AGs als Diskursräume: Fördern des demokratischen Diskurses.
- Transparenz.
- Vermeidung von bürokratischen Hürden.
- Gewächshaus für Ideen: Nahtlos von der Keimzelle der Idee zu offiziellem Projekt oder Parteiorgan.
- Durchgängige Umsetzung von demokratischen Prinzipien, insbesondere bei der innerparteilichen Vergabe von Aufträgen, sowie der Bildung und Erneuerung von Parteiorganen.
Das Ziel "Förderung des demokratischen Diskurses" impliziert, dass die AGs frei sind in der Wahl ihrer Themen, sowie in der Organisation ihrer Arbeit.
Ein vom Bundesparteitag gewähltes AG-Orgateam fungiert als generelle Anlaufstelle und Ansprechpartner für die AG-Koordinatoren. Es organisiert die Detailarbeit und Kommunikation mit den AGs in der Art eines Sekretariats und Coaches und bildet eine Schnittstelle zum Vorstand. Aufgelaufenes Know How rund um den Aufbau, sowie die Führung und Organisation von AGs wird über das AG-Orgateam an AG-Koordinatoren weitergegeben und auf diese Weise in die AGs hineingetragen.
1. AGs in der Piratenpartei
1.1. Zweck der AGs
Piraten schliessen sich zusammen zu Arbeitsgruppen, kurz AGs, um gezielt bestimmte Themen oder Tätigkeitsfelder zu bearbeiten. Je nach Zielsetzung kann der Schwerpunkt hierbei sowohl im Bereich des internen Diskurses liegen (etwa zur Erarbeitung eines offiziellen Positionspapiers oder eines Gesetzesentwurfs), als auch in der operativen Erreichung eines Ziels oder der operativen Erbringung einer Dienstleistung für die Piratenpartei.
1.2. Inhaltliche und regionale Ordnung
Eine inhaltliche oder regionale Strukturierung der AGs untereinander wird nicht vorgegeben. Der Wirkungsbereich (regional oder bundesweit) kann von den Mitgliedern frei festgelegt werden.
1.3. Formale Rolle der AGs
AGs stellen keine formalen Parteiorgane dar. Arbeitsergebnisse und Publikationen von AGs bilden ein Element des innerparteilichen Diskurses. Offizielle Meinungsäusserungen und Publikationen der Piratenpartei stellen sie damit nicht dar.
Da AGs keinen Organstatus haben, kann ihnen auch kein generelles Rede- und Antragsrecht auf Parteitagen gewährt werden.
Im Sinne der angestrebten basisdemokratischen Durchlässigkeit sollte diese Frage des Rede- und Antragsrechts durch ein generelles Rede- und Antragsrecht für einen Bundesparteitag bei 20 benannten Unterstützern (10 für einen Landesparteitag) gelöst werden. Die Details hierzu wären in der Satzung zu definieren.
1.4. Rolle in der politischen Meinungsbildung
Arbeitsergebnisse der AGs fliessen auf den üblichen Wegen in die politische Meinungsbildung der Piratenpartei ein, bzw. können Vorständen und Parteitagen zur Entscheidung vorgelegt werden, wobei Mitglieder der AG als Unterstützer auftreten können, sowohl durch Vorab-Publikation und Hinweis auf entsprechende Dokumente, sowie durch Redebeiträge, sofern dies im Rahmen der Geschäftsordnung der Sitzung, bzw. des Parteitags, möglich ist.
1.5. Existenzrecht der AGs
Für das Existenzrecht der AGs ist lediglich die Erfüllung der formalen Kriterien unter Punkt 2 maßgeblich. AGs, die diese Kriterien erfüllen, kann die Gründung nicht verweigert werden.
1.6. Streitfälle
Prinzipiell ist anzustreben Differenzen innerhalb der AG im demokratischen Diskurs zu lösen, wobei den Koordinatoren, ggf. zusammen mit dem AG-Orgateam, eine Moderationsrolle zukommt. In Streitfällen zwischen AGs und dem AG-Orgateam, sowie zwischen AG-Mitgliedern und den Koordinatoren, kann das Bundesschiedsgericht angerufen werden.
1.7. AGs und Liquid Democracy
Dieses AG Konzept implementiert noch keine Stimmdelegation im Sinne des Liquid Democracy Konzepts. Angestrebt wird hier die Schaffung eines Rahmens, innerhalb dessen zukünftig Liquid Democracy Elemente umgesetzt werden können. Es ist sozusagen "Liquid Democracy kompatibel" und bildet einen Rahmen für die Umsetzung der Vision „Liquid Democracy“ in der Piratenpartei, ohne dabei Details vorwegzunehmen, die erst noch erarbeitet werden müssen.
Das vom Liquid Democracy e.V. ausgearbeitete Liquid Democracy Konzept geht weit über das reine Stimmdelegationskonzept hinaus. Im Rahmen dieses umfassenderen Konzepts entsprechen die AGs Diskursräumen in denen themenbezogen gearbeitet wird, ähnlich wie in lösungsbezogenen Bündnissen. Werkzeuge wie Software-Diskurssysteme mit Stimmendelegation, etc., können dann in Zukunft innerhalb dieser AGs getestet und genutzt werden, was einen nahtlosen Übergang in die spätere politische Arbeit in Bündnissen ermöglicht. Letzteres ist ein Prozess, der Zeit und auch Trial und Error erfordert, da davon auszugehen ist, dass eine Reihe von neuen Software-Tools erst noch zu evaluieren und auszuwählen sind. Ein Prozess, der bereits begonnen hat mit der aktuellen Pilotierung unterschiedlicher Plattformen durch verschiedene Initiativen.
Ein entscheidendes Element dieses Entwurfs im Sinne von Liquid Democracy ist die nicht-Einschränkung der Zahl der AGs, da dies willkürliche Entscheidungen erfordern würde, die undemokratisch in Diskurse und inhaltliche Arbeit eingreifen würden. Dies wird zu einer gewissen AG-Inflation führen, die wir als Preis des freien Diskurses hinnehmen.
Details der Strukturierung der AGs in Kategorien, Tagging, Zuordnung zu Politikfeldern, sowie ein eventuelles Rating der AGs durch die Piraten sind noch zu diskutieren.
Politische AGs werden frei zu Themen gegründet und verfolgen ein politisches Ziel, ordnen sich entsprechend ihrem Anliegen in Politikfelder ein und ermöglichen hierdurch transparente politische Meinungsbildung.
Bezogen auf Politikfeldparlamente, in denen AGs die Rolle von Bündnissen einnehmen, kann entsprechend dem Konsenskonvergenz-Förderungs-Ansatz von Liquid Democracy jeder Pirat nur ein Bündnis innerhalb eines bestimmten Politikfeldparlaments unterstützen. Die Anzahl der an dieser Stelle mit unterschiedlichen Positionen, Ansätzen und Lösungen konkurrierenden Bündnisse ist hingegen unbegrenzt. Hierdurch wird erreicht, dass die offiziellen Unterstützer eines Bündnisses die realen Mehrheitsverhältnisse wiederspiegeln.
2. Regeln für AGs
2.1. Gründung, Koordinatoren, Leiter
Eine AG kann nur mit mindestens 3 Mitgliedern gegründet werden, die alle Piraten sein müssen. 3 Koordinatoren sind zu ernennen, die als Ansprechpartner nach innen und außen fungieren, Mitglieder aufnehmen (und in Ausnahmefällen ausschliessen), sowie der Piratenpartei gegenüber die Inhalte der Publikationen der AG (Wiki, Bekanntmachungen auf Mailinglisten, sowie weitere Publikationen) verantworten. Einen AG-Leiter und festen Ansprechpartner für den Vorstand gibt es nicht, außer der Vorstand fordert im Rahmen einer Beauftragung offiziell einen solchen an, woraufhin die AG dann einen ernennt. Die Arbeitsorganisation innerhalb der AG ist nicht festgelegt. Mit der Gründung durch ihre Mitglieder erhält die AG den Status ‚inoffiziell’.
Mit der Gründung legen die Gründer die mit dem AG-Namen betitelte Wikiseite der AG an. Solange der Status 'offiziell' noch nicht erreicht ist, trägt die AG auf der Wikiseite den Namenszusatz "inoffiziell, in Gründung". Während dieser Gründungsphase, in der die AG noch um Koordinatoren und Mitglieder wirbt, sowie Arbeitsbereich und Ziele noch unter Mitgliedern und Interessierten diskutiert und abgegrenzt wird, können die Inhalte der AG-Wikiseite unvollständig sein.
2.2. AG Status
Jede AG besitzt einen eindeutigen Status, der auf der AG-Wikiseite deutlich kenntlich gemacht wird. Folgende Status sind vorgesehen:
- Inoffiziell
- Offiziell
- Ruhend
- Stillgelegt
2.2.1. Inoffiziell
AGs in Gründung, die noch mit dem AG-Orgateam abzusprechen sind, und / oder noch nicht oder nicht mehr alle formalen Voraussetzungen erfüllen für eine offizielle AG der Piratenpartei.
2.2.2. Offiziell
AG erfüllt alle formalen Kriterien einer offiziellen AG. Das AG-Orgateam nimmt die AG in die offizielle Liste der AGs auf, sowie in Hilfslisten, Kategorien, Übersichtsseiten, etc., soweit diese existieren bzw. zutreffen.
2.2.3. Ruhend
Inaktive AGs, um die sich im Moment niemand kümmert.
2.2.4. Stillgelegt
AGs können von ihren Mitgliedern stillgelegt werden, oder (im Fall von Rechts- oder Satzungsverstössen) vom Bundesschiedsgericht.
2.3. AG Namensschutz
Der Name 'AG' innerhalb der Piratenpartei ist dahingehend geschützt, dass nur vom AG-Orgateam betreute AGs den Namenszusatz 'AG' tragen und entsprechend betitelte Wiki-Seiten im Piratenwiki unterhalten können. Ausnahme: In Gründung befindliche AGs, die entsprechend mit dem Namenszusatz "inoffiziell, in Gründung" gekennzeichnet sind.
2.4. Zieldokumentation
Jede AG muss im Rahmen der Definition und Dokumentation ihrer Ziele einen Zweck, einen angestrebten Output und Mehrwert für die Partei bzw. Parteiziele, ihren Wirkungsraum (regional/bundesweit), sowie die Art der AG festlegen. Diese Zielstellungen der AG werden vom AG-Orgateam nur insofern geprüft, dass sie Satzungskonform sein müssen und die Arbeit der AG Aussenstehenden gegenüber nachvollziehbar dokumentieren. Ausser der Prüfung auf Satzungskonformität findet keine inhaltliche Bewertung statt.
2.5. Art der AG
Die Art der AG kann eine der folgenden sein:
- politisch (z.B. Bildung)
- organisatorisch (z.B. Verwaltung)
- dienstleistend (z.B. Website)
- sonstige.
2.6. AG-Wikiseiten
Jede AG hat mindestens eine Seite ins Wiki einzustellen und zu pflegen, die mit dem Namen der AG (Beispiel: "AG Bedingungsloses Grundeinkommen") betitelt ist, und auf der Zweck, Inhalte und Ziele allgemeinverständlich beschrieben werden. Der Status der AG ist auf dieser Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Wirkungsraum (regional/bundesweit) ist zu nennen. Die Mitglieder der AG sind namentlich zu nennen (ggf. Link auf Benutzerseite). Handelt es sich um eine beauftrage AG (bAG), so ist dies deutlich zu kennzeichnen und der Beauftragungstext vollständig zu publizieren bzw. zu verlinken. Protokolle von Treffen sind ebenfalls auf dieser Seite zu verlinken. Treffen und Veranstaltungen der AG sind auf dieser Wikiseite, sowie auf der Mailingliste der AG vorab zu publizieren. Letzteres sollte von Ausnahmen abgesehen mit mindestens 1 Woche Vorlauf passieren. Für die Pflege ihrer Seiten im Piratenwiki ist jede AG prinzipiell selbst verantwortlich.
2.7. AG-Mailingliste
Die Mailingliste der AG ist öffentlich zu halten um interessierten Mitgliedern zu erlauben die Arbeit der AG zu verfolgen und gegebenenfalls Veranstaltungen der AG zu besuchen. Sofern technisch möglich und von der AG gewünscht wird die Mailingliste auf Mitglieder der Piratenpartei beschränkt.
2.8. Berichte
Periodische Berichte der AG an das AG-Orgateam sind nicht vorgesehen. Im Rahmen der Arbeit und Treffen der AG erstellte Protokolle werden per E-Mail an das AG-Orgateam gesandt, das diese zur allgemeinen Übersicht auswerten, sowie einer AG Piratennews (oder vergleichbar), zur Verfügung stellen kann.
2.9. Mitgliedschaften
Mitgliedschaften in einer AG dürfen nur in Ausnahmefällen verweigert werden, falls den Beteiligten die Zusammenarbeit aufgrund von unakzeptablem Verhalten, Regelverstössen, Beleidigungen, Mailinglisten- Trolling/Spamming oder ähnlichem nicht mehr zugemutet werden kann. Bei solchen AGs deren Beauftragung es nicht zulässt, dass Mitglieder ausgeschlossen werden, kann diese Ausschlussmöglichkeit mit der Beauftragung ausgeschlossen werden.
2.10. Inhaltliche Restriktionen
Inhaltliche Restriktionen für die Arbeit der AG, sowie ihre Ziele und Publikationen ergeben sich aus der in der Satzung der Piratenpartei. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht aller Mitglieder die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und parteischädigende Aktionen und Äusserungen zu unterlassen.
2.11. Nichterfüllung
Falls die hier festgelegten Voraussetzungen durch die AG nicht (mehr) erfüllt sein sollten, bzw. Defizite mit dem AG-Orgateam nicht geklärt und behoben werden oder geklärt und behoben werden können, erhält die AG den Status ‚inoffiziell’. Handelt es sich um eine beauftragte AG wird ihr damit der erteilte Auftrag automatisch entzogen.
3. Aufträge an AGs und beauftragte AGs (bAGs)
Verschiedene Aufgaben innerhalb der Piratenpartei bringen die Notwendigkeit mit sich, dass innerhalb der Partei formal Kompetenzen zu übertragen sind.
Dies erfolgt durch Beauftragungen.
Wie weitreichend diese übertragenen Kompetenzen sind, kann über den Wortlaut des Beauftragungsbeschlusses frei definiert werden.
Jedes Organ oder Gremium der Piratenpartei und jeder einzelne Pirat kann einen Auftrag vergeben oder ausschreiben, wobei der Wirkungsumfang des Auftrages innerhalb der jeweiligen Kompetenzen des Auftraggebers liegen muss.
Aufträge an politische AGs, die geeignet sind deren politische Meinungsbildung zu beeinflussen, sind aufgrund der speziellen Rolle dieser AGs nicht möglich.
Die Annahme eines Auftrages durch eine AG ist grundsätzlich freiwillig.
Es wird unterschieden zwischen freien und geregelten Aufträgen, wobei freie Aufträge frei zwischen Auftraggeber und beauftragter AG ausgehandelt werden können, ohne dass die weiteren Ausführungen unter diesem Punkt 3 zur Geltung kommen.
Geregelte Aufträge hingegen sind entsprechend den unter den hier ab Punkt 3.2 genannten Regeln formal zu beauftragen und dokumentiert abzuwickeln.
3.1. Geregelte Aufträge
Geregelte Aufträge sind alle Aufträge, die eine Übertragung von Kompetenzen, über die nur Organe der Piratenpartei verfügen, auf die AG bzw. Personen dieser AG vorsehen.
Weiterhin sind solche Aufträge geregelte Aufträge, mit denen die Zuordnung von finanzellen oder anderen Ressourcen von über € 1000 verbunden ist, wobei gleichartige Folgeaufträge innerhalb des Zeitraumes eines Kalenderjahres zusammengefasst werden.
3.2. Beauftragung
Die Beauftragung einer AG erfolgt per Beschluss des auftraggebenden Organs oder Piraten, womit diese bei geregelten Aufträgen den Status einer "beauftragten AG" (bAG) erlangt.
3.3. Definition des Auftrags
Diese Beauftragung kann nur erfolgen im Rahmen einer genauen Definition der zu übertragenden Kompetenzen. Insbesondere folgende Punkte sind zu definieren: (a) die inhaltliche Zielstellung, (b) das Budget oder die anderweitig zugeteilten Ressourcen, (c) der zu erzielende Output, (d) der Terminrahmen zur Erzielung des Outputs, (e) Beschreibung der Strategie (Roadmap) zur Erreichung des Outputs (einzusetzende Techniken, Verfahren, Personen, etc), (f) Intervalle und Umfang der zu publizierenden Zwischenberichte.
3.4. Ausschreibung der Beauftragung
Geregelte Beauftragungen werden immer im offenen Wettbewerb unter allen offiziellen AGs vergeben, d.h. die Beauftragung wird ausgeschrieben und alle offiziellen AGs können sich um die Beauftragung bewerben. Der Ausschreibungszeitraum hat mindestens 2 Monate zu betragen. Bei kleinen internen Projekten (Beauftragung beinhaltet nicht die Erarbeitung und Publikation offizieller Aussagen der Piratenpartei, sowie Budget < 5000€), kann der Ausschreibungszeitraum auf 14 Tage verkürzt werden. Um sicherzustellen, dass alle AG-Koordinatoren unmittelbar Kenntnis erlangen können, ist die Ausschreibung über alle offiziellen AG-Mailinglisten zu veröffentlichen.
3.5. Vergabe
Die Entscheidung über die Vergabe der Beauftragung trifft der Auftraggeber.
Erfolgt die Beauftragung durch einen Parteitag, so ist allen interessierten AGs die Gelegenheit zu einer kurzen Präsentation auf dem Parteitag zu geben. Erfolgt eine Beauftragung durch einen Vorstand, so ist der Auswahlprozess zwischen den Bewerbern, sowie die getroffenen Entscheidungen, die zur Auswahl des Gewinners beitragen, zu dokumentieren.
3.6. Regionale Vergabe
Vergibt ein Gebietsverband eine geregelte Beauftragung, so kann die Ausschreibung auf solche AGs beschränkt werden, die sich anhand ihrer Zieldokumentation auf einen regionalen Wirkungskreis festgelegt haben, bzw. die aufgrund von Mitgliederstruktur und Treffen einen Schwerpunkt von mindestens 80% in der entsprechenden Region aufweisen.
3.7. Dauer und Ende der Beauftragung
Beauftragungen erfolgen immer für einen definierten Zeitraum: Im Regelfall für 1 Jahr, maximal für 2 Jahre. Bei Ablauf oder anderweitiger Beendigung ist die Beauftragung neu auszuschreiben. Beauftragungen können durch die beauftragende Instanz, den Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht oder die beauftragte AG gekündigt werden, wodurch die AG unmittelbar wieder in den Stand einer regulären AG versetzt wird und dabei alle im Rahmen der Beauftragung übertragenen Kompetenzen verliert.
3.8. Parteirechtlich korrekte Umsetzung
Um die parteirechtlich korrekte Umsetzung des Wechsels zwischen regulärer und beauftragter AG sicherzustellen, werden Juristen beauftragt. Dies betrifft die Ausarbeitung entsprechender Satzungserweiterungen zur Definition der beiden AG-Arten, sowie die auf den Parteitagen oder von den Vorständen zu verwendenden Wortlaute für die einzelnen Beauftragungs-Beschlüsse (Vorlagen / Textbausteine). Formale Kompetenzen werden hierbei aus juristischen Gründen an konkret benannte Personen gebunden.
4. AG-Orgateam und Aufgaben
4.1. AG-Orgateam
Technisch ist das AG-Orgateam eine beauftragte AG mit 5-7 benannten Verantwortlichen, deren Beauftragung durch den Bundesparteitag erfolgt. Die Mitglieder des AG-Orgateams stammen aus unterschiedlichen Landesverbänden und können nicht gleichzeitig Vorstände oder Mitglieder von Schiedsgerichten sein.
4.2. Benennung der AGs
Sicherstellung, dass die Benennung der AGs selbsterklärend ist und die Inhalte der AG jeweils nach aussen transparent macht. Für Aussenstehende muss über den Namen der AG (mindestens in Kombination mit der Zielbeschreibung) erkennbar sein, was ihre Inhalte und Ziele sind, bzw. worin ihre Abgrenzung von anderen, ähnlichen AGs besteht.
4.3. AG-Liste
Führen und publizieren der offiziellen AG Liste, sowie der Listen bekannten inoffizieller, noch in Gründung befindlicher, sowie stillgelegter AGs.
4.4. Verwaltung und Kontrolle des Status der AGs
Kontrolle der Publikation des Status der AGs über deren jeweilige AG Wiki Seite, sowie der Übereinstimmung von Name und Kurzbeschreibung mit den tatsächlichen Inhalten und verfolgten Zielen (Transparenz).
4.5. Strukturierung der AGs
Einordnung der einzelnen AGs in ein AG-Struktur-Konzept, das der Transparenz der AG-Struktur dient. Details sind noch zu definieren.
4.6. AG-Mailingliste
Das AG-Orgateam richtet für jede AG eine separate Mailingliste ein. Diese Liste dient der AG dazu, Bekanntmachungen zu veröffentlichen und inhaltliche Diskussionen zu führen. Falls von den Koordinatoren der AG gewünscht kann auch ein Forenbereich für die AG eingerichtet werden.
4.7. Publizieren von AG relevanten Informationen
Das AG-Orgateam verwaltet die zentrale AG-Übersichts-Wikiseite, auf der alle AGs übersichtlich mit Namen und Kurztext darzustellen sind (Link zur AG Wikiseite). Bekanntmachen von Statusänderungen von AGs und anderen relevanten Informationen über eine AG Announce Mailingliste, sowie über die 'Aktiven' Mailingliste. Ein Forum-Bereich für Diskussionen wird angelegt. Eine Liste der beauftragten AGs wird ebenfalls geführt und veröffentlicht.
4.8. Kontrolle von AGs
Gelegentliche Kontrolle von AGs auf Aktivität. Kommt dem AG-Orgateam zur Kenntnis, dass eine AG seit sechs Monaten oder länger keine Aktivitäten mehr hatte, dass die Koordinatoren nicht mehr erreichbar sind, etc., so erhält die AG den Status einer ruhenden AG. Auf der Wikiseite der AG, die bestehen bleibt, wird dies deutlich kenntlich gemacht. Auf Wunsch der AG kann, sofern neue Koordinatoren gefunden sind, bzw. sofern erneute Aktivitäten geplant sind, die AG später wieder den Status einer offiziellen AGs erhalten.
4.9. Beratung der Gründer bei AG-Gründungen
Hinweis auf existierende und/oder ruhende AGs zum angestrebten Thema, die für Beitritt, Wiederbelebung oder Kooperation zur Verfügung stehen. Hinweis darauf, dass bei Neugründungen und Abspaltungen die Tätigkeitsbereiche gegeneinander abgegrenzt werden sollten und diese Abgrenzung aus dem Namen (kurz) und aus der Beschreibung auf der Wikiseite (detaillierter) ersichtlich sein muss. Diese Abgrenzung kann in der Region, den Zielen, oder einer inhaltlichen Differenzierung gegenüber den weiteren existierenden AGs liegen. Ziel dieser Vorgaben ist nicht die Unterbindung von Überschneidungen und / oder Konkurrenz der AGs, sondern die Gewährleistung von Transparenz.
4.10. Aufräumen verwaister AG Wikiseiten
Falls AGs länger als ein Jahr stillgelegt waren und der Inhalt der Wikiseite ganz offensichtlich obsolet ist, oder durch Überschneidungen mit späteren AG Neugründungen obsolet wurden, kann das AG-Orgateam die Wikiseiten dieser stillgelegten AGs in einen Archivbereich verschieben.
4.11. Entscheidungen
Alle Entscheidungen des AG-Orgateams sind zu dokumentieren.
Für Entscheidungen, die zur Ablehnung einer AG als offizielle AG der Piratenpartei wegen Nichtkonformität mit diesen Regeln, sowie für das Verschieben stillgelegter und/oder obsoleter AGs in einen Archivbereich, ist eine 2/3 Mehrheit innerhalb des AG-Orgateams erforderlich. Solche Entscheidungen können vor dem Bundesschiedsgericht angefochten werden.
Zur Stillegung satzungswidriger AGs ruft das AG-Orgateam das Bundesschiedsgericht an.
5. Strukturen der Gebietsverbände
Ziel dieses Regelwerks ist die Schaffung eines bundesweiten Rahmes, für Transparenz und Zusammenarbeit der AGs im Sinne einer effektiven Partizipation und politischen Meinungsbildung in der Piratenpartei.
Die Arbeit der Gebietsverbände soll jedoch nicht eingeschränkt werden. So können innerhalb der Gebietsverbände natürlich weitere Strukturen, wie etwa die bereits existierenden Crews und Squads gebildet werden.
Sollten sich AGs, die Landesverbänden zugeordnet sind, nicht an diesem Regelwerk orientieren wollen, so können diese sich von den offiziellen AGs durch Zuordnung zu ihrem Gebietsverband unterschieden, wie folgt (Beispiel): „AG Nahverkehr des LV Berlin“.
6. Übergangsregelungen
Mit Inkrafttreten dieses Regelwerks und Arbeitsaufnahme des AG-Orgateams beginnt eine Übergangsphase von 3 Monaten, in der alle existierenden AGs sich mit dem AG-Orgateam abstimmen können.
Der Statuswechsel ist freiwillig: Falls die Mitglieder der AG den Übergang zum Status einer offiziellen AG der Piratenpartei nicht anstreben möchten, können sie auch zu einer anderen, gegebenenfalls auch regionalen, Struktur wechseln.