SH:LPT2009.1/Satzungsänderungsanträge

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Einleitung

Änderungen der Satzung . Hier kann gesammelt werden, damit nicht mehrere die gleichen Anträge macht. Fertige Anträge müssen bis 3 Wochen vor dem LPT eingereicht werden.


§9b Abs. 2g

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von: Duracell 01:10, 18. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 9bb2g-01
  • Status: zurückgezogen Proofy 21:46, 16. Jul. 2009 (CEST)

Änderung

„Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.“

ersetzen durch „Der Landesparteitag tagt mindestens einmal im Kalenderjahr.“

Begründung

Flexibler, falls andere Dinge dazwischen kommen.

§9b Abs. 4

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:
  • Antrag Nummer:9bb4-01
  • Status: zurückgezogen Proofy 21:46, 16. Jul. 2009 (CEST)

Änderung

streichen und ersetzen durch:

Ein Landesparteitag muss sich mindestens mit einen dieser Aufgaben widmen: Vorstandswahlen, Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen(Kandidatenwahlen für Wahllisten und Wahlen von Direktkandidaten), Wahlen von Delegierten für höher stehende Ordnungen (z.B. BPT), wenn dies gefordert sein sollte, Abstimmungen für Partei- und Wahlprogramme und Abstimmungen zu Änderungen in der Satzung

Begründung

so kann man mehrere LPTs mit verschiedenen Themen abhalten.

§9b Abs. 7

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:Stefan Kleyer 00:09, 18. Juli 2009 (CEST); Duracell 01:10, 18. Jul. 2009 (CEST); --Uli 15:12, 18. Jul. 2009 (CEST); KrachbummNT 13:31, 19. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer:9ba7-01
  • Status: eingereicht

Erweiterung

folgendes hinzufügen, aber erst nach dem LPT gültig machen, Abs. 7

Mindestens 1/10 der Piraten des Landesverbandes muss 14 Tage vor Beginn eines Landesparteitages die Teilnahme schriftlich (Email,Fax,Post) dem Vorstand zusichern, damit der angesetzte Termin wahrgenommen werden kann.

Begründung

So wird vermieden, dass durch einen schlechten Ort oder Termin nur eine kleine Gruppe Beschlüsse für alle vornehmen kann. Beispiel: Auf Helgoland am 24.12.

§9a Abs. 3

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von: Duracell 01:10, 18. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer:9aa3-01
  • Status: zurückgezogen Proofy 21:46, 16. Jul. 2009 (CEST)

Änderung

Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag gewählt.

Ersetzen durch

Die Mitglieder des Vorstandes werden von einem Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ein Landesparteitag mit Vorstandswahlen muss mindestens einmal im Kalenderjahr durchgeführt werden.

Begründung

Die Amtszeiten könnten bei mehreren LPT sehr kurz werden.

§9a Abs. 9

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:
  • Antrag Nummer:9aa9-01
  • Status: zurückgezogen Proofy 21:46, 16. Jul. 2009 (CEST)

Änderung

Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.

Ersetzen durch:

Der Vorstand liefert zum Landesparteitag mit Vorstandswahlen einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.

Begründung

Ist nur zur Entlastung nötig und darum nur bei Vorstandswahlen

§9a Abs. 10

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:
  • Antrag Nummer: 9aa10-01
  • Status: zurückgezogen Proofy 21:53, 16. Jul. 2009 (CEST)

Erweiterung

hinzufügen neuer Absatz. Spätere Absätze rücken ein weiter.

Der Landesparteitag mit Vorstandswahlen nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

Begründung

Verschiebung aus §9b Abs. 4

§10 Abs. 1

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:Punkrockkavalier 23:12, 17. Jul. 2009 (CEST); --Uli 15:12, 18. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 10a1-01
  • Status: eingereicht

Änderung

Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.

Ersetzen durch:

Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Wahlordnung des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Sollten Wahlen in der Wahlordnung nicht geregelt sein, gelten die Vorgaben der Bundessatzung.

Begründung

unabhängiger vom Bund werden und selber eine coole Wahlordnung erstellen. Diese Wahlordnung muss aber erst erstellt werden. Sie soll dabei auch als Hilfe dienen: Ideen bisher: Alle auf der Aktivenliste sind automatisch auf den Listen und müssen sich aktiv streichen lassen. Regelung in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf der Liste stehen (Es wird immer gerne oben angekreuzt) Was kommt als Info auf den Listen (Name, Alias, Twitterbild, Wahlkreis). Wie ist die Reihenfolge bei Punktgleichheit (Einigung untereinander, Zugehörigkeit bei Piraten, Münze werfen, Paintballduell ;)

§9b Abs. 3

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:Punkrockkavalier 23:12, 17. Jul. 2009 (CEST); Duracell 01:10, 18. Jul. 2009 (CEST);--Uli 15:12, 18. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 9ba3-01
  • Status: eingereicht

Änderung

Ist der Vorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.

Ersetzen durch:

Der Vorstand kann zu außerordentlichen Landesparteitagen einladen.

Begründung

außerordentlichen Landesparteitag separat definieren und Einberufung allgemeiner halten, um z.B. auf aktuelle Änderungen wie vorgezogene Wahlen reagieren zu können. Handlungsunfähigkeit wird schon in einem anderen §en behandelt

§14

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von: KrachbummNT 17:08, 19. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 14-01
  • Status: eingereicht Proofy 23:36, 18. Jul. 2009 (CEST)

Änderung

Erweiterung: §14 Außerordentlicher Landesparteitag

Begründung

Definition des außerordentlichen Landesparteitagen

§14 Abs. 1

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:Punkrockkavalier 23:12, 17. Jul. 2009 (CEST); Stefan Kleyer 00:14, 18. Juli 2009 (CEST); --Uli 15:12, 18. Jul. 2009 (CEST);KrachbummNT 17:08, 19. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 14a1-01 und 14a1-02
  • Status: eingereicht

Änderung

Erweiterung: (1) Es gelten anlog die §9b, Abs. 1 und Abs. 5

alternativ wenn 9ba7-01 erfolgte

(1) Es gelten anlog die §9b, Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 7

Begründung

Definition des außerordentlichen Landesparteitagen

§14 Abs. 2

Info

  • Eingereicht von: Proofy
  • Unterstützt von:Punkrockkavalier 23:12, 17. Jul. 2009 (CEST); Stefan Kleyer 00:16, 18. Juli 2009 (CEST); --Uli 15:12, 18. Jul. 2009 (CEST); KrachbummNT 17:08, 19. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 14a2-01
  • Status: eingereicht

Änderung

Erweiterung: (2) Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens eine Woche vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem außergewöhnlichen Parteitag ist die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

Begründung

Definition des außerordentlichen Landesparteitagen

§14 Abs. 3

Info

  • Eingereicht von: KrachbummNT
  • Handhabung des Antrages weitergerreicht an Proofy--KrachbummNT 22:19, 22. Nov. 2009 (CET)
  • Unterstützt von:Punkrockkavalier 20:17, 19. Jul. 2009 (CEST), jostey 14:05, 27. Jul. 2009 (CEST)
  • Antrag Nummer: 14a3-01
  • Status: eingereicht zum Lpt am 16.08.2009

Änderung

Erweiterung: (3) Dieser Paragraph gilt nur, wenn im Bundesland Schleswig-Holstein vorgezogene Landtagswahlen stattfinden.

Begründung

Dass nicht alle Lpts nur 3 Tage vorher angekündigt werden. Beibehalten sollte der Paragraph aber auf jeden Fall, falls die jetzige Situation sich wiederholt.