SN:Kreisverband/Meissen/Spenden

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Diese Seite erläutert den Umgang mit Spenden im Kreisverband Meißen und informiert über Spenden.

Hinweise

  • Spenden bis 1.000 € können in bar angenommen werden
  • anonyme Spenden sind auf 500 € begrenzt
  • Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden Schatzmeister des Kreisverbandes benachrichtigen
  • Spenden ab 50.000 € werden dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt
  • Spenden werden namentlich veröffentlicht sofern der Spender der Veröffentlichung weder formlos noch formal widerspricht. Ab 500 € werden alle Spendernamen veröffentlicht.

Aufwandsspenden

Aufwandsspenden sind zulässig wenn:

  • ein Auftrag an die betreffende Person vom Kreisverband vorliegt
  • die Person einen Anspruch auf die Leistungen hat
  • die Person von sich aus spendet
  • Vorausetzungen:
    • der Kreisverband muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können.
    • Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
    • Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.

Sachspenden

  • Sachspenden an den Kreisverband Meißen werden ebenso behandelt wie Geldspenden.
  • Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
  • Das Formular Datei:KV-MEI Bestätigung von Auslagen.pdf

Spendenbescheinigungen

Spendenbescheinigungen werden ab 200,- € ausgestellt. Wenn eine Spendenbescheinigung für niedrigere Beträge gewünscht wird, bitte beim Schatzmeister anfordern.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN

findet Ihr hier

Reisekostenerstattung

Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von

  • Ämtern, in die sie von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
  • Mandaten, die ihnen von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
  • Aufgaben , mit denen sie von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.

2013

erhaltene Spenden

Datum Betrag Spender Spendenart
09.01.2013 25,00 € Sören Skalicks B
18.01.2013 15,00 € Michael Bauschke A
20.02.2013 174,50 € Bruno v. Vorkampff-Laue A
12.03.2013 200,00 € Michael Bauschke B
07.04.2013 61,40 € Michael Bauschke A
17.04.2013 6,00 € Toni Salitz A
30.06.2013 10,00 € Thomas Grafe B
18.07.2013 140,00 € Wolfgang Schanz B
05.09.2013 50,00 € René Schönfelder B
02.10.2013 8,60 € Toni Salitz A
25.10.2013 3,60 € Wolfgang Schanz A
30.10.2013 13,40 € Michael Bauschke A
30.10.2013 265,00 € Michael Bauschke A
30.10.2013 12,40 € Michael Bauschke A
05.11.2013 10,20 € Andreas Bärisch A
17.11.2013 11,20 € Michael Bauschke A
17.11.2013 13,40 € Michael Bauschke A
17.11.2013 13,40 € Michael Bauschke A
17.11.2013 13,20 € Michael Bauschke A
17.11.2013 38,80 € Michael Bauschke A
22.11.2013 217,47 € Ingenieurbüro Bauschke S
23.11.2013 10,60 € Andreas Bärisch A
23.11.2013 42,40 € Toni Salitz A
24.11.2013 19,00 € Michael Bauschke A
25.11.2013 11,00 € Wolfgang Schanz A
04.12.2013 15,00 € Michael Bauschke A

2014

Datei:SN KVMEI Spendenliste2014.pdf