SN:Kreisverband/Meissen/Spenden
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Diese Seite erläutert den Umgang mit Spenden im Kreisverband Meißen und informiert über Spenden.
Inhaltsverzeichnis
Hinweise
- Spenden bis 1.000 € können in bar angenommen werden
- anonyme Spenden sind auf 500 € begrenzt
- Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden Schatzmeister des Kreisverbandes benachrichtigen
- Spenden ab 50.000 € werden dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt
- Spenden werden namentlich veröffentlicht sofern der Spender der Veröffentlichung weder formlos noch formal widerspricht. Ab 500 € werden alle Spendernamen veröffentlicht.
Aufwandsspenden
Aufwandsspenden sind zulässig wenn:
- ein Auftrag an die betreffende Person vom Kreisverband vorliegt
- die Person einen Anspruch auf die Leistungen hat
- die Person von sich aus spendet
- Vorausetzungen:
- der Kreisverband muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können.
- Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
- Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.
Sachspenden
- Sachspenden an den Kreisverband Meißen werden ebenso behandelt wie Geldspenden.
- Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
- Das Formular Datei:KV-MEI Bestätigung von Auslagen.pdf
Spendenbescheinigungen
Spendenbescheinigungen werden ab 200,- € ausgestellt. Wenn eine Spendenbescheinigung für niedrigere Beträge gewünscht wird, bitte beim Schatzmeister anfordern.
Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN
findet Ihr hier
Reisekostenerstattung
Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von
- Ämtern, in die sie von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
- Mandaten, die ihnen von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
- Aufgaben , mit denen sie von einem satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.
- zum Formular: Datei:KV-MEI Formular Reisekosten.pdf
- zum Formular gültig ab 2014: Datei:KV-MEI Formular Reisekosten 2014.pdf
2013
erhaltene Spenden
Datum | Betrag | Spender | Spendenart |
---|---|---|---|
09.01.2013 | 25,00 € | Sören Skalicks | B |
18.01.2013 | 15,00 € | Michael Bauschke | A |
20.02.2013 | 174,50 € | Bruno v. Vorkampff-Laue | A |
12.03.2013 | 200,00 € | Michael Bauschke | B |
07.04.2013 | 61,40 € | Michael Bauschke | A |
17.04.2013 | 6,00 € | Toni Salitz | A |
30.06.2013 | 10,00 € | Thomas Grafe | B |
18.07.2013 | 140,00 € | Wolfgang Schanz | B |
05.09.2013 | 50,00 € | René Schönfelder | B |
02.10.2013 | 8,60 € | Toni Salitz | A |
25.10.2013 | 3,60 € | Wolfgang Schanz | A |
30.10.2013 | 13,40 € | Michael Bauschke | A |
30.10.2013 | 265,00 € | Michael Bauschke | A |
30.10.2013 | 12,40 € | Michael Bauschke | A |
05.11.2013 | 10,20 € | Andreas Bärisch | A |
17.11.2013 | 11,20 € | Michael Bauschke | A |
17.11.2013 | 13,40 € | Michael Bauschke | A |
17.11.2013 | 13,40 € | Michael Bauschke | A |
17.11.2013 | 13,20 € | Michael Bauschke | A |
17.11.2013 | 38,80 € | Michael Bauschke | A |
22.11.2013 | 217,47 € | Ingenieurbüro Bauschke | S |
23.11.2013 | 10,60 € | Andreas Bärisch | A |
23.11.2013 | 42,40 € | Toni Salitz | A |
24.11.2013 | 19,00 € | Michael Bauschke | A |
25.11.2013 | 11,00 € | Wolfgang Schanz | A |
04.12.2013 | 15,00 € | Michael Bauschke | A |