SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand
Dies ist die Geschäftsordnung des am 06.07.2013 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte.
Sie ist in der Vorstandssitzung am 11. Juli 2013 einstimmig beschlossen worden.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
1. 1Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
3. 1Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.
§ 2 Vorstand
Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzender: Thomas Lörinczy
- stellvertretender Vorsitzender: Mark Neis
- Schatzmeister: Marko Goschin
- stellvertretender Schatzmeister: [[Benutzer:|Alexander Adam]]
- Generalsekretär: Kevin Fleischer
§ 3 Beschlussfassung
1. 1Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren gefasst. 2Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail oder im Wiki abgestimmt und erfordern zur Annahme die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. 3Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit von einem Vorstandsmitglied in Textform festgestellt wird oder zur nächsten regulären Vorstandssitzung. 4Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.
2. 1Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.
3. 1Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanzlage erfordert. 2Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen. 3Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden. 4Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.
4. 1Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit.
5. 1An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. 2 Der Betroffene hat dies dem Vorsitzenden unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen. 3 Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorsitzende bzw. bei persönlicher Betroffenheit dessen Stellvertreter.
§ 4 Antragsrecht
1. 1Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden. 2Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten. 3Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht. 4Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.
2. 1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 3Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 4Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen. 5Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.
3. 1Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung, oder wenn sie geeignet sind, per Umlaufbeschluss im Wiki oder per E-Mail entschieden.
§ 5 Vorstandssitzungen
1. 1Die Vorstandssitzungen finden möglichst monatlich statt. 2Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (Server NRW, Raum Sachsen - Gliederungen - KV Chemnitz) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination.
2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.
3. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder teilnehmen. 2Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.
4. 1Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung.
5. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 4Die Sitzungsleitung kann begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.
6. 1Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich. 2Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit oder anonymisierte(n) Beschlusstext(e) ersetzt. 3Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.
7. 1Vorstandssitzungen dauern in der Regel höchstens 3 Stunden und können durch Pausen unterbrochen werden. 2Eine Verlängerung ist nur einstimmig möglich. 3 Nicht behandelte Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Vorstandssitzung vertagt.
§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung
1. 1Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär, der Schatzmeister und dessen Stellvertreter.
2. 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. 2Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§ 7 Verantwortungsbereiche
Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorsitzender - Thomas Lörinczy
- offizielle Vertretung des Vorstandes
- Hauptansprechpartner
- Öffentlichkeitsarbeit / Presse / Webseite / SocialMedia / Kalenderpflege
- Sitzungsleitung
- Aufgabentracking
- Spenden und Sponsoring
- Vorträge / Empfänge / Podiumsdiskussionen
- Büro / Schlüsselverwaltung / Belegung
- Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
2. stellvertretender Vorsitzender - Mark Neis
- Sitzungsleitung
- Vorträge / Empfänge / Podiumsdiskussionen
- Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen (ab November)
3. Schatzmeister - Marko Goschin
- Finanzen
- Verträge und Versicherungen
- Juristische Fragen
- Brief- und Paketeingang
- Büro / Schlüsselverwaltung
Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.
4. stellvertretender Schatzmeister - [[Benutzer:|Alexander Adam]]
- Finanzen
- Inventarverzeichnis / Wertbestimmung
- Brief- und Paketeingang
- Aufgabentracking
5. Generalsekretär - Kevin Fleischer
- Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten / Adressen
- Vorbereitung der Aufnahme neuer Mitglieder
- Mitgliederpflege
- Aufbewahrung wichtiger Dokumente / Bankschließfach
- Vorträge / Empfänge / Podiumsdiskussionen
- Spenden und Sponsoring
- Vorbereitung von Veranstaltungen
- Ehrungen, Flauschbeauftrager
- Organisation / Verpflegung / Gäste
§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung'’'
1. 1Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.
2. 1Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. 2Die Beauftragten sind nur gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig. 3Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 4Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.
3. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln. 2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
§ 9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
1. 1Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 11. Juli 2013 in Kraft.