Rentenmodell für das 21. Jahrhundert - Diskriminierungsfreie Variante

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Christian Steinle.

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Positionspapier Antrag Nr.
Beantragt von
Christian Steinle
Titel 
Rentenmodell für das 21. Jahrhundert
Antrag

Begründung für verbesserte Version: Um Missverständnisse bei der Verwendung des Begriffes "Bürger" der im juristischen Sinne Staatsangehörige bzw. wenn in Deutschland geäußert Deutsche meint, und nur umgangssprachlich synonym mit Einwohner verwendet wird, empfehle ich den Antrag der AG 60+ mit dem Titel "Rentenmodell für das 21. Jahrhundert" dahingehend abzuändern, dass an Stelle der verwendeten Begriffe "Staatsbürger", "Bürger" und "Einwohner" die Formulierung "alle in Deutschland lebenden Menschen" benutzt wird. Dies stellt sicher, dass der Antrag nicht dahingehend missverstanden werden kann, dass wir eine gesetzliche Rente nur für Deutsche oder Sesshafte fordern, sondern auch Migranten und Obdachlose eingeschlossen sind. Im übrigens verwendet das bisherige Rentengesetz (SGB VI) den Begriff Personen, der ebenfalls nicht die Nationalität und Sesshaftigkeit voraussetzt.

Antragstext:


Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Programmpunkte als Programmteil "Rentenpolitik" in das Programm der Piratenpartei Landesverband Bayern aufzunehmen.

Dieser Programmantrag basiert auf dem Positionspapier P 80 beschlossen auf dem Landesparteitag 2012.1 in Straubing

Programmpunkte:

1. Wir sind für eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle in Deutschland lebenden Menschen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

2. Wir sind für eine staatlich abgesicherte obligatorische Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insolvenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.

3. Wir sind für die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle in Deutschland lebenden Menschen für eine Zusatzrente ansparen können.

Das Programm lehnt sich an das bestehende Rentenmodell in der Schweiz und Schweden an.

Ziele:

1. Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends

2. Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung

3. Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen

Begründung

Das Scheitern der derzeitigen Rentenpolitik hat folgende Gründe:

beitragsfremde Leistungen, die nicht ausgeglichen werden die finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zahlen ein, keine Beamten und Selbständigen, Kapitaleinkünfte sind nicht berücksichtigt) Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden) Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt) Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU) Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt. Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.

Einzelheiten:

zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung) Einzahlung durch alle in Deutschland lebenden Menschen (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, Nichtselbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen ...).

Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung verfassungsgemäß ist oder eine Beitragsbemessungsgrenze festgelegt sein muss. Diese sollte dann aber wesentlich höher als heute (5.600€) sein, oder komplett aufgehoben werden. Aus der Gesamteinzahlung folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung wie heute in der Schweiz ( zur Zeit - Untergrenze 13.920 Schweizer Franken - Obergrenze 27.840 Schweizer Franken p.a. ) für alle Rentenbezieher. Die untere Grenze soll in ihrer Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG) genügen. Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung ...). Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe dem Existenzminimums entspricht und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).

zu Programmpunkt 2. Betriebliche Zusatzversorgung

Alle Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.

zu Programmpunkt 3. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)

Alle in Deutschland lebenden Menschen können eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein. Ein Staatsfonds mit günstigen Gebühren nach schwedischem Modell wird alternativ zu Bank- und Versicherungssparplänen angestrebt.

Allgemeines

Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit teilweise langen Übergangszeiten gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muss durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Die Einberufung einer Kommission zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert. Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge. Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen). Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet. Das Programmpapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Programmantrags entsprachen, aufgenommen. Die Programmpunkte 1-3 können einzeln wirksam werden und damit auch einzeln abgestimmt werden. zweite Zeile etc.






Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.