RP:AG Bildung/Ideenbörse/Oktoberkonzept

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Im Folgenden wird ein piratiges Bildungskonzept aus dem LV RLP beschrieben, das aber auch bundesweit als Vorschlag vorgelegt weren soll. Das Konzept befindet sich in Liquid Feedback unter folgenden Initiativen:

Meinungsbilder zur Finanzierung (abgebrochen):

Inhaltsverzeichnis

Bildungspolitisches Konzept

Das hier präsentierte Gesamtkonzept soll möglichst Deutschlandweit eingesetzt werden, sofern nicht dringende Gründe dagegen sprechen dieses Konzept im betreffenden Bundesland umzusetzen. Es geht dabei nicht um eine Aufweichung des Föderalismus oder eine Umverteilung der verfassungsmäßigen Kompetenzen. Dieses Konzept soll lediglich auf Bundesebene durch eine reguläre Mehrheit beschlossen werden, damit sich andere Landesverbände an dieses Konzept angleichen können. Im Sinne einer gerechten Bildungspolitik sind große Unterschiede der Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern nicht wünschenswert und sollen abgebaut werden.

Modul 01: Grundsätze

Bildung in Deutschland soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihrer Entwicklung und ihrer persönlichen Fähigkeiten möglichst optimal fördern sowie Ihnen erlauben, ihre Persönlichkeit frei zu entwickeln. Bildungsziel ist neben der Vermittlung von Wissen, die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen, damit der nachwachsende Teil der Gesellschaft aufgeklärt, bewusst und reflektiert in der Gesellschaft, sowohl in ihrem Möglichkeiten als auch in ihren Problemen, teilhaben kann. Ein weiteres Bildungsziel ist die Befähigung des Menschen ein selbstbestimmtes, seinen Bedürfnissen und Talenten entsprechendes Leben führen zu können, indem diesen eine qualifizierte Teilhabe am Berufsleben ermöglicht wird.

Das Bildungssystem muss diskriminierungsfrei auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen und der Tatsache Rechnung tragen, dass Menschen in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Fähigkeiten, Fertigkeiten, Wissen und Kompetenzen haben. Dabei wird eine Balance zwischen Fördern und Fordern angestrebt. Der Grad an Bildung, den jeder Einzelne erreicht, darf nicht von sozialer Herkunft, Wohnort oder wirtschaftlichem Hintergrund abhängen. Daher muss allgemeine Bildung lebenslang kostenfrei sein und Allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zur Verfügung stehen.

Wir lehnen Schulen und Hochschulen als reine Wissensvermittler ab. Bildung soll Kompetenzen und Methoden vermitteln und die Fähigkeit schaffen Fakten zu Sammeln und die nötigen Schlussfolgerungen eigenständig zu ziehen. Diese Fähigkeiten sind essenziell für eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe und Voraussetzung, um die Handlungsfähigkeit in Freiheit über das gesamte Leben hinweg zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen wird auch Wissensvermittlung eine Rolle spielen, jedoch soll Wissen als Werkzeug eines freien Menschen verstanden werden und nicht als Grundlage für die berufliche Laufbahn.

Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Regeln für alle Bildungsangebote:

  • Bildungsangebote sind kostenfrei.
  • Die Dauer der Schullaufbahn hängt nicht davon ab, welche Entscheidungen die Lernenden, ihre Lehrer oder ihre Eltern in dieser Zeit treffen. Die Schulzeit dauert für alle 13 Schuljahre.
  • Der Besuch einer bestimmten Schulform kann Voraussetzungen haben, die aber nachholbar sein müssen, damit ein Wechsel zwischen Schulformen immer möglich ist.
  • Lehrpläne und Studiengangkonzepte werden auf den Erwerb von Kompetenzen ausgelegt. Fächergrenzen sollen dabei verschwimmen.
  • Bildungsangebote können, sofern sie nicht verpflichtend sind, zu jedem Zeitpunkt freiwillig wahrgenommen werden.
  • Im Interesse von lebenslangem Lernen soll keine Altersbeschränkung für den Besuch weiterführender Bildungsangebote bestehen.

Die Umsetzung dieser Grundsätze erfordert ein sehr teueres aber notwendiges Bildungssystem, das - um der Kostenfreiheit gerecht zu werden - aus Steuergeldern finanziert werden muss. Um eine Explosion dieser Kosten zu vermeiden, soll das Bildungssystem möglichst effizient gestaltet sein, ohne jedoch wichtige Grundsätze aufzugeben. Bei den folgenden Konzepten werden daher die zu erwarteten Kosten abgeschätzt und am Ende des Konzepts ein Plan zur steuerlichen Gegenfinanzierung benannt.

Begründung

  • Eine gleich lange Schulzeit für alle Schulformen hilft, dass der Besuch einer Schulform nicht automatisch eine bessere oder hochwertigere Bildung bedeutet. Unterschiedliche Schulen haben den Sinn unterschiedliche Unterrichtsstile und Inhalte anzubieten. Dauert die Schulzeit unterschiedlich lang, sind Schülerinnen und Schüler, die nur für kürzere Zeit in den Genuss von professionellem Unterricht kommen benachteiligt.
  • Die traditionellen Schulfächer haben durchaus ihren Sinn und ein Existenzrecht. Die moderne Gesellschaft stellt für junge Menschen aber in zunehmendem Maß Herausforderungen, die sich nicht einer einzelnen Fachrichtung erschöpfend behandeln lassen. Die Ermöglichung und Förderung fächerübergreifenden Unterrichts hilft, passende Denkmuster zu erlernen und Erkenntnisse aus einem Fach auch in anderen Fächern anzuwenden. Wir sollten diese Form des Unterrichts an allen Bildungseinrichtungen verpflichtend umsetzen.
  • Die Kosten, bestehende Kurse für interessierte aber ältere Bürger zu öffnen sind vergleichsweise gering. Von den Weiterbildungsmöglichkeiten, die sich so ergeben, ist jedoch ein erheblicher wirtschaftlicher und persönlicher Gewinn für die Lernenden zu erwarten.

Modul 02: Systemische Vision

Modul 02a: vorschulische Bildung

Der vorschulischen Förderung von Kindern kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen, finanziellen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher sollen vorschulische Fördermöglichkeiten kostenlos und frei zugänglich angeboten werden.

Eltern müssen Kindergärten und Kindertagesstätten für ihre Kinder frei wählen können. Jedem Kind wird von Geburt an bis zum Schuleintritt ein kostenloser Kindergartenplatz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.

Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleich zu stellen.

Bereits im Vorschulalter sollte ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in „Brennpunktbezirken“ sollten sowohl beim Personal und dessen Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z.B. Küchen) und dem pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden.

Das letzte Kindergartenjahr soll für alle Vorschulkinder verpflichtend sein.

Die Herausforderungen im Beruf des Erziehers übersteigen die Möglichkeiten dessen, was in einer Ausbildung vermittelt werden kann. Daher soll Erzieher zu einem Studiengang umgewandelt werden.

Kosten

Laut Einzelplan im Haushalt von 2011 (http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/09.pdf) belaufen sich die Personalausgaben im Bereich "Jugend", bei dem fast die kompletten Ausgaben in Kindergärten und KiTas fließen 306 Mio. €. Geht man davon aus, dass die Gehälter der ErzieherInnen aufgrund der aufwändigeren Ausbildung um 30% steigen müssen, ergeben sich so Mehrausgaben von 92 Mio. €. Zu Ausgaben bei vorschulischer Bildung siehe auch http://www.dji.de/bibs/42_1459FamunterstExpertise.pdf.

Modul 02b: Grundschule

Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindergärten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind auf Grund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn Kinder mit speziellem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) und zusätzlichen Lehrerstunden.

Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen.

Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.

Die Grundschule dauert vier Jahre.

Begründung

  • Studien aus den USA (vgl. Arthur Reynolds / University of Minnesota) zeigen, dass vorschulische Bildung effektiv soziale Ungerechtigkeiten ausgleichen kann. Es zeigt sich, dass Kinder aus bildungsfernen Familien im Erwachsenenalter einen höheren Bildungsabschluss erreichen, seltener mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder Kontakt zu Drogen haben, wenn sie an einem Vorschulprogramm teilgenommen haben.

Modul 02c: weiterführende Schule

Für die weiterführende Schule stehen ab der 5. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Da das Gymnasium grundsätzlich theoretischer orientiert ist, wird hier nur zwischen zwei Kursen unterschieden, bei der Gesamtschule sollen jeweils drei Kurse angeboten werden. Zudem bietet die Gesamtschule die Möglichkeit, stärker handwerkliche Inhalte zu lernen.

Beide Schulformen setzen stärker auf Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei soll das klassische Raster von 45 Min. Schulstunden aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen verpflichtend als rhythmisierende Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten arbeiten. Auf diese Weise wird projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert. Auch können die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.

Mit wachsendem Alter der Schülerinnen und Schüler, soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.

Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden, je nachdem, ob die Ausrichtung der Lernenden in ihrer Schullaufbahn eher theoretisch oder eher praktisch war. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.

Kosten am Beispiel Rheinland-Pfalz

Die Hochrechnung der Kosten stammt von http://www.bildungsxperten.net/wissen/wie-werden-schulen-finanziert/ was sich auf einen Bericht des Max-Planck-Instituts aus dem Jahr 2004 stützt. Laut Statistischem Landesamt haben 2010/2011 9403 Lernede die Hauptschule besucht (http://www.statistik.rlp.de/no_cache/staat-und-gesellschaft/bildung/tabellen/eckdaten-zu-allgemeinbildenden-schulen/). Zudem kosten laut der ersten Quelle alle Hauptschüler pro Schuljahr 200€ mehr und alle Realschüler pro Schuljahr sogar 1200€. Wir gehen davon aus, dass die weitere Verbreitung von Gesamtschulen in 20% der Fälle den zusätzlichen Anreiz schafft, die Schule mit Abitur abzuschließen.

9403/5(Jahre)*2400€(Mehrkosten für das zusätzliche Schuljahr für die Hauptschüler)+9403*200€(Mehrkosten um Hauptschülern die Gesamtschule zu ermöglichen)+103860*1200€(Mehrkosten, um den Realschülern die Gesamtschule zu ermöglichen)+22653*3*5400€(20% mehr Oberstufe)=498004640€. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten also auf ca. 500 mio.€.

Begründung

  • Der Abschluss der Hauptschule ist in diesem System nicht vorgesehen. Der schlechte Ruf von Hauptschule und auch Realschule(+) wird für alle Lernenden, die von einer Schule kommen die so heißt einen Nachteil in der Gesellschaft bedeuten. Die praktische Ausrichtung der Hauptschule kann bei einem Jahr längerer Schulzeit in dem hier vorgeschlagenen System an der Gesamtschule gefunden werden.
  • Gymnasiallehrer klagen über das stetig schlechter werdende Niveau an den Gymnasien, während gleichzeitig die Anmeldezahlen steigen und sich der Bedarf an Abiturienten erhöht. Die grundsätzlich eher theoretische Ausrichtung des Gymnasiums mit einem hochschulqualifizierenden Abschluss bei vergleichsweise langer Schulzeit ist gefragt. Dieser Bedarf kann auch von Gymnasien mit Kurssystem erfüllt werden. Auf diese Weise wird ein homogeneres Lernklima erreicht, sowie die Möglichkeit für die Lernenden geschaffen sich stärker nach der eigenen Begabung zu differenzieren.
  • Ein stärkerer Ausbau von Gesamtschule stärkt auf lange Sicht deren Akzeptanz und ermöglicht so eine adäquate Schulform für alle, die nicht 100% sicher sind, ans Gymnasium zu müssen. Es entsteht kein Nachteil, statt ans Gymnasium an die Gesamtschule gegangen zu sein. Dadurch wird das Problem der momentan viel zu starken Differenzierung nach der 4. Klasse (von der OECD als Hauptschwäche des deutschen Bildungssystems benannt) entschärft.
  • Das erfolgreiche Duale System wird beibehalten, wobei alle Auszubildenden den gleichen Abschluss nach 10 Jahren Schulzeit haben und so Ungerechtigkeiten bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen abgebaut werden können.
  • Ganztagsschulen sind unattraktiv für Schülerinnen und Schüler, wenn der Nachmittagsunterricht lediglich aus unpädagogischer Hausaufgabenüberwachung besteht. Wird jedoch ein rhythmisierender Ganztagsunterricht mit Lern- und Ruhephasen eingerichtet, können spezifische Talente besser gefördert werden und so die Motivation der SchülerInnen dauerhaft aufrecht erhalten werden. Die Schule wird von einem Ort des vormittäglichen Stresses zum Lebensmittelpunkt, an dem auch angenehme und interessante Tätigkeiten gemacht werden.

Modul 02d: das Kolleg

Als Alternative zu Gymnasium oder Gesamtschule steht den Schülern die projektorientierte Schulform des Kollegs zur Wahl. Das Kolleg nimmt erst Schüler mit mindestens 6 Jahren Schulbildung auf. Daher ist es möglich nach der 6. Klasse von der Gesamtschule oder dem Gymnasium auf das Kolleg zu wechseln. Der angestrebte Abschluss ist das Abitur, es besteht jedoch die Möglichkeit in der 10. Klasse an die Gesamtschule zu wechseln und dort mit dem berufsqualifizierenden Abschluss eine Ausbildung zu beginnen. Wie schnell das Abitur erreicht wird, hängt von der individuellen Leistung der Lernenden ab und kann um bis zu zwei Jahre variieren. Im Normalfall sollte nach dem 13. Schuljahr ein Abschluss erreicht sein. Wenn auf dem Kolleg zu wenig Fortschritte erkennbar sind, wird ein Wechsel auf die Gesamtschule vorgeschlagen.

Das Kolleg zeichnet sich durch ein projektorientiertes Lernen aus. Es steht den Schülerinnen und Schülern frei, ihre Kurse bzw. Seminare nach eigenem Ermessen zu wählen. Zusätzlich können die Lernenden eigene Projekte verfolgen und dafür ebenfalls Leistungsnachweise erhalten. Um sicher zu stellen, dass auf dem Kolleg eine ausreichende Allgemeinbildung erreicht wird, werden Leistungsnachweise aus verschiedenen Bereichen verlangt, sodass ein dem Gymnasium oder der Gesamtschule vergleichbares Stoffvolumen erreicht wird. Es geht bei dieser Schulform nicht um die Förderung leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler, sondern vielmehr um die Förderung von Lernenden, die bereits in relativ frühem Alter eine große Befähigung zu selbständigem Arbeiten zeigen. In diesem selbst organisierten Arbeiten werden die SchülerInnen durch das Lehrpersonal aktiv unterstützt, besonders mit Hinweisen wo und wie mehr zu dem gewählten Thema gelernt werden kann. Das Kolleg soll bewusst eine intensivere Beschäftigung der Lernenden mit einzelnen Themen ermöglichen, um so das Potential, das die kurzzeitige Begeisterung für ein Thema mit sich bringt, im Lernprozess voll ausnutzen zu können. Um flexibel auf die Launen der Lernenden eingehen zu können, soll der Zeitraum für die Bearbeitung eines Projektes relativ kurz gewählt werden (ca. 6 Wochen). Um auch komplexere Inhalte vermitteln zu können, dürfen Seminare angeboten werden, die aufeinander aufbauen und in der richtigen Reihenfolge besucht werden müssen. Ziel des Kollegs ist es durch vorlesungsartige Unterrichtseinheiten kombiniert mit selbst organisiertem Projektunterricht der Schüler eine Schulform zu schaffen, die adäquate Förderung sehr selbständig lernender SchülerInnen zu ermöglichen.

Als neue und alternative Schulform soll das Kolleg sich zunächst in wenigen Modellschulen beweisen, bevor diese Schulform in größerem Maß verbreitet werden soll.

Begründung

  • Im Wahlprogramm (http://wiki.piratenpartei.de/RP:Landtagswahl_2011/Wahlprogramm/Offiziell#Vielfalt_der_Bildung) findet sich ein prinzipielles Bekenntnis zu neuen Schulformen.
  • Das Kolleg bietet selbständig lernenden Schülerinnen und Schülern eine bessere Lernumgebung und ist somit eine wirksame Maßnahme zur Begabtenförderung.
  • Durch die Struktur des Kollegs werden Lernende ermutigt, mehr selbständig zu lernen und das erworbene Wissen stärker untereinander auszutauschen.
  • Die Mehrkosten bei Räumlichkeiten und Ausrüstung sind im Vergleich zu den Einsparungen bei Lehrerstunden klein.
  • Im Kolleg kann in stärkerem Maß als an anderen Schulen externes Personal eingesetzt werden (Gastredner, technische Assistenten).

Modul 02e: Hochschule

Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.

Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienpläne vorgegeben.

Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.

Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Beide Hochschulen bieten die Abschlüsse Doktus und Magister an, mit 8 bzw. 12 Semestern Regelstudienzeit. Regelstudienzeit heißt in diesem Fall, dass das Studium in dieser Zeit realistisch abgeschlossen werden kann, besonders schnelle Studierende also mit weniger Zeit auskommen. Die Qualität der Abschlüsse soll Europa-weit einheitlich sein. Der deutsche Abschluss Doktus soll mit dem Bachelor an renommierten europäischen Universitäten im Ausland vergleichbar sein, der Magister mit dem jeweiligen Master. Auf die Begriffe "Bachelor" und "Master" wird verzichtet, um sich von aktuell bestehenden Abschlüssen, die so heißen, abzugrenzen.

Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen.

An der Universität können aber verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Die Hochschulen sind momentan deutlich unterfinanziert. Anhand der Selbstverwaltungskompetenzen der Hochschulen kann davon ausgegangen werden, dass eine Budgeterhöhung sinnvoll für eine Verbesserung der Lehr- und Forschungsleistungen eingesetzt wird. Wir schlagen eine Budgeterhöhung um 25% vor, wodurch Mehrkosten von ca. 177mio.€ entstehen ((328540800(Uni Mainz)+82162000(Uni Trier)+99739300(Uni Kaiserslautern)+43997000(Uni Koblenz/Landau)+11289200(FH Bingen)+34707600(FH Kaiserslautern)+26740900(FH Koblenz)+11414500(FH Ludwigshafen)+27080900(FH Mainz)+30532500(FH Trier)+9963900(FH Worms))*0.25=706168600*0.25=176542105 Quelle Landeshaushalt: http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene0910/09.pdf). Die Abschaffung der momentan bestehenden Langzeitstudiengebühren muss hier nicht als Mehrkosten aufgeführt werden, da ihre Abschaffung bereits für 2016 beschlossen ist. Die Einnahmen waren ohnehin sehr gering (nur ca. doppelt so viel wie die dadurch entstandenen Verwaltungskosten).

Begründung

  • Es gibt sowohl einen Bedarf nach einem prinzipiell eher schulischen Studium, bei dem Studierende effizient zu einem Abschluss gelangen können, als auch für eine Universität nach humboldtschen Idealen, die Wissen vermittelt, um der Bildung willen. Studierende sollen in Deutschland die Wahl haben, wie sie ihre Hochschulbildung bekommen wollen und wie geradlinig ihr Weg zu einem Abschluss sein soll.
  • Die Studienzeiten zwischen Universität und Fachhochschule sind heute bereits fast gleich. Eine gleich lange Regelstudienzeit ist notwendig, um vergleichbare Abschlüsse anbieten zu können.
  • Fächerübergreifende Forschungsprojekte sind an allen Hochschulen zu selten. Dies liegt stark daran, dass Studierende durch unflexible Studienordnungen nur selten die Möglichkeit haben fächerübergreifend zu arbeiten. Die freiere Struktur der Universität soll dazu genutzt werden Fächergrenzen abzubauen und fächerübergreifende Forschung auch in frühen Semestern zu ermöglichen.
  • Niemand kann die Qualität von Abschlüssen, Studienordnungen und Lehrleistungen besser beurteilen, als die Hochschulen selbst. Daher ist es sinnvoll, dass ein Gremium aus Vertretern der Hochschulen auch die Akkreditierung von Studiengängen und die Qualitätssicherung der Abschlüsse übernimmt.
  • Arbeitgebern ist nicht abzuverlangen über die Qualität jeder Hochschule in Deutschland bescheid zu wissen. Daher müssen Abschlüsse qualitativ so vergleichbar sein, dass sie alleine ausreichen, dass ein Arbeitgeber eine Studienleistung beurteilen kann. Die Information, wo der Abschluss erworben wurde, sollte im Idealfall unwichtig sein.
  • Zusatzqualifikationen und eine besondere Auswahl an Leistungsnachweisen illustriert das wissenschaftliche Profil von HochschulabgängerInnen. Diese Information ist oft mehr wert, als Noten oder Studienorte. Genauere Informationen über den Bildungsstand helfen, Akademikerinnen und Akademiker optimal zu vermitteln.
  • Aufgrund von Fachkräftemangel kann es sich die Gesellschaft nicht leisten Studierende, die einen Abschluss erreichen können, vorzeitig aus dem Studium zu werfen. Daher muss die Studienzeit von Seiten der Hochschulen unbegrenzt sein. Dies gilt nicht unbedingt für staatliche Förderprogramme wie Bafög oder Stipendien.

Modul 03: Demokratie an Schulen

Für die angehenden Teilnehmer einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ist es wichtig, schon vor Erreichen des Wahlalters mit den Strukturen demokratischer Systeme vertraut zu werden. Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden, besser ist, wenn Schülerinnen und Schüler mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Die Rechte der Schülervertretung sind altersabhängig, um den Verantwortungsdruck für die Schülervertretung im Laufe des Erwachsenwerdens stetig zu steigern. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen, es ist jedoch erlaubt, wenn SchülerInnen sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die zu allgemeinpolitischen Parteien korrespondieren.

Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der LehrerInnen durch die SchülerInnen und die Verpflichtung für LehrerInnen und Schulleitung transparent zu arbeiten.

Modul 03a: Grundschulen

  • Die Schülervertretung (SV) an Grundschulen hat das Recht in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
  • KlassensprecherInnen werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der KlassensprecherIn einzugehen.
  • Mehrheitsentscheidungen der Klasse zu Problemen der Unterrichtsgestaltung oder zu Wandertagen sind nur dann für die Lehrer bindend, wenn auch eine Mehrheit der Eltern die Entscheidung schriftlich unterstützt.
  • Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht Einblick in die Entscheidungsfindungprozesse der Lererinnen und Lehrer sowie der Schulleitung zu nehmen.
  • Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde an das Kultusministerium von SV, Elternvertretung oder beliebiger Lehrkraft eingereicht werden. Der Streitfall kann nur von einer externen Stelle gelöst werden. Das Ministerium entscheidet über die Legitimität der Beschwerde und das adäquate Vorgehen. Der Verdacht einer Diskriminierung aufgrund wahrgenommener demokratischer Rechte gilt grundsätzlich als legitim und das Ministerium ist verpflichtet dem nachzugehen.

Modul 03b: weiterführende Schulen

  • Die Vollversammlung der Lernenden wählt aus dem Lehrkörper eine VertrauenslehrerIn.
  • SchülerInnen können sich bei Streitfragen bezüglich der Notengebung an die SV wenden. Die SV kann in bis zu fünf Fällen pro Schuljahr in einer solchen Streitfrage beantragen, dass der Fall durch einen anderen Lehrer geprüft wird. Bei mehr als fünf Fällen kann die Prüfung nicht mehr erzwungen, aber immer noch empfohlen werden. Der prüfende Lehrer meldet sich entweder freiwillig oder wird durch die Fachkonferenz bestimmt.
  • Die SV hat das Recht von allen Lernenden einen Beitrag von maximal 5% des aktuellen Kindergeldsatzes pro Halbjahr zu erheben. Weisen eine SchülerIn oder deren Eltern finanzielle Not nach, muss die SV den Beitrag ohne Nachteile für die Betroffenen erlassen.
  • Die SV hat das Recht Räumlichkeiten der Schule für eigene Veranstaltungen zu nutzen. Dabei muss weiterhin die Schulordnung eingehalten werden und es müssen mindestens 50% der TeilnehmerInnen SchülerInnen der eigenen Schule oder AustauschschülerInnen sein. Sind Minderjährige beteiligt, muss die SV eine Aufsicht organisieren, wobei Lehrer nicht verpflichtet sind, eine solche Aufsicht zu übernehmen. Die Haftung liegt bei den Verantwortlichen der SV, nicht bei der Aufsicht.
  • Die Klassenversammlung mit schriftlicher Zustimmung einer Elternmehrheit besitzt ein Vetorecht bei Entscheidungen zur Auswahl von Klassenfahrten.
  • Schülervertretungen haben das Recht Petitionen an das Bildungsministerium zu stellen und eine individuelle schriftliche Antwort zu erhalten. Das Bildungsministerium ist verpflichtet, die Petitionen und die Antworten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Modul 04: Demokratie an Hochschulen

An Hochschulen existieren bereits demokratische Strukturen in Form von Senat, Studierendenparlament, AStA und Vollversammlung. Die Möglichkeiten der Studierenden müssen hier lediglich gestärkt und undemokratische Gremien entmachtet oder abgeschafft werden.

  • Abschaffung der Hochschulräte und Rückübertragung der Kompetenzen auf den Senat.
  • Abschaffung der professoralen Mehrheit im Senat. Stattdessen sollen 50% der Sitze auf Professoren, Mitarbeiter und Angestellte (entsprechend ihres Anteils an der Belegschaft) und 50% der Sitze auf Studierende und studentische Hilfskräfte vergeben werden.
  • Der Universitätspräsident hat repräsentative Aufgaben und besitzt wie andere Senatsmitglieder bei Abstimmungen nur eine Stimme.
  • Das Studierendenparlament bekommt ein Vetorecht für den Haushaltsentwurf der Universität. Das Veto zieht ein Schlichtungsverfahren nach sich, bei dem alle Seiten vom Senat angehört werden müssen. Für die anschließende Abstimmung im Senat gibt es kein Vetorecht mehr.
  • Der Fachschaftsrat bekommt ein Vetorecht bei Änderungen an der Studienordnung. Wird dies wahrgenommen, kann die neue Studienordnung nur durch eine Mehrheit der Fachschaft beschlossen werden, wobei alle Lehrenden und Studierenden befragt werden müssen und jeweils eine Stimme besitzen.

Modul 05: Verbesserungen am Schulalltag

Modul 05a: Offene Unterrichtsmaterialien

Wir setzen uns dafür ein, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen schrittweise zu beenden. Sämtliche Unterrichtsmaterialien sollen von Lehrern, Pädagogen am Ministerium und Professoren selbst erstellt werden. Nur wer die Praxis kennt, ist in der Lage, Unterrichtsmaterialien zu erstellen, die den Lernerfolg verbessern und für Lehrer eine entscheidende Arbeitsentlastung darstellen können. Die Qualität der Materialien soll durch ein demokratisches peer-review-Verfahren, integriert in eine zentrale Plattform, in der alle Lehrmaterialien gesammelt werden sichergestellt werden.

Um einen Anreiz zu schaffen, freie Lehrmaterialien zu erstellen, stehen Lehrern Entlastungsstunden zu, die mit der Erstellung dieser Materialien betraut sind. Für die Vergabe von Entlastungsstunden wird folgendes Verfahren angewendet. Ein interessierter Lehrer erstellt zunächst eine kleine Menge an Materialien und lädt sie in die Lehrmittelplattform hoch. Dort haben alle Lehrer und Lehrende der Universitäten Zugriff und können die Materialien bewerten. Jeder Teilnehmer der Plattform hat insgesamt eine Stimme pro Monat, die aber zwischen allen Materialien, die er, in diesem Zeitraum als "finde ich hilfreich", kennzeichnen kann, aufgeteilt wird. Überschreitet das gesamte Material des interessierten Lehrers summiert ein Stimmgewicht von 3% Unterstützung, wird er in die Gruppe der Lehrmittelersteller aufgenommen und hat ab sofort das Recht den Zeitbedarf für die Erstellung seiner Materialien im System anzugeben. Zudem darf er bereits investierte Arbeit auch angeben. Lehrmittelersteller bekommen ihren angegebenen Zeitbedarf von ihrem Deputat abgezogen, wobei je vollen 3% Unterstützung für ihre Materialien maximal eine Stunde Freistellung vom Unterricht festgeschrieben werden kann. Materialien, die schon einmal als hilfreich markiert wurden, können von der gleichen Person nicht noch einmal als hilfreich markiert werden, auch wenn die ursprüngliche Stimmabgabe keinen Einfluss mehr hat, da ein Monat vergangen ist.

Grundsätzlich gilt für alle Angestellten des Staates und damit für alle Lehrer und Professoren, dass die Materialien und Texte, die während ihrer Arbeitszeit entstehen auch der Gesellschaft zugänglich gemacht werden müssen. Die Werke müssen also an einer geeigneten Stelle unter einer beliebigen creative-commons-Lizenz veröffentlicht werden.

Bei der Veröffentlichung ist darauf zu achten, dass die Materialien auch digital ohne den Kauf eines Buchs z.B. auf e-book-Readern verwendet werden können.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Wenn jeder 10. Lehrer in den Genuss der Entlastungsstunden kommt und die Lehrer ein durchschnittliches Deputat von 25 Stunden, bei 3355€ durchschnittlichem Bruttogehalt haben, und ca. 70000€ Kosten für Wartung, Anschaffung und Betrieb der Server für die Lehrmittelplattform anfallen, entstehen Gesamtkosten von ca. 6 mio. €.

Modul 05b: Entlastungsstunden der Schulen

Die Anzahl der einer Schule zur Verfügung stehenden Entlastungsstunden soll verdoppelt werden. Entlastungsstunden werden an Schulen eingesetzt, um engagierten Lehrkräften die Möglichkeit zu geben sich über ihren normalen Unterricht hinaus zu engagieren. Diese Stunden werden jetzt schon in einem demokratischen Verfahren vergeben, das Engagement nachweislich stärkt und unengagierte Lehrer bestraft, indem sie von dieser Entlastung ausgeschlossen werden können. Der Umfang dieses Mittels reicht jedoch momentan nicht aus, um alle engagierten Lehrer zu erreichen, bzw. das außergewöhnliche Engagement Einzelner ausreichend zu belohnen. Zu oft ist Engagement bei Lehrern nicht lohnend genug. Eine Erhöhung dieser Stunden gibt den Schulen mehr Spielraum, erhöht die gefühlte Gerechtigkeit bei der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte und verringert den Stresspegel der engagierten Lehrer.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei durchschnittlich 0,5 Entlastungsstunden zusätzlich pro Lehrkraft entstehen Kosten von 36321 Lehrkräfte (Zahlen von 2011 mit 13208 mal 24 Schulstunden, 10860 mal 25 Schulstunden und 12253 mal 27 Schulstunden) * 3355€ Gehalt (35-Jährige verbeamtete Lehrerin der Steuerklasse 3 und Besoldungsstufe 6, mit 8 Jahren Dienst mit A12) / Stundendeputat * 0.5 = ca. 2,5 mio € im Monat und 30 mio. € im Jahr.

Modul 05c: Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden

In Rheinland-Pfalz müssen Lehrer, mit Kursen im Abiturjahrgang 1,5Stunden für jeden Leistungskurs und eine Stunde für jeden Grundkurs zusätzlich arbeiten. Die Begründung dafür ist die Freizeit, die den Lehrkräften dadurch entsteht, dass der Zeitpunkt der Abiturprüfung vor dem Schuljahresende liegt. Wir lehnen eine vorgezogene Abiturprüfung ab, da so wertvolle Unterrichtszeit verloren geht. Demnach soll die ohnehin ungerechte Ausgleichsstundenregelung abgeschafft werden und das Deputat auch für Lehrer mit Abiturkursen regulär berechnet werden, sofern eine solche Regelung im Bundesland existiert.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei der Regelung handelte es sich um eine versteckte Aufstockung der Arbeitszeit. Wird diese zurückgenommen, entstehen Kosten von ca. 213 mio. €. (gerechnet mit 9995 Gymnasiallehrern (2011), wobei die Hälfte davon Abiturkurse hat und dann 1,2 Stunden ihres Deputats von 24 Schulstunden abgezogen bekommen. Als Durchschnittsgehalt wurde eine 35-Jährige verbeamtete Lehrerin der Steuerklasse 3 und Besoldungsstufe 6, mit 8 Jahren Dienst mit A13 herangezogen, die 3743€ im Monat brutto verdient.)

Modul 05d: Nicht-lehrendes Personal an Schulen

Lehrer können mit intaktem Unterrichtsmaterial, stets funktionierender Technik und mit fachlicher Unterstützung in technischen Fragen leichter und effizienter Unterricht halten. Zudem ist eine qualitative Verbesserung des Unterrichts zu erwarten, wenn Lehrer nicht mit technischen Fragestellungen belastet denen sie ohnehin nicht gewachsen wären. Die so entfallenden Ablenkungen werden sich positiv auf den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler auswirken. Daher fordern wir pro 500 Schülerinnen einen technischen Assistenten einzustellen, der sich um Wartung und Aufbau der technischen Einrichtungen der Schule kümmert.

Eine Verbesserung des Lernklimas ist auch zu erwarten, indem psychologische Konflikte nicht mehr während der Unterrichtszeit gelöst werden müssen, sondern wenn stattdessen ein Schulpsychologe Jugendlichen in schwierigen Situationen zur Seite steht und Lehrer die Möglichkeit haben, Schülerinnen und Schüler, die im Anbetracht eines dringenden psychologischen Problems ohnehin dem Unterricht nicht folgen können, zum Büro des Schulpsychologen zu schicken. Pro 800 Schüler soll eine Stelle für einen Schulpsychologen geschaffen werden.

Kosten am Beispiel von Rheinland-Pfalz

Bei aktuellen Schülerzahlen (http://www.statistik.rlp.de/no_cache/staat-und-gesellschaft/bildung/tabellen/eckdaten-zu-allgemeinbildenden-schulen/) müssten dann 902 Stellen für technische Assistenten (angenommenes Durchschnittsgehalt 22000€) und 564 Stellen für Schulpsychologen (angenommenes Durchschnittsgehalt: 28800€) geschaffen werden. Die Gesamtkosten für diese neuen Stellen belaufen sich auf 36 mio.€.

Modul 05e: Vereinheitlichte Lehrerausbildung

Die Studiengänge für Grund-, Realschul-, Berufsschul- und Gymnasiallehrer sollen durch ein gemeinsames Grundstudium vereinheitlicht werden. Zusätzlich soll durch mindestens ein Praktikum während des Studiums an einer anderen Schulart sicher gestellt werden, dass zukünftige Lehrer die Gegebenheiten an anderen Schularten kennen. Auf diese Weise wird eine bessere Verzahnung der Schulformen erreicht und im Sinne einer Gesamtschulidee die Einsetzbarkeit der Lehrkräfte auch außerhalb ihres althergebrachten Arbeitsfelds ermöglicht. Moderne Unterrichtsformen wie Teamunterricht und integrativer Unterricht machen eine Angleichung der Studiengänge notwendig.

Modul 06: Finanzierung

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen summieren sich für das Beispiel Rheinland-Pfalz zu einem Gesamt-Finanzbedarf von 962 mio. €

Modul 06a: Einsparung der Zuschüsse an Kirchen

Eine vollständige Streichung der Zuschüsse an die katholische und evangelische Landeskirche in Rheinland-Pfalz spart ca. 50 mio. € ein. In anderen Bundesländern sind Zuschüsse in ähnlicher Höhe verbreitet.

Modul 06b: Umsatzsteuer auf 20%

Der EU-Durchschnitt der Umsatzsteuer liegt bei 20%. Eine Angleichung an diesen Schnitt wäre im Sinne der europäischen Einigung.

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 20% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 38 mio. € (1% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 44 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 82 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

Modul 06c: Umsatzsteuer auf 21%

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 21% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 76 mio. € (2% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 88 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 164 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

Modul 06d: Umsatzsteuer auf 22%

Durch eine Anhebung der Umsatzsteuer von 19% auf 21% entstehen für das Land Rheinland-Pfalz eigene Mehreinnahmen von ca. 114 mio. € (2% von 2535500000(Umsatzsteuer)+987400000(Einfuhrumsatzsteuer)+269700000(zu erwartender höherer Anteil aus dem Länderfinanzausgleich), Werte für 2011 aus http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/einzelplaene2011/20.pdf) Dem Bund entstehen Mehreinnahmen von 885 mio.€ wovon anteilig an der Gesamtbevölkerung 132 mio. auf Rheinland-Pfalz fallen würden.

Die Gesamt-Mehreinnahmen belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 246 mio.€, die durch Gesetzesänderung dem Bildungsetat zugeführt werden können.

Da die Umsatzsteuer bundesweit einheitlich erhoben wird, profitieren natürlich alle Bundesländer in gleichem Maß von einer Erhöhung, entsprechend ihrer Größe.

Modul 06e: Reduzierten Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen abschaffen

bei 18,6 mrd.€ Gesamtumsatz und der Annahme, dass nur 50% des Umsatzes durch die Übernachtungen entstehen, würde eine Wiedereinführung des regulären Umsatzsteuersatzes auf Hotelübernachtungen Bundesweit ca. 1,7 mrd.€ Mehreinnahmen bringen. Das wären anteilig ca. 88 mio.€ für das Beispiel Rheinland-Pfalz.

Modul 06f: Halbierung des Verteidigungsetats

Der Bundestag hat den Haushaltsplan für 2011 mit einem Verteidigungsetat von 31,5 mrd.€ angenommen. Wird dieser halbiert und die so eingesparten Ausgaben in Bildung investiert, wären das 787 mio.€ die in Rheinland-Pfalz in Bildung investiert werden können. Da Verteidigung im Bundeshaushalt steht, müssten entsprechend Steuereinnahmen stattdessen auf die Länder umgelegt werden.

Modul 06g: Einkommenssteuer

Laut http://www.bpb.de/files/S93NM6.pdf zahlen die Einkommensstärksten 10% ca. 50% der Einkommenssteuer. Durch die Abschaffung des Spitzensteuersatzes in der jetzigen Form und die Weiterführung des linearen Wachstums des Steuersatzes mit steigendem Einkommen, wobei der Zuwachs der Steuerbelastung natürlich sinken muss, um auch für extrem hohe Einkommen die 100% nicht zu erreichen, wird eine Besteuerung einkommensstarker Schichten ermöglicht, ohne Gering- oder Normalverdiener stärker zu belasten. Die extrem hohen Einkommen sind innerhalb der letzten 10 Jahre stark gestiegen, sodass durch eine solche Maßnahme steuerliche Mehreinnahmen von 20% durchaus realistisch erscheinen. Für Rheinland-Pfalz würden 20% Mehreinnahmen 390 mio.€ bedeuten, wobei durch eine Umverteilung von Bundesmitteln weitere 400 mio.€ zu erwarten wären.

Modul 06 Vorschlag 1:

Eine Kombination aus a, d, e und f bringt dem Beispielbundesland Rheinland-Pfalz Mehreinnahmen von 1,715 mrd.€, wobei aber nur 962 mio.€ an zusätzlichen Ausgaben entstehen. Der Restbetrag kann zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Modul 06 Vorschlag 2:

Eine Kombination aus d, e und f bringt dem Beispielbundesland Rheinland-Pfalz Mehreinnahmen von 1,665 mrd.€, wobei aber nur 962 mio.€ an zusätzlichen Ausgaben entstehen. Der Restbetrag kann zur Schuldentilgung eingesetzt werden.

Modul 06 Vorschlag 3:

Eine Kombination aus c, d und f bringt dem Beispielbundesland Rheinland-Pfalz Mehreinnahmen von 1,174 mrd.€, wobei aber nur 962 mio.€ an zusätzlichen Ausgaben entstehen. Der Restbetrag kann zur Schuldentilgung eingesetzt werden.