Prism/Gegenmaßnamen
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Ein freundlicher Regenbogen, für ein böses Spiel mit den Grundrechten!
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Inhaltsverzeichnis
- 1 - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat
- 1.1 Information und Aufklärung
- 1.2 Digitale Selbstverteidigung ausbauen
- 1.3 Staatsbürger werden
- 1.4 Demonstieren
- 1.5 Petition einreichen
- 1.5.1 Petition 43603 - Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden vom 26.06.2013 - 1856 Unterzeichner (8.8.2013)
- 1.5.2 Wir fordern die Europäische Kommission auf, unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV wegen Verstoßes gegen Artikel 16 AEUV (Grundrecht auf Datenschutz) gegen den EU-Mitgliedstaat Großbritannien zu eröffnen!
- 1.5.3 Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:
- 1.6 Bürgerinitiative starten
- 1.7 Hinterfragen
- PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat
Das Vorgehen der Geheimdienste ist politisch gewollt und wird von den Regierungen, insbesondere von der Obama-Administration, der Regierung Cameron sowie der CDU-geführten Koalition, sprich unserer Bundesregierung, mit dem Kampf gegen den Terror begründet. Whistleblower wie Snowden werden als Verräter gebrandmarkt und verfolgt.
Das ist ist nicht hinnehmbar und steht im Widerspruch zu den Menschenrechten
Information und Aufklärung
- Aufklären
- Recht auf Privatsphäre / Intimssphäre
- dem öffentlichen Handel mit Meldedaten widersprechen
- Rechte auf sind ganz normal, gesetzlich verankert und werden durch PRISM gebrochen
- Vortragsreihe Stoppt die Totalüberwachung
- Geschichte des geheimdienstlichen Abhörens in Deutschland - Referenten: Markus Kompa
- Gesellschaftspolitische Auswirkungen der aktuellen Überwachungsskandale - Referenten: Sasa Raber u.A
- Wie kann ich mich vor Überwachung bestmöglich schützen? - Referenten: Jens Seipenbusch u.A
- Alle Ämter, Behörden, Gemeinden, Städte, Öffentliche Instiutionen und Ministerien auffordern pgp-Daten zur Veschlüsselung bereit zu stellen
Digitale Selbstverteidigung ausbauen
Datensparsamkeit im Internet
- HowTo Anonym surfen - HowTo Anonym Suchen - HowTo Anonym Browsen - HowTo Anonym Browser Tools - HowTo Anonym Netzwerken
- Freihe Software ohne Backdoor -- Freie PDF-Betrachter (zum Download) benutzen
- HowTo DNS-Server einstellen
- HowTo Metadaten digitaler Fotos
Freihe Software nutzen
- prism-break.org - Sag NEIN zu PRISM, dem globalen Spionageprogramm der NSA. Sag NEIN zu globalen Spionageprogrammen wie PRISM, XKeyscore oder Tempora! Stopp die Verfolgung Deiner Onlineaktivitäten durch die amerikanische Regierung mit diesen freien Alternativen zu proprietärer Software.
Kommunikation verschlüsseln
- HowTo PGP - HowTo PGP mit Evolution
- HowTo Thunderbird mit PGP unter Windows - HowTo Emails verschlüsseln mit PGP mit Thunderbird
Anträge zur "Einführung von barrierefreier Verschlüsselungstechnik als Kommunikationszugang" bei deiner Stadt stellen
Diese Anträge wurden auf dem Portal http://openantrag.de gestellt und sind übernommen worden!
- Kreistag Hildesheim - Übernahme durch PiraDiLi +1
- Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg - Antrag übernommen +1
- Bezirksversammlung Hamburg-Mitte - Antrag übernommen +1
- Kreistag Saarlouis - Antrag in Kreistag eingebracht +1
Daten verschlüsseln
Datenschutz beachten und stärken
- Rechtsbrüche anzeigen/anklagen
- Beispiel: die Electronic Frontier Foundation klagt mit weiteren NGA gegen US-Geheimdienst NSA wegen Datensammelns
- Beispiel: 26/06/2013 - NSA/PRISM: Anzeigen gegen europäische Tochterunternehmen von Facebook, Apple, Microsoft, Skype und Yahoo eingebracht.
Diese Art des Vorgehens, "Unrecht mit Recht bekämpfen", erscheint Augenblicklich als gute Möglichkeit hier einen beachtenswerten öffentlichen Druck aufzubauen, der kurzfristig zumindest eine gewisse Wirkung entfaltet. Hier sind noch ein paar Ansätze und Ideen gefragt. Wer eine Idee hat einfach melden.
Regeln aufstellen und überwachen
Die ersten Regeln .... Der Einsatz von "Sozialen Netzwerken" an Schulen in Baden-Württemberg
„Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von Anbietern unzulässig, soweit deren Server außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, es sich um US-Amerikanische Unternehmen handelt oder ein Zugriff von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes möglich ist. Der Grund dafür ist, dass die dortigen Datenschutzstandards nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards in Einklang stehen. Ferner sind die AGBs bzw. Nutzungsbedingungen nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren.
Daher ist von der Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstlichen Kommuni-kationszwecken abzusehen, da diese den geltenden Standards des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) nicht genügen. Dies bedeutet konkret für Lehrkräfte und Schulen, dass jegliche dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist. Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Für alle diese Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der konventionelle Schriftverkehr oder die Nutzung von verschlüsselten E-Mails einschlägiger Anbieter.“
– Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Jetzt auch .... Das Nutzungsverbot von Facebook an rheinland-pfälzischen Schulen
„Seit heute werden die Schulen in Rheinland-Pfalz vom Bildungsministerium darüber unterrichtet, dass über Facebook keine schulische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfinden soll. Facebook-Freundschaften zwischen Lehrkräften und Schülern kommen damit ebenso wenig in Betracht wie die Nutzung von Facebook als Lernplattform. Ein vom Landesbeauftragten verfasstes Zusatzkapitel zum Handbuch "Schule.Medien.Recht" und ein Merkblatt für alle Lehrkräfte geben nunmehr einen verbindlichen Rahmen für die Schulen in Rheinland-Pfalz vor.“
– Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ein Fortschritt!
Hier ist das Merkblatt: SMR-Merkblatt-soziale_Netze
Hier ist die Regel: GRUNDSÄTZE - PÄDAGOGISCHES SCHULNETZWERK – INTERNET – INTRANET
Hier auf dem Bildungsserver > Medienkompetenz. > 10-Punkte-Programm. > Jugendmedienschutz. > die Website: Schule.Medien.Recht]
Staatsbürger werden
- Rechte einfordern
- Persönlickeitsrecht einforden
- Alle rechtlichen Möglichkeiten als Bürger in Anspruch nehmen wo geht!
- Beispiel: Der Weitergabe/Verkauf der Meldedaten seitens der Gemeinden widersprechen!
- Wutbürger werden - sich einmischen
- Fragen und Hinterfragen
Demonstieren
- Überwacht die Überwacher....
- Ein Beispiel das Überwachung (per Demo) doch bei den Überwachern auch unangehm ist.
Petition einreichen
Petition 43603 - Auswärtige Angelegenheiten - Untersuchung zu Sicherheitsbehörden vom 26.06.2013 - 1856 Unterzeichner (8.8.2013)
- Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle seit 2001 bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Geheimdienste systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht werden und die Ergebisse der Öffentlichkeit und dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden.
Wir fordern die Europäische Kommission auf, unverzüglich ein
Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV wegen Verstoßes gegen Artikel 16 AEUV (Grundrecht auf Datenschutz)
gegen den EU-Mitgliedstaat Großbritannien zu eröffnen!
- Informationen zum Europäischen Vertragsverletzungsverfahren
- Im Unterschied zum US-Programm „PRISM“ handelt es sich bei „Tempora“ um ein Programm der britischen Regierung. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich nach Artikel 4 EUV zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Lissabon-Vertrag verpflichtet. Dieser gewährt in Artikel 16 AEUV jeder Person „das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“.
- Bei Nichteinhaltung der europäischen Rechtsordnung kann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat von der Europäischen Kommission nach Artikel 258 AEUV („Aufsichtsklage“) oder von einem Mitgliedstaat nach Artikel 259 AEUV in die Wege geleitet werden. Als Vertragsverletzung kommen sowohl Verstöße gegen das Primär- als auch Sekundärrecht einschließlich der Allgemeinen Rechtsgrundsätze der Union durch Handlungen aller nationalen Instanzen in Betracht.
- Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 und 259 AEUV setzen zunächst ein „außergerichtliches Vorverfahren“ voraus, das nicht nur zwingende Zulassungsvoraussetzung für eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof darstellt, sondern insbesondere der weiteren Aufklärung und der klaren Umreißung des Streitgegenstandes dient. Das Vorverfahren besteht aus zwei Schritten: Im ersten wird dem Mitgliedstaat ein Mahnschreiben übermittelt, in dem sie den bisherigen Sachstand einschließlich des Vorwurfs der Vertragsverletzung schildert. Der betroffene Mitgliedstaat kann in einer vorher festgelegten Frist seinen rechtlichen Verpflichtungen im Sinne der Kommission nachkommen oder seine eigene abweichende Rechtsauffassung noch einmal bekräftigen. In einem zweiten Schritt kann die Kommission dann eine „mit Gründen versehende Stellungnahme“ abgeben. Diese fordert den betroffenen Mitgliedstaat auf, den nach Ansicht der Kommission vertragswidrigen Zustand binnen einer Frist zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Wir, die nachfolgenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern
unsere Regierung, unser nationales Parlament, die EU-Kommission, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament auf:
- Sich gegen jede Form anlassloser und unverhältnismäßiger Überwachungsmaßnahmen auszusprechen und danach zu handeln.
- Das Recht auf Privatsphäre und Informationelle Selbstbestimmung zu achten und dieses sowohl auf nationaler Ebene wie auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch der Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden Normen für EU-Institutionen zu verankern und an erste Stelle zu rücken.
- In internationalen Verträgen den Schutz und die Achtung der Privatheit und entsprechende Rechtsmittel auch gegen Überwachungsmaßnahmen durch Drittstaaten zu erwirken.
- Zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die in der EU verarbeitet werden, nicht ohne Rechtshilfeabkommen und ausreichenden Rechtsschutz an Behörden oder Organisationen in Drittländern übermittelt werden.
- Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.
- Internationale Kooperationen zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justiz und Geheimdiensten nicht zur Umgehung innerstaatlichen Grundrechtsschutzes zu missbrauchen.
- Alle Verträge, Gesetze und Maßnahmen, die die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes und der EU betreffen, unmittelbar offenzulegen.
- Die Verletzung der Privatsphäre ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch Unternehmen, Drittstaaten oder dort ansässige Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich und politisch zu sanktionieren.
- Eine individuelle Benachrichtigungspflicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb möglichst kurzer Frist nach Durchführung jeder digitalen Einsichtnahme und Überwachungsmaßnahme einzuführen, ob durch Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste.
- Projekte und Technologien zum informationellen Selbstschutz und freie und quelloffene Umsetzungen aktiv zu fördern und selbst verpflichtend zu nutzen.
- Staatliche Überwachungspraktiken, die ohne rechtlichen Rahmen stattfinden, umgehend abzustellen.
- Whistleblowern, die gesellschaftlich relevante Missstände aufzeigen, angemessenen rechtlichen Schutz zu garantieren.]
EU-Parlament und EU-Kommission: Überwachung abrüsten, Datenschutz stärken, Whistleblower schützen!
- Wir Bürgerinnen und Bürger sorgen uns, weil wir Ziel von Massenüberwachungen sind und unsere Freiheitsrechte verletzt sehen. Wir fordern daher einen Untersuchungsausschuss beim EU Parlament zur Aufklärung der jüngsten Überwachungsskandale, ein Verbot der Weitergabe von europäischen Nutzerdaten an ausländische Geheimdienste sowie der gegenseitigen Bespitzelung der Bevölkerung von Mitgliedsländern, das Anstoßen eines internationalen Abkommens zur Überwachungsabrüstung und einen gesetzlich verankerten Whistleblowerschutz in Europa, um auch künftig ein Fehlerkorrektiv gegen Rechtsverletzungen zu ermöglichen.
30.000 Unterschriften erreicht
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Angemessene Reaktion auf die NSA-Affäre
- 33.314 Unterschriften von Juli Zeh erreicht
Bürgerinitiative starten
Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung
- Während die Technologien, welche die staatliche Kommunikationsüberwachung unterstützen, verbessert werden, vernachlässigen die Staaten sicherzustellen, dass Gesetze und Verordnungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung in Einklang mit internationalen Menschenrechten stehen und die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit beachtet werden. Dieses Dokument versucht zu erklären, wie internationale Menschenrechte in der aktuellen digitalen Umgebung anwendbar sind, besonders vor dem Hintergrund des Wachstums und des Wandels der Technologien und Methoden der Kommunikationsüberwachung. Diese Grundsätze können zivilgesellschaftlichen Gruppen, der Wirtschaft, Staaten und anderen einen Rahmen liefern, mit dem sie bewerten können, ob aktuelle oder geplante Überwachungsgesetze oder -praktiken im Einklang mit den Menschenrechten stehen.
- Diese Grundsätze sind das Ergebnis einer globalen Beratung mit Gruppen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und internationalen Experten für Recht, Politik und Technologien in der Kommunikationsüberwachung.
Hinterfragen
Mit Bekämpfung des Terrorismus (lat. terror „Furcht, Schrecken“) wird die Überwachung der Internet und Telefondaten begründet. Das soll im Klartext oder in Wirklichkeit dann heißen: Wenn die Dienste, welcher Nationalitat auch immer, nicht auf den Datenverkehr zugreifen können, haben Terroristen freie Bahn Anschläge zu verüben.
Zum einen ist der Austausch von Daten Kommunikation und zum anderen sollten Verschlüsselungstechniken mittlerweile auch in diesen Kreisen bekannt sein.
Vielmehr wird augenblicklich, gem. Definition, der Terrorismus durch die Geheimdienste ausgeübt. Das veranlasst die Bürger ihr normales Verhalten zu ändern. Sie sind verunsichert und ängstlich, ob sie nicht doch irgendwir überwacht werden. Diese hohlen Hinweise „die Terroristen könnten Bomben“ in Verbindung mit „alles unter parlamentarische Kontrolle“ ohne Belege beizubringen, ist letztlich nur die schlechte Ausrede eines ertappten Sünders und offensichtlich vorgeschoben.
Letztlich bleibt die Frage: "Wer schützt uns Bürger vor dem realen Überwachungsterror der Geheimdienste?"
Notiz
“Jedes Objekt, das ein Mensch benutzt, jede Transaktion, die er macht und beinahe jeder Geschäftsgang oder jede Reise, die er unternimmt, erzeugt einen detaillierten digitalen Datensatz. Dies generiert einen wahren Schatz an Information für öffentliche Sicherheitsorganisationen und eröffnet gigantische Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität und Produktivität der öffentlichen Sicherheit.”
Dieser Satz stammt aus einem offiziellen Dokument des Rats der Europäischen Union [1], das von der Zukunftsgruppe vorgelegt wurde. Dr. Wolfgang Schäuble, der damalige Bundesinnenminister im Kabinett Merkel I, gilt als der Vater dieser klandestinen Gruppe.
Quelle:blog.polygon.de
Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln. Artikel 10 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Riten zu bekennen. (2) Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen wird nach den einzelstaatlichen Gesetzen anerkannt, welche die Ausübung dieses Rechts regeln. 30.3.2010 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 83/393 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION