NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Lüdinghausen

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Kontakt

Herr Wuttke

02591 926 147

Borg 2

59348 Lüdinghausen

wuttke@stadt-luedinghausen.de


Antwort der Gemeinde

Aufgrund vg. Antrags erteile ich Ihnen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis, innerhalb der geschlossenen Ortslage der Stadt Lüdinghausen durch Aufstellen von Plakatflächen für die o.g. Wahl zu werden.

Die Erlaubnis gilt unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen:

- Die Plakate dürfen nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen und /-einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Die Plakate dürfen keine Sichtbehinderung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Auf § 33 Abs.2 StVO wird verwiesen.

- Die Plakate bzw. die Plakatständer sind so zu errichten, dass sie selbst bei stärkerem Wind nicht aus Ihren Verankerungen gerissen werden.

- Die Plakate sind so anzubringen, dass keine öffentlichen Einrichtungen, insbesondere auch Grnanlagen und Bäume, beschädigt werden.

- Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Plakate nicht an öffentlichen Verkehrszeichen befestigt werden dürfen.

Sollten verschiedene Standorte mit den von anderen Parteien für die Plakatwerbung vorgesehenen Standorten identisch sein und hier zwischen den Parteien kein Einvernehmen über den konkreten Aufstellort erzielt werden, ist hierüber meine Entscheidung einzuholen.

- Die Plakate sind im Anschluss an die Wahl unverzüglich zu entfernen.

- Durch die Sondernutzung entstehende Schäden sind von Ihnen zu beseitigen.

- Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die infolge der erteilten Sondernutzungserlaubnis gegen die Stadt Lüdinghausen geltend gemacht werden, ist die Stadt freizustellen.

- Sonstige nach öffentlichem Recht erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen werden durch diese Erlaubnis nicht ersetzt und sind daher von Ihnen einzuholen.

- Plakate dürfen nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, vor Bahnübergängen und an den Innenrändern von Kurven angebracht werden.

Für die Genehmigung von Grossflächenplakatieren bitte ich sie, sich mit Frau Wilde aus dem Liegenschaftsamt der Stadt Lüdinghausen in Verbindung zu setzen (Tel. 02591 / 926-163).

Die Sondernutzung wird Ihnen gebührenfrei erteilt.




Torsten