NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/8 4
Ist | SÄA001 |
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(4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden. Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden. | |
Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. Änderungen sind hervorzuheben. | Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung |
Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. |