Ist
|
SÄA003
|
SÄA011
|
(13) Der Landesvorstand
|
- a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt,
|
a) dokumentiert seine Tätigkeit nach den Vorgaben von Anhang D,
|
- b) veröffentlich seine Geschäftsordnung nach den Vorgaben von Anhang D,
|
- b) veröffentlicht seine Geschäftsordnung nach den Vorgaben von Anhang D,
|
b) veröffentlicht seine Geschäftsordnung Dokumentation nach den Vorgaben von Anhang E,
|
- c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,
|
- d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen nach den Vorgaben von Anhang D,
|
d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen nach den Vorgaben von Anhang D,
d) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit,
|
- e) hält seine Beschlüsse in der Dokumentation der Sitzung fest,
|
- f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf nach den Vorgaben von Anhang D ein,
|
f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf nach den Vorgaben von Anhang E ein und ,
|
- g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und
|
g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab. und
|
- h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
|
h) fasst Beschlüsse mit mindestens einfacher Mehrheit.
|