Ist
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SÄA005
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(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt
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und existiert kein stellvertretender Schatzmeister, so können die Aufgaben des Schatzmeisters durch Mehrheitsbeschluss im verbliebenen Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied übertragen werden. Erfolgt ein solcher Beschluss nicht binnen 7 Tagen
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, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.
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Ein Vorstandsbeschluss zur Aufgabenübertragung muss auf dem nächsten Landesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.
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