NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/5 3
| Ist | SÄA002 | SÄA013
(Zurückgezogen, kann übernommen werden) |
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| (3) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. | (3) Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind |
(3) |
| Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus. | ||