NRW:Kreis Siegen-Wittgenstein/Wahlkampf/LTW2010/PlakatErlaubnisse
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Erlaubnisse zum Plakatieren
Wahlkreis Siegen-Wittgenstein I (126)
- Einwohnerzahl: 151.561
- LTW Ergebnis 2005:
- SPD: 35,2%
- CDU: 46,7%
- FDP: 5,1%
- GRÜNE: 5,5%
- Andere: 7,5%
Siegen (ok)
- Einwohnerzahl: 104.419
- Bevölkerungsdichte: 911 pro km²
- Kontakt: info@siegen.de
- Plakatieren ab: 30.03.2010
- Erlaubnis: Unter Vorbehalt der Zulassung zur Landtagswahl
Freudenberg (ok)
- Einwohnerzahl: 18.556
- Bevölkerungsdichte: 341 pro km²
- Kontakt: info@freudenberg-stadt.de
- Plakatieren ab: "Plakattafeln für die am 09.05.2010 stattfindende Landtagswahl NRW dürfen ab sechs Wochen vor dem Wahltermin angebracht werden, somit ab dem 28.03.2010. Die Plakattafeln dürfen jedoch nur nach einer zuvor von hier zu erteiltenden Genehmigung angebracht werden. Um Ihnen diese Genehmigung erteilen zu können, muss Ihr Antrag die von Ihnen vorgesehene Anzahl der Wahlplakate sowie deren Größe und den von Ihnen vorgesehenen Plakatierungszeitraum enthalten. Der Antrag ist spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn der Plakatierung hier einzureichen." (Antwort vom Fachbereich 3 Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung)
- Erlaubnis:
Burbach (ok)
- Einwohnerzahl: 14.641
- Bevölkerungsdichte: 184 pro km²
- Kontakt: rathaus@burbach-siegerland.de
- Plakatieren ab: "Seitens der Gemeinde Burbach werden anläßlich der Landtagswahl keine Plakatierungsflächen zur Verfügung gestellt. Eine Aufstellung von Werbeträgern erfolgt daher unter Beachtung der materiell-rechtlichen Bestimmungen des Baurechtes sowie des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - III B 2 - 22-33 - und des Innenministeriums -11/20-10.10 - vom 8.8.2003 zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlaß von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung grundsätzlich durch die Parteien selbst." (Antwort der Gemeinde)
- Erlaubnis: "In privatrechtlicher Hinsicht bedarf die Aufstellung der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Sofern ein gemeindliches Grundstück von der Aufstellung betroffen ist, gilt meine Zustimmung in privatrechtlicher Hinsicht als erteilt, sofern Ihrerseits für entstandene Schäden jeglicher Art die Haftung übernommen wird. Nach Abbau der Wahlwerbeanlagen sind evtl. Folgen ordnungsgemäß zu beseitigen." (Antwort der Gemeinde)
Neunkirchen (ok)
- Einwohnerzahl: 13.945
- Bevölkerungsdichte: 352 pro km²
- Kontakt: info@neunkirchen-siegerland.de
- Plakatieren ab: 27.03.2010
- Erlaubnis: erteilt
Wahlkreis Siegen-Wittgenstein II (127)
- Einwohnerzahl: 134.738
- LTW Ergebnis 2005:
- SPD: 35,1%
- CDU: 49,0%
- FDP: 5,6%
- GRÜNE: 4,5%
- Andere: 5,7%
Kreuztal (ok)
- Einwohnerzahl: 31.300
- Bevölkerungsdichte: 441 pro km²
- Kontakt: stadt_kreuztal@kreuztal.de
- Plakatieren ab: "Gem. Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung (siehe Ziffer 3 der Anlage) darf Plakatwerbung (nach Nr.1.1) innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden." (Antwort von Personal /Organisation/IT)
- Erlaubnis: "Die Anbringung der Plakate in der Größe DinA1 ist genehmigungsfrei. Allerdings müssen die Regelungen des Runderlasses beachtet werden, siehe Anlage."
Netphen
- Einwohnerzahl: 24.348
- Bevölkerungsdichte: 177 pro km²
- Kontakt: stadt@netphen.de
- Plakatieren ab: bisher keine reaktion
- Erlaubnis:
Wilnsdorf (ok)
- Einwohnerzahl: 21.042
- Bevölkerungsdichte: 292 pro km²
- Kontakt: rathaus@wilnsdorf.de
- Plakatieren ab: "Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08.08.2003 ist Plakatwerbung 3 Monate unmittelbar vor dem Wahltag zulässig." (Antwort vom Ordnungsamt)
- Erlaubnis: Genehmigung schriftlich erhalten
Bad Berleburg (ok)
- Einwohnerzahl: 20.083
- Bevölkerungsdichte: 73 pro km²
- Kontakt: info@bad-berleburg.de
- Plakatieren ab: "Bezüglich Ihrer Anfrage verweise ich auf den als Anlage beigefügten Erlass vom 08.08.2003. Danach ist die Plakatwerbung ab 3 Monate vor dem Wahltag möglich unter Beachtung der einschränkenden Regelung in Ziff. 3.2 des Erlasses." (Antwort vom Fachbereich Zentrale Dienste)
- Erlaubnis: "unter den in dem Erlass vom 08.08.2003 aufgeführten Kriterien ist eine Genehmigung seitens der Stadt Bad Berleburg nicht erforderlich. "
Hilchenbach
- Einwohnerzahl: 15.920
- Bevölkerungsdichte: 197 pro km²
- Kontakt: info@hilchenbach.de
- Plakatieren ab: bisher keine reaktion
- Erlaubnis:
Bad Laasphe (ok)
- Einwohnerzahl: 14.687
- Bevölkerungsdichte: 108 pro km²
- Kontakt: post@bad-laasphe.de
- Plakatieren ab: "Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 25.01.2010 und teile Ihnen mit, dass ab drei Monate vor dem Wahltag Plakatwerbung durchgeführt werden darf." (Antwort vom Fachbereich Bürgerdienste)
- Erlaubnis: "anliegend übersende ich Ihnen die Genehmigung zur Plakatwerbung für die Landtagswahl 2010 und verbleibe"
Erndtebrück (ok)
- Einwohnerzahl: 7.357
- Bevölkerungsdichte: 104 pro km²
- Kontakt: info@erndtebrueck.de
- Plakatieren ab: "Hängeschilder dürfen frühestens drei Monate unmittelbar vor dem Wahltag angebracht werden. Sie sind unverzüglich nach dem jeweiligen Wahltag zu entfernen." (Antwort vom Gemeindeamtsrat)
- Erlaubnis: "Für die innerörtliche Plakatierung gelten die Ihnen per eMail vom 25.01.2010 übersandten Regelungen der Plakat- und Lautsprecherwerbung in Erndtebrück anl. der Landtagswahl am 09.05.2010. Einer gesonderten Genehmigung hierfür bedarf es nicht."
Wahlkreis Olpe (128)
- Einwohnerzahl: 141.000
- LTW Ergebnis 2005:
- SPD: 24,2%
- CDU: 64,0%
- FDP: 5,0%
- GRÜNE: 3,0%
- Andere: 3,9%
Lennestadt
- Einwohnerzahl: 27.392
- Bevölkerungsdichte: 203 pro km²
- Kontakt: rathaus@lennestadt.de
- Plakatieren ab: "Bezugnehmend auf Ihre Mail vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, dass die angesprochene Plakatwerbung im Bereich der Stadt Lennestadt ab dem 29.03.2010 auf Antrag zulässig ist." (Antwort von der Bauordnung)
- Erlaubnis: ist angefragt.
Olpe (ok)
- Einwohnerzahl: 25.613
- Bevölkerungsdichte: 299 pro km²
- Kontakt: rathaus@olpe.de
- Plakatieren ab: "Es gibt keinen offziellen Termin, ab wann Parteienwerbung für die LT-Wahl zugelassen ist. Daher bleibt es den Parteien selbst überlassen, ab wann sie Wahlwerbung betreiben wollen." (Antwort vom Hauptamt)
- Erlaubnis: "in der Anlage die Plakatierungsgenehmigung für die Landtagswahl 2010"
Attendorn (ok)
- Einwohnerzahl: 24.839
- Bevölkerungsdichte: 254 pro km²
- Kontakt: stadt@attendorn.de
- Plakatieren ab: "Die Plakatierung ist für die Dauer von 3 Monaten vor dem Wahltermin zulässig." (Antwort vom Amt für öffentliche Ordnung)
- Erlaubnis: "auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Stadt Attendorn selbst keine Plakatierungsflächen vorhält und zur Verfügung stellt. Eine Plakatierung ist jeweils in das Benehmen der einzelnen Parteien selbst gestellt. Entsprechend Ihrem Antrag vom 03.03.2010 erteile ich Ihnen aber hiermit unter Ihrer Verantwortung die Erlaubnis zur Wahlwerbung in Attendorn aus Anlass der Landtagswahl am 09.05.2010 nach den Bestimmungen des § 18 i. V. m. § 47 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung vom 23.09.1995 (GV NW S. 384 / SGV NW 91) i. V. m. dem Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW – III B 2-22-33- u. d. Innenministeriums – 11/20-10.10 – vom 08.08.2003 (geändert durch RdErl. v. 04.03.2005, MBl. NRW 2005 S. 431) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und den nachfolgenden Auflagen:"
Wenden (ok)
- Einwohnerzahl: 20.056
- Bevölkerungsdichte: 276 pro km²
- Kontakt: rathaus@wenden.de
- Plakatieren ab: "Plakatwerbung nach Nr. 1.1 innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag" (Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – III B 2 - 22-33 - u. d. Innenministeriums -11/20-10.10 – v. 8.8.2003" (Antwort vom Fachdienst Ordnung und Soziales)
- Erlaubnis: "Die beantragte Plakatierugsgenehmigung im Zusammenhang mit der landtagswahl 2010 wird Ihnen hiermit erteilt. Plakate dürfen nicht an Bäumen angebebracht werden. Soweit Laternenmasten in Anspruch genommen werden, sind die Plakate mit Kabelbindern oder ähnlichen Materialien zu befestigen.
Die Genehmigung bezieht sich auf Plakate bis zur Größe von maximal DIN A0. Straßenüberspannende Banner sind unzulässig. Unverzüglich nach der Wahl sind die Plakate zu entfernen."
Finnentrop (ok)
- Einwohnerzahl: 17.945
- Bevölkerungsdichte: 172 pro km²
- Kontakt: rathaus@finnentrop.de
- Plakatieren ab: "Bezug nehmend auf den Gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung NRW vom 08.08.2003 (s. Anlage) darf Plakatwerbung aus Anlass von Landtagswahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden (Ziff. 3.1 des Erlasses)." (Antwort vom Bereichsleiter Sicherheit und Ordnung)
- Erlaubnis: schriftlich Erteilt.
Drolshagen (ok)
- Einwohnerzahl: 12.202
- Bevölkerungsdichte: 182 pro km²
- Kontakt: rathaus@drolshagen.de
- Plakatieren ab: 29.03.2010 (Antwort der Stadtverwaltung)
- Erlaubnis: Erteilt
Kirchhundem
- Einwohnerzahl: 12.434
- Bevölkerungsdichte: 84 pro km²
- Kontakt: post@kirchhundem.de
- Plakatieren ab: bisher keine reaktion
- Erlaubnis: