NRW:Kreis Siegen-Wittgenstein/Wahlkampf/BTW2013/PlakatGenehmigungen
Wahlkreis Siegen-Wittgenstein (148)
Siegen
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Siegen
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
Eine weitere Pflichtlektüre ist diese: Datei:NRW Runderlass Palkatwerbung Wahl ausserhalb.pdf
Bitte vor dem Plakatieren klären ob die Genehmigung vorliegt. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
--Trotlf 11:08, 18. Jun. 2013 (CEST)
Freudenberg
- Sondernutzungsgenehmigung nötig, liegt vor bei reteP-), Kosten: 21 Euro
- maximal 13 Plakate (Zahl gilt nur für kleinere Parteien)
- weitere Infos unter: Freudenberg
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 24.09.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 11:16, 18. Jun. 2013 (CEST)--Trotlf 13:29, 6. Jul. 2013 (CEST)
Burbach
- Sondernutzungsgenehmigung muß beantragt werden. Liegt vor 20130719 bei reteP.
- weitere Infos unter: Burbach
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 11:43, 18. Jun. 2013 (CEST)
Neunkirchen
- Sondernutzungsgenehmigung liegt bei reteP / Piratenbüro Siegen vor
- maximal 20 Plakate
- weitere Infos unter Neunkirchen
- Plakate aufhängen ab 17.6. - abhängen bis 29.09.
- wegen einiger Verbotszonen Anlage zur Sondernutzungsgenehmigung beim Plakatieren mitnehmen!
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 11:36, 18. Jun. 2013 (CEST)
Wilnsdorf
- keine gesonderte Erlaubnis nötig - Laternenmasten: RWE-Eigentum, besondere Genehmigung erforderlich?!
- weitere Infos unter: Wilnsdorf
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:27, 18. Jun. 2013 (CEST)
Bad Berleburg
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Bad Berleburg
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 29.9.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 11:55, 18. Jun. 2013 (CEST)
Bad Laasphe
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Bad Laasphe
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:26, 18. Jun. 2013 (CEST)
Hilchenbach
- keine Plakatierung auf öffentlichen Flächen möglich, Privatflächen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegegesetzes möglich.
- weitere Infos unter: Hilchenbach
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:25, 18. Jun. 2013 (CEST)
Kreuztal
- keine gesonderte Erlaubnis nötig
- weitere Infos unter: Kreuztal
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:29, 18. Jun. 2013 (CEST)
Netphen
- Sondernutzungsgenehmigung liegt vor bei reteP (z.B. per Mail), in der Gen. dann die genauen örtlichen Auflagen
- weitere Infos unter: Netphen
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 6.10.
- maximal 35 Plakate
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:32, 18. Jun. 2013 (CEST)
Erndtebrück
- Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, alle speziellen Auflagen sind darin dann aufgeführt, liegt bei reteP vor
- weitere Infos unter: Erndtebrück
- Plakate aufhängen ab 22.6. - abhängen bis 29.9.
Dies ist eine Pflichtlektüre für alle, die außerhalb geschlossener Ortschaften (Sondergenehmigung erforderlich!) in NRW Plakate aufhängen!
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sind Schutzzonen um Kreuzungen, Einmündungen etc. sowie Wahllokale zu beachten. Keine Verkehrszeichen "überhängen"!
--Trotlf 12:38, 18. Jun. 2013 (CEST)