NRW:Kreis Minden-Lübbecke/Kreisverband/KPT 2011.2/SÄA

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SÄA 001: Kurzbezeichnung

Änderungsantrag Nr.
SÄA 001
Beantragt von
SvenMinden
Betrifft
Kreisverband Minden-Lübbecke / §2
Beantragte Änderungen

§2, Abs. 1, Nach Satz 2 einfügen:
Die Kurzbezeichnung für den Kreisverband lautet "Piratenpartei Minden-Lübbecke".

Begründung

Es wurde bislang keine Kurzbezeichnung festgelegt.

--SvenMinden 13:20, 5. Aug. 2011 (CEST)


SÄA 002: Benachrichtigung

Änderungsantrag Nr.
SÄA 002
Beantragt von
SvenMinden
Betrifft
Kreisverband Minden-Lübbecke / §6
Beantragte Änderungen

§6, Abs. 2, Satz 2, Änderung des folgenden Abschnittes
Der Kreisvorstand hat diese Anträge den Mitgliedern so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

zu
Der Kreisvorstand hat diese Anträge den Mitgliedern so schnell wie möglich zugänglich zu machen.

sowie

§6, Änderung Abs. 3
Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem Kreisparteitag den Mitgliedern zugegangen sind.

zu
Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem Kreisparteitag den Mitgliedern zugänglich gemacht wurden.

Begründung

SÄA müssten nach aktueller Satzung den Mitgliedern per Mail oder Brief zugestellt werden. Da wir uns als fortschrittliche und internetaffine Partei bezeichnen, nehmen wir die Wikiseite oder die Homepage des Kreisverbandes als Informationsanlaufstelle Nr. 1 an und nur, wer keinen oder eingeschränkten Internetzugang besitzt, wird auf herkömmlichem Wege informiert. Dies spart viel Zeit, etwas Geld und bietet dem Vorstand die Möglichkeit sich auf die wesentlichen Dinge zu konzentrieren.

--SvenMinden 13:36, 5. Aug. 2011 (CEST)


SÄA 003: Benachrichtigung

Änderungsantrag Nr.
SÄA 003
Beantragt von
Schlusenbauer
Betrifft
Kreisverband Minden-Lübbecke / §6
Beantragte Änderungen

§6, Abs. 2, Satz 2, Änderung des folgenden Abschnittes
Der Kreisvorstand hat diese Anträge den Mitgliedern so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

zu
Der Kreisvorstand hat diese Anträge den Mitgliedern rechtzeitig, bis 2 Wochen vor dem Kreisparteitag zugänglich zu machen.

sowie

§6, Änderung Abs. 3
Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem Kreisparteitag den Mitgliedern zugegangen sind.

zu
Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie spätestens zwei Wochen vor dem Kreisparteitag den Mitgliedern zugänglich gemacht wurden.

Begründung

SÄA müssten nach aktueller Satzung den Mitgliedern per Mail oder Brief zugestellt werden. Da wir uns als fortschrittliche und internetaffine Partei bezeichnen, nehmen wir die Wikiseite oder die Homepage des Kreisverbandes als Informationsanlaufstelle Nr. 1 an und nur, wer keinen oder eingeschränkten Internetzugang besitzt, wird auf herkömmlichem Weise informiert. Dies spart viel Zeit, etwas Geld und bietet dem Vorstand die Möglichkeit sich auf wesentliche Dinge zu konzentrieren.

--Schlusenbauer 20:57, 6. Aug. 2011 (CEST)