NRW:Kreis Lippe/KVV/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Kreisverband Vorstandes Lippe

§1 Aufgaben der Mitglieder des Vorstands

1. Vorsitzender: Christian Woelk

  • Repräsentation nach Innen und Außen
  • Kontakt zu externen Organisationen
  • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  • Kontrolle der Finanzen
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
  • Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Landesverbände
  • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Mitgliederverwaltung


Stellvertretende Vorsitzende: Mirjam Sturmann-Püttcher

  • Repräsentation nach Innen und Außen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Interne Organisation
  • Unterstützt den Vorsitzenden
  • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
  • Mitgliederverwaltung


Schatzmeister: Jochen Wienert

  • Kontoverwaltung
  • Mitgliederbeiträge verwalten
  • Finanzmittelverwaltung
  • Kontrolle der Finanzverwaltung
  • Abrechnungen gegenüber den Landesverbänden


Beisitzer: HeikoD

  • Satzungen
  • Materialwirtschaft


Beisitzer: A. Sc**g

  • Kommunikationskonzept

§2 Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Der Vorstand hält grundsätzlich einmal im Monat Vorstandssitzungen, mindestens jedoch alle zwei Monate, ab. Die Vorstandssitzungen finden an öffentlichen Orten statt.

§3 Tätigkeitsberichte

Die Vorstandsmitglieder berichten in den Vorstandssitzungen über ihre Tätigkeiten, diese werden in den Protokollen der Vorstandssitzungen festgehalten, siehe hierzu auch §6

§4 Einladung zu Vorstandssitzungen

In der Sitzung wird der Termin für die nächste ordentliche Sitzung festgelegt und im öffentlichen Terminkalender auf der offiziellen Blogseite des KV Lippe eingetragen.

§5 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter geleitet. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter das Wort erhalten. Der Sitzungsleiter ist berechtigt jederzeit Gästen das Rederecht zu entziehen.

§6 Protokollierung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, nächste Sitzung, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände, sowie Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird ein oder mehrere Protokollführer bestimmt. Das Protokoll wird per Umlaufbeschluß oder spätestens bei der nächsten Sitzung, vom Vorstand bestätigt und der öffentliche Bereich des Protokolls zeitnah veröffentlicht.

§7 Anträge

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und bedürfen der Schriftform. Diese Anträge werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Vorstandssitzung als E-Mail an vorstand ‘at’ piratenpartei-lippe ‘punkt’ de zu schicken und auf der vorgesehene Wikiseite einzutragen. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames) und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Antragsberechtigt sind Piraten aus dem Kreisverband Lippe. Nach Möglichkeit sollte der Antragsteller auf der entsprechenden Vorstandsitzung anwesend sein. Anfragen, Anträge und Informationen an den Vorstand, welche über die Tagesordnung einer Vorstandssitzung hinaus gehen, sind ausschließlich schriftlich zu stellen. Die Schriftform wird auch durch Einreichung per Email an die Adresse vorstand ‘at’ piratenpartei-lippe ‘punkt’ de gewahrt.

§8 Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden nicht gezählt). Der Vorstand ist mit drei anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser Geschäftsordnung werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§9 Umlaufbeschlüsse

Der Vorstand hat das Recht Eilanträge zwischen den Vorstandsitzungen an vorstand ‘at’ piratenpartei-lippe ‘punkt’ de entgegen zunehmen. Die Abstimmung kann elektronisch erfolgen. Anträge gelten als angenommen, wenn eine einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder vorliegt. Die Eilanträge sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen. Im Verwaltungsportal freizuschaltende Mitgliedsanträge werden vom Vorstand als Eilanträge behandelt. Bei positivem Abstimmungsergebnis werden die betreffenden Anträge vom Verwaltungspiraten freigeschaltet.

§10 Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.