NRW:Kreis Borken/Genehmigungen/Schöppingen
Inhaltsverzeichnis
Schöppingen
Zeitraum
- AB: Keine Angabe
- Bis "umgehend nach der Wahl"
Genemigung im VollZitat
Datum: Tue, 20 Mar 2012 14:41:17 +0100 Von: "Klaus Potthoff" <klaus.potthoff[at]schoeppingen[dot]de> An: xxxxx@gmx.de Betreff: WG: Bedingungen für Wahlkampfplakatierung für die LTW 2012
Sehr geehrter Herr xx,
die Gemeinde Schöppingen stellt den an folgenden Stellen Plakatflächen zur Verfügung. Diese sind nach Parteien unterteilt.
Folgende Standorte stehen in der Gemeinde Schöppingen zur Verfügung:
1. Bürgerweg / (Zaun Vechtestadion) 2. Hauptstraße (St. Brictius Kirche) 3. Antoniusweg / Berliner Str.
Zudem können noch Plakate (DIN A1) als "Reiter" an den Straßenlaternen befestigt werden. Diese müssen jedoch nach der Wahl umgehend durch Sie entfernt und entsorgt werden.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez.
Potthoff
Gemeindeverwaltung Fachbereich I Amtsstr. 17 48624 Schöppingen
Tel.: 02555 880 Durchwahl 02555 8833
Fax: 02555 8811 PC-Fax 02555 88833
mail gemeinde@schoeppingen.de
mail klaus.potthoff[at]schoeppingen[dot]de
www.schoeppingen.de
Infostände
-
Anlagen
-