NRW:Hochsauerlandkreis/Piratenbüro/Geschäftsordnung

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Die aktuelle Version der Geschäftsordnung findet sich auf der Webseite [1].


LÜGNER!!! :P Die hier ist aktuell:



Beschlossen auf der Kreismitgliederversammlung am 31.03.2012
Angepasst auf der Kreismitgliederversammlung am 01.09.2012
Angepasst auf der Kreismitgliederversammlung am 08.12.2012
Angepasst auf der Kreismitgliederversammlung am 23.02.2013
Angepasst auf der Kreismitgliederversammlung am 14.12.2013
Angepasst auf der Kreismitgliederversammlung am 15.02.2014

§ 1 Allgemeines

1. Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.

2. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.

3. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

4. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.

§ 2 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in §7 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt ist.

2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben zu beantragen.
Hierzu zählen:

a) Sachkosten
b) Fahrtkostenerstattungen

3. Das Piratenbüro ist den Ortsgruppen übergeordnet. Alles weitere regelt die Ortsgruppensatzung.

§ 3 Büropiraten

1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §2 betraut sind, heißen Büropirat.

2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.

3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.

4. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.

5. Büropiraten sind dem Landesvorstand unterstellt.

6. Der Landesvorstand ist gegenüber dem Büropiraten

6.1 weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
6.2 berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

7. Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber,

7.1 der Kreismitgliederversammlung
7.2 dem Landesvorstand.
a) Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit. Dieser ist im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.

8. Dem Piratenbüro gehören mindestens drei Büropiraten an. Die maximale Anzahl wird auf der wählenden Kreismitgliederversammlung festgelegt.

§ 4 Wahl des/der Büropiraten

1. Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.

2. Gewählt wird in geheimer Wahl.

3. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.

4. Eine Kreismitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt der Büropiraten nach § 5 beendet ist.

5. Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.

§ 5 Ende der Amtszeit

1. Das Amt endet nach 12 Monaten auf der Kreismitgliederversammlung.

a) durch Amtsverzicht,
b) durch einen Widerspruch zu den in § 3 festgelegten Bedingungen,
c) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
d) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer Kreismitgliederversammlung.

§ 6 Datenschutz

1. Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. Zusätzlich hat er an einer Datenschutzbelehrung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten teilzunehmen.

§ 7 Aufgaben der Büropiraten

1. Jeder Büropirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.

2. Jeder Büropirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.

3. Jeder Büropirat ist Ansprechpartner für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.

4. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von der er gewählt wurde, einzusehen.

5. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, zu Mitgliederversammlungen einzuladen, zu Online-Kreismitgliederversammlungen einzuladen, über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren, über einen Mitgliederbrief über aktuelle Themen der Partei im Hochsauerlandkreis zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.

6. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.

7. Jeder Büropirat hat die Aufgabe, bei Mitgliederversammlungen im Hochsauerlandkreis die Akkreditierung durchzuführen.

8. Jeder Büropirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.

9. Jeder Büropirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.

10. Jeder Büropirat hat die Aufgabe, mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Kreismitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.

§ 8 Piratenbürositzung

1. Die Büropiraten treffen sich mindestens einmal im Quartal zu einer öffentlichen Sitzung.

1.1 Teile einer Sitzung können in einem Nicht-öffentlichem Teil abgehalten werden, wenn dies am Anfang einer Sitzung beantragt wird.
1.2 Sollte eine Sitzung ausfallen oder nicht beschlussfähig sein, ist innerhalb von 31 Tagen eine neue Sitzung anzusetzen.

2. Am Ende einer Büropiratensitzung wird ein neuer Termin für die nächste Büropiratensitzung festgelegt.

2.1 Die Büropiraten verständigen sich nach der gründenden Kreismitgliederversammlung auf einen Termin für die erste Sitzung im laufendem Quartal.

3. Büropiraten können die Aufgaben, mit denen Sie in §7 betraut wurden, unter sich aufteilen. Dies wird in einer Wahl der Büropiraten in einer Piratenbürositzung mit einfacher Mehrheit bestimmt.

4. Das Piratenbüro kann Beschlüsse über Dinge, die in Ihren Aufgabenbereich nach §7 fallen, fassen. Diese dürfen den Aufgabenbereich allerdings nicht erweitern.

4.1 Sollten weniger als zweidrittel von Büropiraten anwesend sein, so können keine Beschlüsse gefasst werden.

5. Die Piratenbürositzungen sind zu protokollieren.

5.1 Zu protokollieren ist,
a) die Anwesenheit der Büropiraten,
b) der Beginn der Sitzung,
c) Namentliche Abstimmungen,
d) das Ende der Sitzung,
e) der nächster Termin einer Sitzung.
5.2 Das Protokoll einer Sitzung ist auf der Homepage der Piratenpartei Hochsauerlandkreis zu veröffentlichen.