NRW:Aufstellungsversammlung 2013.1/Wahlordnung/Verfahren 3

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Wahlordnungsvorschlag von Daniel Neumann.

Warnschild.png  Änderungshistorie  

Änderungen im Vergleich zum Vorschlag von Mmarsching und Piratenschlumpf: Im ersten Wahlgang ist ein Quorum von 33% der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich. Ferner werden die Kandidaten im 2. Wahlgang einzeln befragt bzw. getrillt.


Der folgende Wahlordnungsvorschlag enthält einen Modulslot mit zwei Varianten zur Blockeinteilung.

Der Vorschlag berücksichtigt den Zeitrahmen und garantiert, dass in zwei Tagen die Liste gewählt wird. Dies wird erreicht durch die Auswahl von genau 42 Personen, die danach in der restlichen zur Verfügung stehenden Zeit gegrillt und aus denen abschliessend in einem Wahlgang auf einem Stimmzettel die Liste gewählt wird.

Zusammenfassung / Kurzinfo

  • Es erfolgen 2 Wahlgänge. Der erste Wahlgang wird als „Qualifikationswahlgang“ und der zweite Wahlgang als „Platzierungswahlgang“ bezeichnet.
  • Die Vorstellungsreihenfolge der Kandidaten wird ausgelost.
  • Vor Wahlgang 1 stellt sich jeder Kandidat bis zu 7 Minuten lang vor; keine Befragung. Kandidaten können sich Vorstellungszeit für Wahlgang 2 aufsparen.
  • Wahl: Auf dem Stimmzettel steht JA, NEIN, ENTHALTUNG pro Kandidat. Kein Kreuz wird als ungültig für den jeweiligen Kandidaten gezählt.
  • Die 42 Kandidaten mit der höchsten Zustimmung (JA-Stimmen abzüglich der NEIN-Stimmen) sind für Befragung und Wahlgang 2 qualifiziert, sofern Sie eine Zustimmung von 33% erhalten haben. Bei Gleichheit zählt, wer weniger Enthaltungen und ungültigen Stimmen hat. Besteht auch hier Gleichheit entscheidet das Los.
  • Erneute Vorstellung, jeweils 1 Minute plus die Zeit, die bei der Vorstellung in Wahlgang 1 nicht verbraucht wurde.
  • Die Kandidaten werden einzelnd zum befragt bzw. "gegrillt".
  • Grillmodus: Frage: 30 Sekunden, Antwort: 1 Minute. Nur eine Frage pro Fragenden, erneutes Anstellen ist möglich.
  • Platzierungswahlgang mit Abwahloption: Wahl durch Bewertung mit echter Enthaltung, Skala 0-9. Zahl 0 bedeutet Ablehnung des Kandidaten, Zahlen 1-9 Zustimmung – bei mehr als 50% "0"-Wertung wird Kandidat abgelehnt! Die Liste ergibt sich nach der Durchschnittsbewertung und eventuell vom Kandidaten ausgeschlossenen Listenplätzen (siehe unten, Blöcke / Maximalplatz)
  • Moduloptionen:
    • Variante „Blöcke“ (Im Wahlordnungsvorschlag mit dieser Farbe markiert): Jeder Kandidat kann die Kandidatur auf einen oder mehreren der Blöcke "Platz 1", "sicherer Listenplatz 2-8" und "Reserveliste 9+" einschränken.
    • Variante „MaximalPlatz“ (Im Wahlordnungsvorschlag mit dieser Farbe markiert): Jeder Kandidat kann seinen höchsten Platz selbst bestimmen.

Und jetzt der komplette Wahlordnungsvorschlag mit Darstellung der Moduloptionen in verschiedenen Farben. Text ohne Hintergrundfarbe gilt für alle Varianten:


Wahlordnung der Aufstellungsversammlung der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen zur Bundestagswahl 2013

Die Wahl der Landesliste zur Bundestagswahl 2013 der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen erfolgt in 2 Wahlgängen. Der erste Wahlgang wird als „Qualifikationswahlgang“ und der zweite Wahlgang als „Platzierungswahlgang“ bezeichnet.

Allgemein

  • Die Wahlleitung öffnet die Kandidatenliste.
  • [Variante „Blöcke“] Alle Kandidaten können der Wahlleitung mitteilen, in welchem der Blöcke "Platz 1", "sicherer Listenplatz 2-8" und "Reserveliste Platz 9+" sie antreten wollen. Mehrfachnennungen sind möglich. Diese werden in der Kandidatenliste vermerkt und auf den Wahlzetteln des Platzierungswahlgangs angegeben. Ohne Angabe wird die Kandidatur für alle Listenplätze angenommen. Die Mitteilung ist bis zur Schließung der Kandidatenliste möglich.
  • [Variante „MaximalPlatz“] Alle Kandidaten können der Wahlleitung einen höchsten Listenplatz mitteilen. Wird ein höchster Listenplatz angegeben, wird dieser in der Kandidatenliste vermerkt und auf den Wahlzetteln des Platzierungswahlgangs angegeben. Ohne Angabe wird die Kandidatur für alle Listenplätze angenommen. Die Mitteilung ist bis zur Schließung der Kandidatenliste möglich.
  • Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Liste der Kandidaten nach abschließendem Aufruf.
  • Allen Kandidaten wird von der Wahlleitung eine während der gestamten Aufstellungsversammlung gültige Kandidatenkennnummer (KKN) zugewiesen. Die Zuweisung der KKN wird von der Wahlleitung in der Kandidatenliste vermerkt. Die KKN dient der Identifizierung der Kandidaten in allen Losverfahren und Fragerunden.

Wahlgang 1 - „Vorstellung und Qualifikationswahlgang“

Im ersten Wahlgang qualifiziert die Versammlung Kandidaten für den zweiten Wahlgang. Gewählte Kandidaten erreichen den zweiten Wahlgang, in welchem sie befragt und abgewählt werden können und in welchem die Reihenfolge der Landesliste bestimmt wird.

  1. Die Reihenfolge der Vorstellung wird ausgelost.
  2. Alle Kandidaten erhalten vor dem ersten Wahlgang Gelegenheit, sich innerhalb eines Zeitraums von höchstens 7 Minuten vorzustellen. Die Vorstellungszeit wird protokolliert. Den nicht ausgeschöpften Anteil dieser Vorstellungszeit darf der Kandidat bei der Vorstellung vor dem zweiten Wahlgang verwenden.
  3. Die Kandidaten stellen sich einzeln in der Reihenfolge der Auslosung vor.
  4. Die Kandidaten werden in diesem Wahlgang nicht von der Versammlung befragt.
  5. Nach der Vorstellung aller Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl:
    • Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen.
    • Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Diese Stimmen können, müssen aber nicht, alle vergeben werden.
    • Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so wird dadurch die Stimmabgabe für diesen Kandidaten als ungültig gewertet, nicht jedoch der gesamte Wahlzettel.
  6. Die 42 Kandidaten mit der höchsten Zustimmung (Grad der Zustimmung ist die Zahl der Ja-Stimmen abzüglicher der Nein-Stimmen) sind gewählt. Der Grad der Zustimmung muss dabei jedoch mindestens 33% für einen Kandidaten betragen.
  7. Bei Stimmgleichheit gewinnt der Kandidat mit weniger Enthaltungen und ungültigen Stimmen. Bei gleicher Summe aus Enthaltungen und ungültiger Stimmen entscheidet das Los.
  8. Gewählte Kandidaten erreichen Wahlgang 2.

Wahlgang 2 - „Befragung und Platzierungswahlgang“

  1. Die Reihenfolge der erneuten Vorstellung wird ausgelost.
  2. Die Kandidaten stellen sich erneut vor. Jeder Kandidat erhält eine Vorstellungszeit von einer Minute zuzüglich des nicht ausgeschöpften Anteils seiner Vorstellungszeit aus dem ersten Wahlgang.
  3. Die Kandidaten können nach ihrer Vorstellung von der Versammlung befragt werden.
  4. Die Befragung endet durch einen GO-Antrag zur Einholung eines Meinungsbildes bezüglich der Schließung der Rednerliste und den anschließenden Fragen aller bis dahin sich in der Schlange der Fragesteller eingereiten Teilnehmer der Versammlung oder wenn die Versammlung keine weiteren Fragen an den Kandidaten hat.
  5. Für eine Frage sind 30 Sekunden, für die Antwort eine Minute zulässig. Wer eine Frage hat, geht zum Mikrofon, nennt den Adressaten und stellt genau eine Frage. Ein Fragesteller darf sich erneut in der Schlange der Fragesteller einreihen.
  6. Die Wiederholung der gleichen Frage an einen Kandidaten ist nicht zulässig. Im Zweifel entscheidet die Versammlungsleitung.
  7. Es ist nicht zulässig, den gleichen Kandidaten zweimal direkt hintereinander zu befragen, solange Fragen an andere Kandidaten vorliegen.
  8. Nach der Befragung aller Kandidaten erfolgt eine geheime Wahl durch Bewertung mit Enthaltung.
  9. Auf dem Stimmzettel ist für jeden Kandidaten je ein Feld mit dem Zahlenwert 0/Nein, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 vorzusehen.
  10. Wird für einen Kandidaten keines der Felder angekreuzt, wird dadurch die Stimmabgabe für diesen Kandidaten als Enthaltung gewertet.
  11. Die Auswertung dieses Wahlverfahrens wird nach dem Durchschnittsergebnis durchgeführt: Die summierten Punkte werden durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Zahlenwertungen (d.h. ohne Enthaltungen) für den jeweiligen Kandidaten geteilt.
  12. Werden für einen Kandidaten gleich viele oder mehr "0"-Stimmen als andere Zahlenwertungen gezählt, so wird diesem kein Listenplatz der Landesliste zugewiesen.
  13. Alle anderen Kandidaten, die von mindestens 25% aller Wähler eine gültige Stimme zwischen "0/Nein" und 9 erhalten haben, werden auf einer Liste nach absteigendem Durchschnittsergebnis angeordnet. Bei gleichem Durchschnittsergebnis wird der Kandidat mit weniger Enthaltungen vor einem Kandidaten mit mehr Enthaltungen angeordnet. Erreichen mehrere Kandidaten bei gleichem Durchschnittsergebnis gleich viele Enthaltungen, so entscheidet das Los.

Sortierung der Landesliste

[Variante „Blöcke“]

Beginnend mit dem höchsten Ergebnis werden die Kandidaten nach folgenden Regeln in die Blöcke der Liste sortiert:

  1. Kandidaten ohne Sortierungswunsch erhalten den höchsten noch freien Platz.
  2. Kandidaten mit Sortierungswunsch erhalten den höchsten freien Platz in den gewünschten Blöcken, wenn in diesen noch Plätze zu vergeben sind, ansonsten erhalten sie den nächstniedrigeren freien Platz. In diesem Fall werden sie vor Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses öffentlich gefragt, ob sie die Wahl auf einen Platz außerhalb der von ihnen gewünschten Blöcke annehmen wollen.
  3. Bleiben am Ende Plätze unbesetzt, rücken die Kandidaten entsprechend auf.

[Variante „MaximalPlatz“]

Beginnend mit dem höchsten Ergebnis werden die Kandidaten nach folgenden Regeln auf die Liste sortiert:

  1. Kandidaten ohne Sortierungswunsch erhalten den höchsten noch freien Platz.
  2. Kandidaten mit Sortierungswunsch erhalten den gewünschten Platz, wenn dieser noch zu vergeben ist, ansonsten erhalten sie den nächstniedrigeren freien Platz.
  3. Bleiben am Ende Plätze unbesetzt, rücken die Kandidaten entsprechend auf.