NRW:Schatzmeister/Rückerstattung Auslagen

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Rückerstattung von Auslagen

Was kann ich mir zurück erstatten lassen?

Wenn für die Piraten etwas schnell bezahlt werden muss, geht das häufig nicht, ohne das ein Pirat in Vorkasse tritt. Wenn die entsprechende Auslage durch den Beschluss einer Crew, AG oder PG aus deren Budget erstattet werden soll, ist es jedoch möglich, das Geld zurückzubekommen. Gibst du Geld für die Piraten aus, ohne das ein entsprechender Beschluss vorher gefasst wurde, tust du dies auf eigenes Risiko und ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Post

Was kann ich aufwandsverzichtspenden?

Mache bei "Wie kann ich mir meine Auslage zurückerstatten lassen?" weiter und kreuze im Formular "Ich verzichte auf Auszahlung des Betrages und spende ihn stattdessen komplett" an.


Wie kann ich mir meine Auslage zurückerstatten lassen?

Es können nur Beträge erstattet werden, über die vorher der Vorstand einen Beschluss gefasst hat. Du solltest eine Ticket-Nummer von dem Beschluss haben oder den Link in ein Vorstandsprotokoll mit dem Beschluss.

Bitte schicke das ausgefüllte Formular Datei:Bestaetigung von Auslagen NRW.pdf mit deinen Originalbelegen ein. Im Formular gibt es Felder für Mitgliedsnummer, Ticketnummer des Beschluss und deine Kontoverbindung - diese Informationen brauchen wir für eine Erstattung.

Wichtig: Das unterschriebene Formular muss beigelegt werden, mindestens eingescannt an eine Mail (falls es keine Papierbelege gibt, brauchst du natürlich auch kein Papier einschicken. Lass uns aber wissen, dass die Rechnung nur elektronisch vorliegt, Danke).

  • Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen für sich selbst als Nachweis kopieren oder einscannen.
  • Alle Originalquittungen und/oder Originalrechnungen per Post an die Postanschrift des LV schicken - die Originale verbleiben in der Schatzmeisterei. Dazu die Ticket-Nummer des Finanzantrags aufschreiben!
  • Zusätzlich mitteilen an wen, auf welches Konto / Bank und welcher Betrag erstattet werden soll. Dazu bietet sich an, die automatische Mail des Vorstands-Helpdesk-System beantworten, die du auf deinen Finanzantrag bekommen hast. Quittungen/Rechnungen können als Scan an der eMail mitgeschickt werden, die Originale müssen aber in jedem Fall per Post geschickt werden!
  • Sodann erfolgt eine entsprechende Erstattung der Auslagen.

Falls du auf die automatische Mail des Vorstands-Helpdesk-System nicht mehr antworten kannst (z.B. weil du die nicht mehr findest) bitte wie folgt vorgehen:

  • Finde den Beschluss des Vorstands zu deinem Finanzantrag in den Vorstandsprotokollen.
  • Wenn Du die Belege nur per Post schickst (ohne Mail), dann notiere bitte einen eindeutigen Hinweis zu dem Beschluss irgendwo auf deiner Post.
  • Falls Du zusätzlich eine Mail an schatzmeister@piratenpartei-nrw.de schickst (z.B. mit dem Link zum Vorstandsbeschluss, Scans oder zusätzlichen Informationen) dann bekommst du eine Antwort vom Helpdesk-System. Notiere bitte die Ticketnummer aus dieser Antwort auf deinem Schreiben. Das erleichtert uns die Zuordnung ungemeinn.

Falls du keine Papierbelege hast, z.B. weil die Rechnung nur elektronisch vorliegt, dann brauchst du natürlich auch kein Papier einschicken. Lass uns aber wissen, dass die Rechnung nur elektronisch vorliegt.

Hinweis: Rechnungen liegen in der Regel nur dann elektronisch vor, wenn der gesamte Bestellvorgang im Internet abgewickelt wurde. Wenn uns Fotos von Papierrechnungen geschickt werden, dann glauben wir einer Beteuerung "liegt nur elektronisch vor" nicht. In einem solchen Fall schickt besser die Papierrechung ein, wenn ihr mehr als Fotos von Geld zurückgeschickt bekommen wollt. (Das ist wirklich schon passiert. Mehrfach. Ernsthaft.)

Der Ablauf gilt analog für Reisekostenabrechnungen. Auch hier gilt: Wenn keine Belege angefallen sind, genügt eine E-Mail an schatzmeister@piratenpartei-nrw.de mit dem eingescanntem unterschriebenen Reisekostenformular. Eine kurzer Hinweis zum Beschluss hilft der Schatzmeisterei immer und vermeidet Wartezeiten.


Postanschrift des Landesverbandes NRW

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Selbecker Str. 22
40472 Düsseldorf


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