NDS:Stammtisch Lüneburg/AGfesteStruktur
Aufgabestellung
Klärung und Einarbeitung in alles was für die zukünftige Gründung eines regionalen Verbandes notwendig ist.
Wer
- Maik
- Nils D.
Ergebnisse
Gesetz über die politischen Parteien
§ 7 Gliederung
(1) Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände.
Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt.
Die gebietliche Gliederung muß so weit ausgebaut sein, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist.
Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes.
Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig.
(2) Soweit in einer Partei Landesverbände nicht bestehen, gelten die in diesem Gesetz für Landesverbände getroffenen Regelungen für die der Partei folgenden nächstniedrigen Gebietsverbände.
Bundessatzung der Piraten §7
(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Also scheinen wir uns an die politischen Grenzen halten zu müssen.
Momentan sind wir ein Zusammenschluss aus :
Stadtkreis Lüneburg
Landkreis Lüneburg
dem ehemaligen Landkreis Bleckede (1932 im Landkreis Lüneburg aufgegangen)
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Landkreis Uelzen
dem ehemaligen Landkreis Winsen (1932 im Landkreis Harburg aufgegangen)
Nach der Verwaltungsgliederung ab 1977 wäre dann nur noch Landkreis Lüneburg, einschließlich der Stadt Lüneburg.
Die Aufteilung nach Wahlkreisen der Bundestagswahl wäre:
WK 38 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg
Eine weitere Möglichkeit, die unserem Gebiet am wahrscheinlichsten entspricht, wäre die Aufteilung nach den Landtagswahlkreisen Niedersachsen.
Wahlkreise 47 , 48 , 49 , 50.
47 --- Uelzen --- Landkreis Uelzen
48 --- Elbe --- Landkreis Lüchow-Dannenberg; Stadt Bleckede; Gemeinde Amt Neuhaus; Samtgemeinden Dahlenburg, Ilmenau, Ostheide, Scharnebeck
49 --- Lüneburg --- Stadt Lüneburg; Gemeinde Adendorf; Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen
50 --- Winsen --- Stadt Winsen (Luhe); Gemeinde Stelle; Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Salzhausen
Also Kreisverband Nordost-Niedersachsen.
Damit könnte dann der Buchholzer Stammtisch die Wahlkreise 51 bis 53 als Grundlage nutzen usw....
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landtagswahlkreise_in_Niedersachsen
Karte der Wahlkreise zur LTW2008
Ob dies satzungskonform ist?
Auf jeden Fall ist die gebietliche Gliederung so aufgebaut, daß den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei ermöglicht.
Ob die Landtagswahlkreise als deckungsgleich mit politischen Grenzen gesehen werden können, ist Auslegungssache.
Aber sie sind zumindest ein Anhaltspunkt, der sich mit unserem Gebiet deckt.
Vielleicht lässt sich noch was für den LPT dazu vorbereiten!?