BY:München/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung vom 28.04.2019

§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.


§ 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. **Thomas Mayer, Vorsitzender:** Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und vertritt die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam. Ihm obliegt die Pflege der Homepage und die Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt den Kreisverband nach außen. Er unterstützt den Stellvertreter bei der Vorbereitung und Organisation von Wahlen. Darüber hinaus ist er stellvertretend für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig.
  2. **Günther Meyer, Stellvertretender Vorsitzender:** Er unterstützt den Vorsitzenden in seinen Aufgaben. Er vertritt den Vorsitzenden dabei, die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Er ist der Ansprechpartner für den Bezirks- und Landesverband. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Vorbereitung und Organisation von Wahlen und ist außerdem zuständig für die Protokollführung. Er ist auch für die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes verantwortlich. Dazu zählen das Dokumentationswesen. Außerdem ist er für die Verwaltung der Post zuständig.
  3. **Arnold Schiller, Schatzmeister:** Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er veröffentlicht regelmäßig im Rahmen der Vorstandssitzungen, aber mindestens einmal im Monat eine aktuelle Übersicht über die Finanzen des Kreisverbands. In dieser Übersicht werden auch Spenden mindestens insoweit veröffentlicht, wie dies nach der Satzung des Kreisverbands oder dessen übergeordneten Verbänden notwendig ist. Ihm obliegt die Materialverwaltung. Er vertritt den Stellvertreter als Ansprechpartner für das Leitungs-Team der Geschäftsstelle. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Organisation der Pressearbeit.


§ 3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit, also mindestens 2 Ja-Stimmen, der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48 Stunden.
  5. Beschlüsse des Vorstands sind vom stellvertretenden Vorsitzenden unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Redmine geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  6. Anträge an den Vorstand können von jeder natürlichen Person oder Piraten- oder piratennahen Organisation gestellt werden.
  7. Pressemitteilungen werden vom Pressesprecher erstellt. Nach vollständigem Erstellen der Pressemitteilung informiert der Pressesprecher die Vorstandsmitglieder über die Vorstandsmailingliste muc-vorstand@lists.piratenpartei-bayern.de. Wenn zwei Vorstandsmitglieder zugestimmt haben, ist die PM freigegeben und wird vom Pressesprecher versendet.


§ 4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung oder fernmündlich statt.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Textform einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% (derzeit: mind. 2 der 3 Vorstandsmitglieder) anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es sollen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  5. Es obliegt dem stellvertretenden Vorsitzenden zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist vom stellvertretenden Vorsitzenden unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Redmine zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes oder Mattermost bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.


§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Die Mitglieder des Vorstands erhalten in geeigneter Form Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.


§ 6 Finanzangelegenheiten

  1. Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben der Schatzmeister und der Vorsitzende.
  2. Der Schatzmeister prüft spätestens alle 6 Monate zusammen mit den Kassenprüfern die Kasse sowie die zugehörigen Belege.
  3. Ausgaben können ohne Beschluss je Vorstand einzeln bis max. € 50,00 zwischen den öffentlichen Vorstandssitzungen vorgenommen werden. Die einzelnen Beträge können durch mehrere Vorstandsmitglieder kumuliert werden. Der jeweilige Verfügungsrahmen wird nach einem zustimmenden Beschluss wieder aufgefüllt.