Landesverband Nordrhein-Westfalen/Prozesshandbuch/1.4.6Einladungen
1.4.6 Prozessbeschreibung
1.Piraten/4.Anträge an den Vorstand/6.Einladungen
Einleitung
Immer wieder kommt es vor, dass für Aktionen oder Versammlungen Mitglieder eingeladen werden sollen.
Wenn Piraten einer Region, die bisher weder über einen Orts- oder Kreisverband, noch über einen Büropiraten verfügen, z.B. zu einer Kreismitgliederversammlung (KMV) einladen wollen, so muss dies per Antrag an den Landesvorstand geschehen. Hierzu bitte auch den Prozess 1.4.1Allgemein beachten. |
Diagramm
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Prozessbeschreibung
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Bemerkungen
Wenn zu einer Veranstaltung eingeladen wurde, kann diese nicht von einzelnen Antragstellern im Alleingang abgesagt werden.
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