NDS:Kreisverband Goslar/Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Status
- 2 Geschäftsordnung des Kreisverbands Goslar der Piratenpartei Deutschland
Status
Dies ist die zuletzt vom 1. ordentlichen Kreisparteitag am 27.02.2011 geänderte Fassung.
Geschäftsordnung des Kreisverbands Goslar der Piratenpartei Deutschland
Teil 1: GO des Vorstandes
Dieser Teil der Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes des Kreisverbandes Goslar der Piratenpartei Niedersachsen.
Der Vorstand
besteht aus drei oder mehr Mitgliedern und zwar
- Vorstandsvorsitzender
- Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
- Schatzmeister
- und beliebig vielen Beisitzern
Der Schatzmeister wird von den beiden durch den Kreisparteitag bestimmten Kassenprüfern kontrolliert. Ein Pirat kann immer nur ein Amt innerhalb des Kreisvorstandes inne haben. Mitglieder des Kreisvorstandes können nicht Kassenprüfer sein.
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen vor Ort, per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können von jedem Mitglied des Kreisverbandes an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an nds-clausthal@lists.piratenpartei.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Kreisverbandes Goslar sowie des Landesvorstands der Piratenpartei Niedersachsen.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Über Rederecht von Anwesenden, die nicht dem Kreisverband angehören, entscheidet der Vorstand zu Beginn der Sitzung. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung durch Mehrheitsbeschluss des Vorstand ausgeschlossen werden.
Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.
Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes Goslar. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird auf der nächsten Sitzung besprochen und genehmigt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied innerhalb einer Woche nach Stattfinden der protokollierten Sitzung allen Piraten des Kreisverbandes Goslar zumindest in seiner vorläufigen Fassung zugänglich zu machen.
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Zugriffsrecht auf erhobene Mitgliederdaten haben nur der Vorstandsvorsitzende, dessen Stellvertreter und der Schatzmeister.
Über Art und Umfang von vorgehaltenen Daten ist auf dem Kreisparteitag Bericht zu erstatten.
Aufgabenverteilung
Der Vorstand muss für zumindest folgende Aufgaben einen Verantwortlichen aus seiner Mitte benennen, so dass dieser aus den Protokollen des Vorstands jederzeit eindeutig hervorgeht:
- öffentliche Vertretung des Kreisverbandes nach außen / Pressearbeit
- juristische Vertretung des Kreisverbandes nach außen
- Vertretung des Kreisverbandes gegenüber den Mitgliedern
- Führen der zu archivierenden Unterlagen
- Verantwortlichen für den Schriftverkehr
- Mitgliederverwaltung
Zeichnungsfähig sind der Schatzmeister, der Erste Vorsitzende und der Zweite Vorsitzende.
Teil 2: GO des Kreisparteitags
Dieser Teil der Geschäftsordnung regelt den Kreisparteitag des Kreisverbandes Goslar der Piratenpartei Niedersachsen.
Übergeordnete Regelung
Für den Kreisparteitag gilt der Abschnitt zum Landesparteitag aus der GO des Landesverbandes Niedersachsen in der Fassung vom 14.11.2009 entsprechend, soweit nicht abweichendes in dieser GO festgelegt wird.
Teil 3: Allgemeiner Teil
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der akkreditierten Mitglieder des Kreisverbandes Goslar beschlossen werden. Diese Änderungen sind dem Kreisparteitag gegenüber zu begründen.
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wird auf dem Gründungsparteitag des Kreisverbandes Goslar am 27.02.2010 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.
Teil 4: Transparenz
Konsolidierung von Vorstandsbeschlüssen
- Vorstandsbeschlüsse, die vor dem 27.02.2011 beschlossen wurden, haben lediglich empfehlenden Charakter. Sie sind nicht mehr bindend.
- Jeder Kreisparteitag ist gehalten, die Beschlüsse des Vorstand seit der letzten Konsolidierung zu diskutieren und ggf. durch Satzungs- und GO-Änderungen dauerhaft umzusetzen. Dies verhindert, dass eine Sichtung aller jemals getroffenen Vorstandsbeschlüsse notwendig ist, um den Status quo zuverlässig zu bestimmen. Anschliessend ist das Datum im vorigen Absatz durch ein späteres Datum zu ersetzen.
Offenlegung von Verträgen
- Der Kreisverband schliesst nur Verträge, die in vollem inhaltlichen Umfang den Mitgliedern des KV offengelegt werden dürfen.
- Dabei werden alle Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email, Telefon, usw.) natürlicher Personen unkenntlich gemacht, sofern diese nicht in Schriftform einer Weitergabe Ihrer Daten im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag zugestimmt haben.
- Schließt ein Vertragspartner den Vertrag im Rahmen seiner Amtstätigkeit oder seiner Funktionen für eine Organisation, so sind diese im Vertrag zu benennen und bei der Offenlegung nicht unkenntlich zu machen.
- Eine Offenlegung erfolgt spätestens mit der nächsten Einladung zu einem Kreisparteitag.