BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Landesrechtsdatenbank

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Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht

  • Titel: Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht
  • SortKey: ACB
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Tessarakt
  • Sub-AG: Transparenz
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Veröffentlichungsdienst 2.0 - freier Zugang zum Landesrecht!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht - also Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen - zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.

Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.

Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden.

Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.


 

Kurzfassung

Das Landesrecht muß in einer Datenbank frei zugänglich und frei weiterverwendbar sein. Das gilt für Gesetze und andere Rechtsnormen und für wichtige Entscheidungen der Gerichte.

Ist Zustand

  • http://www.landesrecht-bw.de/ existiert zwar.
    http://www.gesetze-im-internet.de vom BMJ auch --eckes
  • Das Format macht aber eine Weiternutzung schwierig, ggf. wird auch Datenbankschutz geltend gemacht (zu klären).
  • Gerichte stellen einzelne Urteile online, verbieten aber kommerzielle Nutzung.
  • Es werden natürlich längst nicht alle Entscheidungen online gestellt, das wäre auch illusorisch. Es wäre aber ein leichtes, alle Entscheidungen, die irgendjemand anfordert, in einem Schritt auch gleich in die Datenbank einzupflegen. Die Bearbeitung zwecks Anonymisierung hat dann eh schon stattgefunden.
  • Siehe auch Text zum IFG: die Veröffentlichungsfähigkeit von Akten schon bei deren Erstellung mit einbeziehen --eckes

Quellen


Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
05.11.2009 Vorgeschlagen Erster Vorschlag